Flug verschoben und Koffer weg

2. Dezember 2005 Thema abonnieren
 Von 
Luki2201
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 3x hilfreich)
Flug verschoben und Koffer weg

Hallo zusammen,
ich hatte meiner Mutter einen Flug (Hin- und Rückflug) mit der Deutschen BA geschenkt. Der Hinflug heute, Rückflug am Sonntag. Flugziel war Münschen. Meine Mutter wollte ein paar Tage mit ihrer in München lebenden Schwester auf den diversen Christkindl-Märkten verbringen.
Das Chaos begann schon gleich heute Morgen am Flughafen als ihr mitgeteilt wurde, dass der Flug gestrichen und auf einen Lufthansaflug in 3 Stunden umgebucht sei. Nach 3 Stunden Warterei am Flughafen ging es dann endlich nach München. Dort angekommen ging es gleich weiter. Der in Hannover aufgegebene Koffer war nicht auf dem Kofferband.
Die Angestellten des Münchner Flughafens teilten ihr, nach erfolgloser Suche nur lapidar mit, sie habe ja immerhin etwas zum Anziehen. Die Sachen welche sie noch jetzt am Leib trägt.
Wie sieht es jetzt rechtlich aus? Man Mutter wird sich wohl oder übel mit den notwendigsten Kleidungsstücken neu einkleiden müssen, da man sicherlich nicht erwarten kann, dass sie bis zum Rückflug am Sonntag in den gleichen Sachen bleibt.
Gibt es hier schon ähnliche Fälle, bzw. hilfreiche Tipps für das weitere Vorgehen?
Vorab schon mal schönen Dank für alle Antworten.

-- Editiert von luki2201 am 02.12.2005 17:17:23

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
kunigunde
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Luki, prinzipiell haften die Fluggesellschaften schon für verlustig gegangenes Gepäck. In diesem Fall könnte aber ein Schadenersatzanspruch schwierig werden da der ursprüngliche Flug bei der deutschen BA gebucht wurde. Hier ein Zitat aus den Beförderungsbedingungen der Lufthansa:
14.1.4. Wir haften nur für Schäden, die auf unseren eigenen Flugdiensten eintreten. Soweit wir Flugscheine für die Beförderung von Flugdiensten anderer Luftfrachtführer ausstellen oder Gepäck zur Beförderung auf Flugdiensten eines anderen Luftfrachtführers annehmen, handeln wir lediglich als Agent für diesen anderen Luftfrachtführer. Nichtdestoweniger haben Sie hinsichtlich des aufgegebenen Gepäcks das Recht, auch den ersten oder letzten Luftfrachtführer wegen Schadenersatzes in Anspruch zu nehmen."
Somit wird es jetzt einer auf den anderen schieben.
Allerdings würde ich sowieso im Moment erst einmal davon absehen, neue Klamotten zu kaufen und dann darauf hoffen, daß die Fluggesellschaft das erstattet. Hier denke ich würden je nach dem wie lange die Beschaffung des Gepäcks dauert eher nur die Kosten für Reinigung, Hygieneartikel etc. erstattet werden. Hoffe konnte Dir wenigstens etwas weiterhelfen. Guß kunigunde

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