Flug verlegt - teure Hotelnächte

8. Oktober 2004 Thema abonnieren
 Von 
bleppo
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 2x hilfreich)
Flug verlegt - teure Hotelnächte

Hallo,

wie sieht es eigentlich haftungstechnisch aus, wenn eine Fluggesellschaft einen Flug nicht ausführen kann (z.B. wg. Unwetters) und der Reisende dadurch erst Tage später rückreisen kann. Bleibt er auf den Hotelkosten etc. sitzen?

Okay den Thread mit der "höheren Gewalt" habe ich schon gelesen. Aber es kann doch nicht sein, dass der Kunde ohne Rechte dasteht, wenn mal ein Sturm aufkommt?


-- Editiert von bleppo am 08.10.2004 15:32:15

Reise mit Hindernissen?

Reise mit Hindernissen?

Ein erfahrener Anwalt im Reiserecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Reiserecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sven Rother
Status:
Schüler
(233 Beiträge, 47x hilfreich)

wen willst du haftbar machen? petrus?
viel erfolg

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Bei "höherer Gewalt" hat jeder Geschädigte seinen Schaden leider selbst zu tragen.

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
bleppo
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 2x hilfreich)

Naja, es kann ja nicht sein, dass die Fluggesellschaften alles auf die Wolken schieben!?
Welche Rechte hat man? Fliegt z.B. noch ein letztes Flugzeug der Fluggesellschaft vor Aufkommen eines Sturmes - hat man dann einen Anspruch auf den Flug, auch wenn nur noch 1st - class - Plätze frei sind?
Gibt es gewisse Grenzen in denen die Fluggesellschaft einen Ersatzflug zur Verfügung stellen muss - z.B. nach Abflauen eines Sturmes?

-- Editiert von bleppo am 10.10.2004 10:38:07

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sven Rother
Status:
Schüler
(233 Beiträge, 47x hilfreich)

was schreibst du für einen nonsens.
wie soll das gehen, der letzte flieger dieser airline soll dich vor dem unwetter mitnehmen, obwohl du nicht auf den flug gebucht bist?weiss doch kein mensch, wie sich das wetter entwickeln wird.
woher sollen die denn wissen, dass der nächste flug wegen unwetter nicht stattfinden kann?
oder fliegen die im 10 minuten takt?

die airline kann auch nichts dafür, wenn sie nicht fliegen können. warum sollen sie es dann ausbaden? weil du es so willst?
ok, ich mach dich jetzt auch haftbar für meine kopfschmerzen, die ich beim lesen deines beitrags bekomme:-)
keine sorgen, natürlich wirst du, nachdem der sturm vorbei ist, wieder nach hause geflogen.
oder spekulierst du darauf, dass sie dir deinen lebensabend in der karibik finanzieren?

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Sven Rother
Status:
Schüler
(233 Beiträge, 47x hilfreich)

ach ja, die first class kannst du vergessen. maximal business class ist möglich.
bevor die dich aus der eco in die first upgraden, wird einer mit einem c ticket in die first upgegraded und du bekommst dann seinen platz:-)

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
bleppo
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 2x hilfreich)

Also:

Heutzutage ist es durchaus vorhersehbar, wann sich ein Unwetter nähert und inwiefern dann Flüge gecancelt werden müssen. Ich denke da an die wirklich schlimmen Naturereignisse wie z.B. an die letzten Stürme in den USA, wo man die Lage ziemlich genau abschätzen konnte.

Diese Ereignisse führen in in vielen Fällen dazu, dass der Kunden in die "Warteschleife" geschickt wird. Soll heißen, er sitzt fest, muss Hotelnächte buchen, obwohl die Unwetterphase längst vorüber ist bzw. obwohl z.B. noch ein Platz in der 1st class des letzten Fluges frei ist.

Das die Arline nichts für den Sturm kann, ist doch klar! Ich interessiere mich lediglich für die Rechte des Kunden "um den Sturm herum"!


-- Editiert von bleppo am 10.10.2004 20:19:48

-- Editiert von bleppo am 10.10.2004 20:21:59

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.929 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.277 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen