Hallo,
ich hatte im Januar einen Flug für Ende Mai direkt bei der KLM (Niederlande) von Amsterdam nach Toronto gebucht, Reisedauer 18 Tage. Jetzt wurde der Flug umgebucht, für den darauf folgenden Tag. Reiserücktrittsversicherung habe ich nicht abgeschlossen. Noch ist es in Ordnung für mich, aber ich habe mir mal meine Rechte durchgelesen und so wie ich das verstehe, stehen mir keine Erstattungsansprüche zu, wenn ich min. 14 Tage im vorraus informiert werde. Ich gehe mal davon aus, da der Flug erst Ende Mai ist, dass man aus wirtschaftlichen Gründen den Flug gestrichen hat, weil die Passagiere wohl abgesprungen sind. Zumindest gibt es keine Begründung, warum der Flug gestrichen wurde. Aber generell wird ja meine Reise
damit verkürzt, ab wann stehen mir Erstattungsansprüche oder Rücktrittsrechte zu?
Flug umgenbucht, Rücktritts- und Erstattungsanprüche.
Reise mit Hindernissen?
Reise mit Hindernissen?
Grundsätzlich gibt es ein Wahlrecht von drei Möglichkeiten in Falle von Annullierungen:
1. Ersatzbeförderung zum nächst möglichen Zeitpunkt, hier ist zu prüfen ob an diesem Tag noch andere Flüge zum Zielort stattfinden.
Ist dies der Fall besteht der Anspruch auf einen solchen Flug umgebucht zu werden.
2. Umbuchung auf einen neuen KLM Flug zu einen späteren Zeitpunkt, sofern freie Plätze verfügbar sind.
Bei der aktuellen Lage sollte in Betracht gezogen ob die Reise nicht gegen Jahresende oder im nächsten Jahr sinnvoller wäre.
3. Erstattung des vollständigen Ticketpreises
Hier ist aber zu beachten, dass aufgrund der atuellen Lage die Fluggesellschaften nur Voucher ausstellen, dies entspricht zwar nicht der aktuellen Rechtslage allerdings ist eine Durchsetzung des Anspruchs in Geld in diesem Fall nicht so einfach.
Pragmatisch sinnvollste Lösung dürfte daher sein:
Die Reise vollständig zu verschieben bis keine Einschränkungen mehr zu erwarten sind, alternativ kann auch die Umbuchung des Rückflugs auf den nächsten Tag auf einen neuen KLM oder Airfrance Flug angefragt werden der wird dann sicher unkompliziert entsprochen.
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