Flug wegen Quarantänezeit im Zielland kostenlos stornierbar?

14. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
MarkusMa
Status:
Lehrling
(1223 Beiträge, 347x hilfreich)
Flug wegen Quarantänezeit im Zielland kostenlos stornierbar?

Hallo,
angenommen, man bucht jetzt einen Flug (keine Pauschalreise) für ein Land, wo aktuell Einreisende in 14 tägige Quarantäne müssen. (Bsp Argentinien). Reisedatum liegt aber erst in 3 Monaten.

Wenn dann im (Bsp) Juni immer noch diese Quarantänezeit vorgeschrieben ist, hat man nun ein Recht darauf, kostenlos vom Flug zurück zu treten und bekommt den Kaufpreis zurück?

Oder muss man (was z.B. LH anbietet) den Flug umbuchen auf ein späteren Zeitraum (was bei uns aber nicht geht wegen Urlaub/Semesterferien ...). Oder muss man mit einem "Geldgutschein" vorlieb nehmen (KLM) ?

(und ja, selbst aktuell fliegt KH noch nach Argentienen trotz der jetzigen Quarantänezeit, also die Flüge sind nicht von LH off. storniert!)
Alternative wäre 2 Monate warten, dann ist der Flug aber fast doppelt so teuer ...

Reise mit Hindernissen?

Reise mit Hindernissen?

Ein erfahrener Anwalt im Reiserecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Reiserecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119560 Beiträge, 39741x hilfreich)

Zitat (von MarkusMa):
Wenn dann im (Bsp) Juni immer noch diese Quarantänezeit vorgeschrieben ist, hat man nun ein Recht darauf, kostenlos vom Flug zurück zu treten und bekommt den Kaufpreis zurück?

Da sollte man sich mal als erstes die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen durchlesen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47488 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Wenn dann im (Bsp) Juni immer noch diese Quarantänezeit vorgeschrieben ist, hat man nun ein Recht darauf, kostenlos vom Flug zurück zu treten und bekommt den Kaufpreis zurück?


Nur dann, wenn die Buchungsbedingungen eine kostenlose Stornierung vorsehen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
MarkusMa
Status:
Lehrling
(1223 Beiträge, 347x hilfreich)

bzgl den Vertragsvereinbarungen:
Quarantäne ist dort natürlich nicht extra aufgeführt, oft ist das dort "vereinbarte" auch nicht korrekt, weil der Gesetzgeber es anders (kundenfreundlicher) sieht.


Woanders hab ich ich gelesen, dass Zwangs-Quarantäne de facto ein Einreisestop ist, und daher der Fluganbieter seine Leistung nicht erbringen kann => Geld zurück.

Ist dues korrekt?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119560 Beiträge, 39741x hilfreich)

Zitat (von MarkusMa):
Quarantäne ist dort natürlich nicht extra aufgeführt,
Ja, die versuchen das natürlich immer recht allgemein zu formulieren.



Zitat (von MarkusMa):
Ist dues korrekt?

Ja, passt hier aber nicht zu dem Fall.

Hier bucht man ja eine Leistung, bei der man weis das sie derzeit nicht erbracht werden kann. Und dann haftet man dann in der Regel selber.

Bei Flügen die nicht stattfinden kann es Ausnahmen geben, dank der EU-Fluggastverordnung.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.896 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.950 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen