Flug verpasst da Transfer zu spät - wer zahlt?

9. April 2010 Thema abonnieren
 Von 
Urlauber2010
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 5x hilfreich)
Flug verpasst da Transfer zu spät - wer zahlt?

Wir haben im März eine Rundreise unternommen und unseren Rückflug verpasst. Es handelte sich um eine organisierte Individualreise, der Flug wurde separat ebenfalls vom Reiseveranstalter gegen eine Servicegebühr für uns gebucht. Für den gesamten Verlauf der Reise (Transfer, Unterkunft, Mietwagen, Ausflüge, etc.) haben wir Gutscheine (Vouchers) erhalten, die wir an den verschiedenen Stationen unserer Reise abgeben mussten.

Am Abreisetag wurden wir durch einen vom Hotel organisierten Transfer (Abfahrtszeit wurde durch Hotel aufgrund einer Emailmitteilung durch den Reiseveranstalter sowie durch unseren Voucher festgelegt) zum Flughafen gebracht und mussten feststellen, dass unser Flieger bereits abgeflogen war. Bei der dem Hotel mitgeteilten Abflugszeit handelte es sich fälschlicherweise um die Ankunftszeit am Zielflughafen.

Jetzt fragen wir uns natürlich ob wir eine Möglichkeit haben zumindest einen Teil der Mehrkosten durch den Reiseveranstalter ersetzen zu lassen.

Hat jemand eine Idee zur Rechtslage? Meine bisherige Suche hat leider keinen wirklich vergleichbaren Fall gefunden. Danke im Voraus!

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

wenn alles durch den Reiseveranstalter organisiert wurde und SIe an den Reiseveranstalter auch fuer die einzelnen Dienstleistungen gezahlt haben, ist dieser fuer die ordnungsgemaesse Durchfuehrung und Erbringung der Leistungen verantwortlich. Siehe § 651 a BGB .

Erbringt der Veranstalter diese Leistungen nicht maengelfrei, dann hat er fuer alle Mehrkosten einzustehen, wenn Ihnen solche entstanden sind. Er hat auch fuer Fehler der von ihm beauftragten Unternehmen, hier anscheinend das Hotel, einzustehen.

Haben Sie ueberhaupt einen Sicherungsschein erhalten?


Viele Gruesse
bernardoselva

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"Touristiker"

-- Editiert am 09.04.2010 13:55

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Urlauber2010
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 5x hilfreich)

Ich habe gerad nochmal geschaut. Einen Sicherungsschein nach § 651 k BGB haben wir erhalten.

Mehrkosten sind uns für zwei zusätzliche Nächte im Hotel, Buchung eines neuen Rückflugs, Mietwagen in Deutschland (da Flughafen 600 km von unserem Heimatort entfernt war) und Telefonkosten im Reiseland mit der Reiseagentur entstanden.

Das Problem war ja die falsche Übermittlung der Abflugzeit an das Hotel und an uns in unserem Reiseplan, so dass der Transfer zu spät organisiert wurde.

Als wir nach verpasstem Abflug am Flughafen mit dem Reiseveranstalter telefoniert hatten, hat dieser gesagt "Auf dem Reiseplan und dem Voucher war die falsche Zeit notiert, aber ich habe gerade nochmal geschaut: Auf der Flugrechnung stand die korrekte Zeit." Die Flugrechnung hatten wir aber nicht dabei. Frage ist nur: Kann sich der Reiseveranstalter darauf berufen, dass wir die Abflugzeiten eigenständig vor Abflug hätten überprüfen müssen?

4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Urlauber2010
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 5x hilfreich)

Danke übrigens für die schnelle Reaktion!

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Mit der Frage zum Sicherungsschein wollte ich nur beantwortet haben, ob es sich bei dem Reiseveranstalter um ein korrekt angemeldetes Unternehmen handelt. Das scheint der Fall zu sein.

Ich wage zu bezweifeln, dass sich der Veranstalter damit rausreden kann, dass die tatsaechlich korrekten Flugzeiten auf der Bestaetigung / Rechnung gestanden haben, und dass lediglich bei der Ausstellung der Reisedokumente ein Fehler unterlaufen ist. Wie soll das gehen? Der Computer druckt immer das aus, was auch eingegeben wurde. Wenn die Zeiten auf der Bestaetigung richtig waren, muessen Sie auch auf den Reisedokumenten korrekt sein, wenn zwischenzeitlich nichts anderes von der Sachbearbeitung beim Veranstalter eingegeben wurde, oder ein gravierender Programmfehler vorliegt.

Ich gehe davon aus, dass Sie die Reisedokumente erst spaeter als die Bestaetigung / Rechnung erhalten haben. Sie konnten also davon ausgehen, dass sich die Zeiten zwischenzeitlich geaendert haben, denn das ist durchaus ueblich.

Aufgrund der Transferzeiten konnten Sie also davon ausgehen, dass alles in Ordnung war, da Sie die Zeiten ja vom Erfuellungsgehilfen des Veranstalters (das Hotel) gesagt bekommen haben. Gut waere wenn Sie beweisen koennen, dass der Veranstalter die falschen Zeiten an seinen Erfuellungsgehilfen gemeldet hat.

An Ihrer Stelle wuerde ich die gesamten Ihnen entstandenen Kosten gegen den Reiseveranstalter zunaechst schriftlich anmelden (Achtung: Fristen einhalten). Mal sehen was dann geschieht. Lehnt der Veranstalter ab, wuerde ich einen Fachanwalt fuer Reiserecht einschalten und den Veranstalter verklagen.


Viele Gruesse
bernardoselva

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"Touristiker"

-- Editiert am 09.04.2010 14:54

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Pragmaticus
Status:
Lehrling
(1449 Beiträge, 508x hilfreich)

Dabei wäre natürlich wichtig zu wissen ob es normale Tickets oder Etickets für den Flug gab, auf denen eine Zeitangabe stand. Sonst bezeichnet der Veranstalter das als Mitverschulden oder Mitwirkungspflicht auf die Zeiten zu achten und das man die Zeiten vorher hätte klären/prüfen müssen.

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"PS: die hier in Foreneinträgen eingeblendete Werbung ist keine Empfehlung meinerseits"

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

@Seufz

Fuer meine Begriffe ist es vollkommen unwichtig, ob man ein normales Ticket oder ein E-Ticket hat. Massgebend sind die Zeiten, die auf dem Ticket stehen.

Wenn meine Firma fuer mich Fluege bucht, bekomme ich Rechnungen und / oder Bestaetigungen nie zu Gesicht, sondern nur die Tickets (mal E-Tickets, mal normale Tickets). Ich beachte die Zeiten die auf den Tickets aufgedruckt sind, ansonsten nichts - warum auch.....

Und wenn auf den Tickets falsche Zeiten drauf sind, liegt das Problem bei der Fluggesellschaft, in diesem Fall bei dem Reiseveranstalter, und nicht bei mir. Ich sehe da nicht die geringste Verpflichtung, dass da irgendwo eine Mitwirkungspflicht bestehen wuerde.


Viele Gruesse
bernardoselva

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"Touristiker"

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
j.rueffi
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo,

ich bin ganz neu hier. Trotzdem habe ich eine Frage, die mir nun schon seit einigen Tagen, aus aktuellem Anlass, auf der Seele brennt.

Mit viel Interesse habe ich bereits einige Beiträge von "bernardoselva" gelesen und für seeeehr hilfreich und einleuchtend empfunden.

Nun zu meinem Fall.
Ich habe eine Pauschalreise gebucht und befinde mich im meinem gewählten Urlaubsland. Als Pauschalreisegast finde ich in jedem Zielgebiet die Informationen zur Rückreise mit denen mich mein Reiseveranstalter versorgt.
In den Rückfluginformationen sehe ich eine Liste mit allen Flügen an den jeweiligen Wochentagen mit Zielflughafen, Flugnummer, Abholzeit vom Hotel und Abflug/Ankunftszeit. Namentlich bin ich allerdings nicht in den Rückfluginformationen erwähnt.
In dieser Liste sehe ich viele Flüge nur der Flug mit der Flugnummer, die in meinem Ticket notiert ist, sehe ich nicht. Was mache ich nun?

Gehe ich davon aus, dass ein anderer Flug, der gleichen Fluggesellschaft aber mit anderer Flugnummer, "mein" Flug ist. Die Abholzeit somit korrekt ist und alles klappt?
Oder habe ich als Reisender die Verpflichtung, da meine Flugnummer nicht aufgeführt ist, mich mit dem Reiseveranstalter in Verbindung zu setzen? Rechtzeitig vor Abflug?
Oder hat der Reiseveranstalter die alleinige Verpflichtung mich über meine Abholzeit vom Hotel zu informieren?

Das Ende vom Lied, der Flug wurde verpasst, mein Urlaub dauerte 1 Tag länger.
Nur die wichtigste Frage, wer trägt die Hauptschlud, Teilschuld an dem verpassten Flug? Wer kommt für die Kosten auf?

Ich freu mich schon auf viele Antworten.
Vielen Dank für die Hilfe!




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""

3x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12311.06.2010 09:51:12
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 5x hilfreich)

--- editiert vom Admin

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
AntoniaW
Status:
Schüler
(400 Beiträge, 248x hilfreich)

Gehe ich davon aus, dass ein anderer Flug, der gleichen Fluggesellschaft aber mit anderer Flugnummer, "mein" Flug ist. Die Abholzeit somit korrekt ist und alles klappt?
>> Bad idea. Es ist nicht davon auszugehen, dass sich bei einer Flugänderung nur die Zeit, nicht aber die Fluggeselllschaft ändert.

Oder habe ich als Reisender die Verpflichtung, da meine Flugnummer nicht aufgeführt ist, mich mit dem Reiseveranstalter in Verbindung zu setzen? Rechtzeitig vor Abflug?
>> Im Sinne der Schadensminderungspflicht: ja. Im Falle einer Flugänderung zwischen dem Ticketdruck und dem Flug sehe ich jedoch den Veranstalter in der Pflicht für die Zustellung der Info zu sorgen. Und sei es eben rückzu über eine Infomappe/-tafel.

Oder hat der Reiseveranstalter die alleinige Verpflichtung mich über meine Abholzeit vom Hotel zu informieren?
>> s.o.

Nur die wichtigste Frage, wer trägt die Hauptschlud, Teilschuld an dem verpassten Flug? Wer kommt für die Kosten auf?
>> Hauptschuldige sehe ich nicht, eher Teilschuldige. 50-50?

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

quote:<hr size=1 noshade>.....In den Rückfluginformationen sehe ich eine Liste mit allen Flügen an den jeweiligen Wochentagen mit Zielflughafen, Flugnummer, Abholzeit vom Hotel und Abflug/Ankunftszeit. Namentlich bin ich allerdings nicht in den Rückfluginformationen erwähnt...... <hr size=1 noshade>

Natuerlich ist es so, dass der Veranstalter dafuer einzustehen hat, dass Sie die Leistungen wie gebucht auch erhalten.
Aber wo liegt das Problem, wenn Sie sich kurz an Ihre Reiseleitung wenden und darauf hinweisen, dass Sie Ihren Namen auf den Abfluglisten vermissen. Nach § 651 a ff BGB sind Sie sogar verpflichtet dem Veranstalter die Moeglichkeit einzuraeumen, Abhilfe zu schaffen.

Da sehe ich auch, dass Sie eine Teilschuld zu tragen haben.

Viele Gruesse
bernardoselva

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"Touristiker"

-- Editiert am 12.06.2010 10:17

1x Hilfreiche Antwort

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