Flug umgebucht Erstattung

13. Juli 2022 Thema abonnieren
 Von 
guest-12301.08.2022 11:49:31
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)
Flug umgebucht Erstattung

Hallo zusammen,

mein Flug von Frankfurt nach Wien wurde circa 4 Tage vorher um einen Tag verschoben. Statt 20 Uhr abends wäre ich erst am nächsten Morgen um 7 Uhr geflogen. Diesen Flug konnte ich nicht antreten, da ich am nächsten Tag arbeiten musste. Ich bin dann selbst organisiert mit dem Zug zurückgefahren, wodurch ich aufgrund der kurzfristigen Buchung deutliche Mehrausgaben hatte, fast einen ganzen Urlaubstag verloren habe etc.
Wie kann ich nun eine Schadensersatzforderung sowie die Rückerstattung des Flugpreises geltend machen? Laut eigener Internet-Recherche würden mir bei über 3 h Verspätung 250 € Entschädigungszahlung sowie die Rückerstattung des Flugpreises zustehen. Wo anders habe ich dann jedoch wieder gelesen, dass wenn der Flug erst am nächsten Tag geht, man dann nur die Betreuungsleistung erstattet bekommt. Das wäre für mich sehr unlogisch, da mein Flug ja deutlich mehr als 3 h Verspätung hat und ich somit ja auch Anrecht auf die 250 € hätte. Zudem habe ich den Flug ja gar nicht erst angetreten, da der Flug mit der massiven Verspätung für mich nicht in Frage kam. Kann mir hier jemand weiterhelfen, wie ich da am besten vorgehe & was denn nun gilt?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Despi
Status:
Lehrling
(1102 Beiträge, 305x hilfreich)

Hallo,

haben Sie irgendwas mit der Fluggesellschaft abgestimmt?
Denkbar wäre beispielsweise, dass die Bahnfahrt statt der angebotenen Flugleistung durch die Fluggesellschaft organisiert wird o.ä.

Generell sehe ich das so:
- Ansprüche sind an die durchführende Fluggesellschaft zu richten.
- die „Umbuchung" ist als Annulierung zu werten.
- es steht Entschädigung gemäß EUVO zu (250,-)
- Es kann Erstattung des Ticketpreises verlangt werden.
- weitere Ansprüche sehe ich nicht.

Zitat:
Wo anders habe ich dann jedoch wieder gelesen, dass wenn der Flug erst am nächsten Tag geht, man dann nur die Betreuungsleistung erstattet bekommt


Das kann ich nicht nachvollziehen.
Hätte man sich für den Ersatzflug entschieden, wären Entschädigung gemäß EUVO sowie Betreuungsleistungen (Übernachtung, Transport zur/von Unterkunft, Verpflegung ) zu leisten.

Da man den an und für sich „angemessenen" Ersatzflug ausgeschlagen hat, bestehen m.E. keine weiteren Ansprüche, insb. nicht auf Betreuungsleistungen vor Ort. Ggf. hätte man die Buchung einer anderen Verbindung verlangen können (oder die Kosten für diese einreichen können), wenn man hätte nachweisen können, dass die Landung am nächsten Tag unzumutbar ist. „Ich muss arbeiten" alleine reicht da nicht.

Aber das nur zur Info am Rande.

Edit:

Zitat:
Kann mir hier jemand weiterhelfen, wie ich da am besten vorgehe

Viele Fluggesellschaften haben ein Onlineformular für Annulierungen, da geht es erfahrungsgemäß am schnellsten.
Alternativ möglichst gerichtsfest in Kontakt mit der Fluggesellschaft treten.


-- Editiert von Despi am 13.07.2022 13:23

Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12301.08.2022 11:49:31
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Es geht mir nur darum, dass ich eben den Flugpreis und die 250 € Entschädigung zu erhalten. Weitere Beutreungsleistungen usw. sollen nicht auch noch geltend zu machen. Wie kann ich das geltend machen? Von dem Reiseveranstalter wurde mir nur eine App zugewiesen, womit ich meine Ansprüche irgendwie geltend machen kann, aber das würde 88 € kosten & ist somit auch nicht relevant. Von der Airline kam diesbezüglich gar keine Hilfe bzw ist auch auf der Homepage nichts zu finden.
Ein Flug am nächsten Tag ist ja nicht mehr angemessen.
Mit der Airline wurde gar nichts vereinbart. Ich habe keinerlei Hilfe erhalten. Es kam nur eine Email, dass sie einem dabei helfen, eine geeignete Bahnverbindung rauszusuchen etc, wenn es sich um ein Flug innerhalb Deutschlands gehandelt hätte, was aber ja nicht der Fall war. Man hätte lediglich dort anrufen können, damit die einem am Telefon helfen. Das hätte jedoch gekostet und ist somit für mich auch nicht in Frage gekommen & mir zudem auch nichts gebracht. Dass an dem Tag kein Flug mehr von der Airline ging, konnte ich ja auch selbst nachschauen.

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#3
 Von 
Despi
Status:
Lehrling
(1102 Beiträge, 305x hilfreich)

Der Ersatzflug muss gar nicht unbedingt von der gleichen Fluggesellschaft sein, auch wenn diese das gern behaupten.

Aber egal, darum geht es nicht.

Wenn die Fluggesellschaft kein entsprechendes Formular anbietet, würde ich ein Schreiben aufsetzen in dem ich den Sachverhalt schildere sowie die Forderung stelle und eine Frist setze und dieses per Einschreiben (Einwurf) an die Fluggesellschaft senden.

Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

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