Flug und Reise verschoben nach Germania Insvenz

21. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb511315-10
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Flug und Reise verschoben nach Germania Insvenz

Hallo,
es hätte so schön werden können..
Reise gebucht über online ab-in-den-Urlaub nach Hurghada vom 16. - 23.3.2019, alle Flüge direkt von und nach Dresden Hinflug mittags, Rückflug 17 Uhr. Nach Germania-Pleite wurde die Reise verschoben um einen Tag, also vom 17.3. - 24.3.2019. Hinflug 12:30 von Leipzig, Rückflug 4:00 nach Dresden, also ein Tag weniger. Auf Mails wurde immer erst nach 2 Tagen reagiert und es wurde immer nur gesagt ich müsste der Umbuchung zustimmen. Auch haben wir erst die Reiseunterlagen bekommen in denen noch die Germania Flüge standen, obwohl die schon 3 Wochen insolvent waren. Die neuen Reiseunterlagen wurden erst nach unserer zustimmung verschickt, 4 Tage vor der Reise.
Nein, zugestimmt haben wir nicht, wir haben nur mitgeteilt dass wir den Urlaub laut Vertrag antreten werden.
Haben wir jetzt noch Recht auf Entschädigung wegen dem Nachtflug?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Maximilian76
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
da die Fluggesellschaft insolvent ist, hast du jetzt keine Chance mehr, die Entschädigung von Germania zu erhalten (https://www.aviclaim.de/neuigkeiten/germania-insolvent-das-muessen-passagiere-wissen/)

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#2
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Wer ist denn der Reiseveranstalter? Haben Sie eine Pauschalreise gebucht?
Ab-in-den-Urlaub ist eigentlich nur ein Reisevermittler.
Sie müssen das neue Vertragsangebot (Abflug ab Leipzig; dafür noch einen Tag später) nicht annehmen.
Der Reisevertrag für die ursprünglichen An- und Abflugtage ab/an Dresden ist weiterhin gültig.

Schauen doch mal im Internet nach, ob Fluggesellschaften (z.B. Turkish Airlines) Verbindungen an dem An- und Abflugtag nach Hurghada anbieten. Davon würde ich einen Screenshot anfertigen und den Reiseveranstalter schriftlich und nachweisbar auffordern, diese Ersatzverbindung kostenfrei zu buchen.

Sollte das nicht zum Erfolg führen, dann schuldet Ihnen der Reiseveranstalter eine 100% Erstattung des Reisepreises + bis zu 50% Entschädigung wg. entgangener Urlaubsfreuden - aber erst wenn der Reiseveranstalter die Leistung endgültig verweigert hat.

Zitat:
Die neuen Reiseunterlagen wurden erst nach unserer zustimmung verschickt, 4 Tage vor der Reise.


Auf so eine Erpressung muss man nicht eingehen.

-- Editiert von vundaal76 am 17.04.2019 18:08

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#3
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
da die Fluggesellschaft insolvent ist, hast du jetzt keine Chance mehr, die Entschädigung von Germania zu erhalten (https://www.aviclaim.de/neuigkeiten/germania-insolvent-das-muessen-passagiere-wissen/)


Genau, eine Ausgleichszahlung wird man von der insolventen Germania wohl nicht mehr erhalten.
Aber der Reiseveranstalter haftet für die Vertragserfüllung.

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#4
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Sie müssen das neue Vertragsangebot (Abflug ab Leipzig; dafür noch einen Tag später) nicht annehmen.

Neben den vielen weiteren Experten hier sind Sie ein wesentlicher Grund, warum ich mich hier an den Diskussionen nicht mehr beteilige!!!!
Wissen Sie eigentlich, von was Sie schreiben????? Beginnen Sie doch noch einmal bei den i-Dötzchen. Da lernen Sie dann lesen!!!! und stellen fest, dass die Reise längst vorbei ist..........
Bei der Sachlage ist für meine Begriffe kaum was zu holen, denn der Kunde hat den veränderten Daten zugestimmt, sonst hätte er die Reise nicht angetreten.
Bei grossen Änderungen der Flugzeiten, das scheint hier der Fall zu sein, stehen Betroffenen in der Regel ab der 5.ten Stunde 5% je weitere Stunde des anteiligen Tagesreisepreises als Entschädigung zu. Ob das hier durchsetzbar ist, das kann man anzweifeln, denn durch die Airline-Insolvenz liegen hier besondere Umstände vor.

Zitat (von fb511315-10):
Auch haben wir erst die Reiseunterlagen bekommen in denen noch die Germania Flüge standen, obwohl die schon 3 Wochen insolvent waren. Die neuen Reiseunterlagen wurden erst nach unserer zustimmung verschickt, 4 Tage vor der Reise.

Ja, und wo ist da eine Leistungsminderung???


Viele Grüsse
bernardoselva

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

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#5
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Ob das hier durchsetzbar ist, das kann man anzweifeln, denn durch die Airline-Insolvenz liegen hier besondere Umstände vor.


Besondere Umstände liegen hier nicht vor.
1. Die bevorstehende Insolvenz wurde schon seit letztem Oktober in Internetforen besprochen;
2. Insolvenzversicherungen haben keine Policen mehr für Germania-Flüge ausgegeben;

Zitat:
Da lernen Sie dann lesen!!!! und stellen fest, dass die Reise längst vorbei ist..........


Die Daten habe ich überlesen.

Zitat:
Bei grossen Änderungen der Flugzeiten, das scheint hier der Fall zu sein, stehen Betroffenen in der Regel ab der 5.ten Stunde 5% je weitere Stunde des anteiligen Tagesreisepreises als Entschädigung zu.


Der Reiseveranstalter schuldet dem Reisenden die An- und Abreise an den gebuchten Tagen (nicht einen Tag vorher oder danach) - vom/bis Dresden.

Zitat:
Bei der Sachlage ist für meine Begriffe kaum was zu holen, denn der Kunde hat den veränderten Daten zugestimmt, sonst hätte er die Reise nicht angetreten.


Da muss ich leider auch zustimmen. Der Reiseveranstalter hat wieder einen Dummen gefunden.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Wo ich aber gute Chancen sehe ist, dass mindestens ein Siebtel des Reisepreises erstattet wird.
Reise sollte am 13.04 losgehen - und nicht erst am 14.04.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Wo ich aber gute Chancen sehe ist, dass mindestens ein Siebtel des Reisepreises erstattet wird.
Reise sollte am 13.04 losgehen - und nicht erst am 14.04.
0x

Klar! Sie haben als 'Fachwissender' und 'Experte' den vollen Durchblick.

Und dann Ihre Kunst zu lesen: Wo steht denn was vom 13. oder 14.04.??????????? Wie gesagt, Ihr Fachwissen löst bei mir fast immer einen gewissen Brechreiz aus, darum will ich mich jetzt auch wieder aus dieser Diskussion verabschieden, ich muss meine Kloschüssel umarmen.

Viele Grüsse
bernardoselva

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120256 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Die bevorstehende Insolvenz wurde schon seit letztem Oktober in Internetforen besprochen;

Das Gerede von selbsternannten Fachleuten in Internetforen soll jetzt welche Relevanz genau haben?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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