Hallo,
angenommen, man bucht jetzt einen Flug (keine Pauschalreise) für ein Land, wo aktuell Einreisende in 14 tägige Quarantäne müssen. (Bsp Argentinien). Reisedatum liegt aber erst in 3 Monaten.
Wenn dann im (Bsp) Juni immer noch diese Quarantänezeit vorgeschrieben ist, hat man nun ein Recht darauf, kostenlos vom Flug zurück zu treten und bekommt den Kaufpreis zurück?
Oder muss man (was z.B. LH anbietet) den Flug umbuchen auf ein späteren Zeitraum (was bei uns aber nicht geht wegen Urlaub/Semesterferien ...). Oder muss man mit einem "Geldgutschein" vorlieb nehmen (KLM) ?
(und ja, selbst aktuell fliegt KH noch nach Argentienen trotz der jetzigen Quarantänezeit, also die Flüge sind nicht von LH off. storniert!)
Alternative wäre 2 Monate warten, dann ist der Flug aber fast doppelt so teuer ...
Flug wegen Quarantänezeit im Zielland kostenlos stornierbar?
14. März 2020
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Frage vom 14. März 2020 | 15:58
Von
Status: Lehrling (1223 Beiträge, 347x hilfreich)
Flug wegen Quarantänezeit im Zielland kostenlos stornierbar?
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#1
Antwort vom 15. März 2020 | 01:15
Von
Status: Unbeschreiblich (119560 Beiträge, 39741x hilfreich)
ZitatWenn dann im (Bsp) Juni immer noch diese Quarantänezeit vorgeschrieben ist, hat man nun ein Recht darauf, kostenlos vom Flug zurück zu treten und bekommt den Kaufpreis zurück? :
Da sollte man sich mal als erstes die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen durchlesen?
#2
Antwort vom 15. März 2020 | 11:02
Von
Status: Unbeschreiblich (47488 Beiträge, 16808x hilfreich)
Zitat:Wenn dann im (Bsp) Juni immer noch diese Quarantänezeit vorgeschrieben ist, hat man nun ein Recht darauf, kostenlos vom Flug zurück zu treten und bekommt den Kaufpreis zurück?
Nur dann, wenn die Buchungsbedingungen eine kostenlose Stornierung vorsehen.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 15. März 2020 | 12:41
Von
Status: Lehrling (1223 Beiträge, 347x hilfreich)
bzgl den Vertragsvereinbarungen:
Quarantäne ist dort natürlich nicht extra aufgeführt, oft ist das dort "vereinbarte" auch nicht korrekt, weil der Gesetzgeber es anders (kundenfreundlicher) sieht.
Woanders hab ich ich gelesen, dass Zwangs-Quarantäne de facto ein Einreisestop ist, und daher der Fluganbieter seine Leistung nicht erbringen kann => Geld zurück.
Ist dues korrekt?
#4
Antwort vom 15. März 2020 | 15:38
Von
Status: Unbeschreiblich (119560 Beiträge, 39741x hilfreich)
Ja, die versuchen das natürlich immer recht allgemein zu formulieren.ZitatQuarantäne ist dort natürlich nicht extra aufgeführt, :
ZitatIst dues korrekt? :
Ja, passt hier aber nicht zu dem Fall.
Hier bucht man ja eine Leistung, bei der man weis das sie derzeit nicht erbracht werden kann. Und dann haftet man dann in der Regel selber.
Bei Flügen die nicht stattfinden kann es Ausnahmen geben, dank der EU-Fluggastverordnung.
Und jetzt?
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