Flug wegen schlechtem Wetter storniert

14. November 2011 Thema abonnieren
 Von 
schorlepower
Status:
Beginner
(144 Beiträge, 37x hilfreich)
Flug wegen schlechtem Wetter storniert

Hallo zusammen,

ich bitte um Hilfe.

Am vergangenen Donnerstag wollten wir (2 Personen) von Stuttgart nach Osnabrück fliegen.
Wir hatten auch schon eingecheckt, als uns mitgeteilt wurde, dass unser Flieger in Stuttgart nicht landen konnte und daher nach Karlsruhe geflogen ist.
Uns wurde angeboten entweder mit dem Bus nach Karlsruhe zu fahren (ca. 2 Stunden Busfahrt laut Fluggesellschaft)und von dort aus zu fliegen oder aber den Flug zu stornieren.
Da wir auf einen Termin mussten, haben wir uns für die Stornierung des Fluges entschieden und sind mit dem Auto gefahren.

Folgende Kosten sind dadurch entstanden:
Parkgebühr am Flughafen
Stornogebühr Mietwagenfirma in Osnabrück
Fahrtkosten

Meine Frage:
1.) Welche der o.g. Kosten kann ich geltend machen?
2.) Habe ich Anspruch auf darüber hinausgehende Entschädigung? Ich habe da mal was von Fluggastrechten der EU gehört?
3.) Bei wem muss ich die Forderungen einfordern? Bei der Fluggesellschaft oder bei dem Buchungsportal, wo ich den Flug gebucht habe.

Ich danke euch schon mal für eure Hilfe.

Viele Grüße
schorlepower

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12311.06.2012 09:58:36
Status:
Praktikant
(571 Beiträge, 281x hilfreich)

Bei höherer Gewalt (und dazu gehört schlechtes Wetter!!) keine!

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

Wenn der Flieger wegen schlechtem Wetter nicht landen konnte, wie hätte der denn starten sollen?
Es mag ja sein, dass dir dein Leben egal ist, abr man sollte auch Rücksicht auf den Piloten nehmen...

Bei höherer Gewalt gibt es in der Tat keinen Anspruch gegen die Fluglinie.

Das Buchungsportal ist sowieso außen vor, das hat mit der Durchführung des Fluges nichts zu tun.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12319.12.2013 22:25:59
Status:
Schüler
(217 Beiträge, 154x hilfreich)


Die Begründung "schlechtes Wetter" ist ja schön für die Fluggesellschaft, um sich vor Ausgleichszahlungen zu drücken. Was für Wetter herrschte denn am Donnerstag vergangene Woche? Schnee und Orkan kommen nicht in Frage. Könnte es Nebel gewesen sein? Könnte es sein, dass das Flugzeug für die Wetterbedingungen ungeeignet war? Daran ist ja nicht das Wetter schuld.

Im Raum stehen 250 Euro an Ausgleichszahlungen und Schadenersatz.

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" Benvenuti a bordo!"

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#5
 Von 
schorlepower
Status:
Beginner
(144 Beiträge, 37x hilfreich)

Hallo zusammen,

vielen Dank für die Antworten.
Dann weis ich ja jetzt, was ich zu tun habe - nämlich nichts:)

Ich wünsche noch einen schönen Nachmittag.

Gruß
schorlepower

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12319.12.2013 22:25:59
Status:
Schüler
(217 Beiträge, 154x hilfreich)


quote:
Im Raum steht genau überhaupt nichts! In Echterdingen herrschte letzten Donnerstag bis in die Mittagsstunden dichter Nebel. Und Nebel ist nunmal höhere Gewalt und ...


So,so. Sind denn andere Flugzeuge gestartet und gelandet oder war der Flughafen bis mittags geschlossen? Davon habe ich hier als Anwohner gar nichts mitbekommen. Wenn das Flugzeug in Karlsruhe statt in Stuttgart gelandet ist, dann war der Flug annulliert. Und es ist keineswegs Kulanz wenn dann der Flugpreis zurückerstattet wird. Darauf hat man einen Anspruch egal ob mit oder ohne Nebel.

Wenn andere Flugzeuge landen konnten, dann auch das Flugzeug nach Osnabrück. Das kann der Betroffene am besten wissen wenn er auf die Anzeigetafel vom Flughafen gesehen hat. Und wenn nicht der ganze Flugbetrieb wegen Nebels eingestellt war, dann stehen die 250,00 Euro sehr wohl im Raum.

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" Benvenuti a bordo!"

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
schorlepower
Status:
Beginner
(144 Beiträge, 37x hilfreich)

Hallo Vielflieger und alle anderen,

also es war nicht so, dass der ganze Fl***erkehr eingestellt worden wäre.
Lediglich unser Flug wurde storniert.
Es wurde sogar noch angeboten, dass wir auf eine anderen Flug einer anderen Airline umgebucht werden, da war dann aber kein Platz mehr.
Wenn es also so ist, dass es an "unserem" Flugzeug lag, dass der Flug nicht ging - was muss ich dann jetzt unternehmen, damit ich die angesprochenen 250€ bekomme? An wen wende ich mich? Gibt es da Fristen, die zu beachten sind?

Bitte helft mir. Ich bin in der glücklichen Lage, das bisher alle meine Reisen ohne Probleme gelaufen sind :)

Grüße
schorlepower

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12319.12.2013 22:25:59
Status:
Schüler
(217 Beiträge, 154x hilfreich)

Schlechtes Wetter ist tatsächlich ein außergewöhnlicher Umstand. In so einem Fall ist die Fluggesellschaft von Ausgleichszahlungen oder sonstigem Schadenersatz befreit. Deshalb wird diese Begründung von Fluggesellschaften gerne vorgeschoben, um keine Zahlungen leisten zu müssen.

Wenn andere Flugzeuge gestartet und gelandet sind, vermute ich, dass die Begründung "schlechtes Wetter" nicht der wahre Grund für die Annullierung deines Fluges ist.

Meine Recherche ergab, dass auch schon am 7.11. der Flug morgens von Stuttgart nach Osnabrück annulliert wurde.

Die Begründung für die Annullierung deutet bereits an, dass die Fluggesellschaft nicht bereit ist freiwillig zu zahlen.

Ich würde der Fluggesellschaft zunächst schreiben, dass der von dir gebuchte Flug am (Datum) um (Uhrezit) annulliert wurde mit der Begründung schlechtes Wetter und dass das Flugzeug deswegen in Karlsruhe gelandet sei (Dieser Aussage entnhemen wir, dass das Flugzeug schon in der Luft war und nicht etwas schlechtes Wetter am Abflughafen schuld war). Ich würde weiterhin schreiben, dass andere Flugzeuge gestartet und gelandet sind trotz des vorherrschenden Wetters und die Begründung "schlechtes Wetter, Nebel etc." nicht schlüssig ist.

Dann würde ich entsprechend der EU-Richtlinie 261/2004 nach Artikel 5 und 8 die 250,00 Euro fordern (pro Person).

Das Schreiben ist zu richten an die Fluggesellschaft, welche den Flug tatsächlich ausführt.

Zahlt die Fluggesellschaft nicht freiwillig bleibt nur der Gang zum Anwalt. Fristen sind keine zu beachten.






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" Benvenuti a bordo!"

-- Editiert Vielflieger am 16.11.2011 09:50

-- Editiert Vielflieger am 16.11.2011 09:56

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#9
 Von 
schorlepower
Status:
Beginner
(144 Beiträge, 37x hilfreich)

Hallo Vielflieger,

vielen Dank für deine Hilfestellung.

Das das Flugzeug wegen Nebel nicht in Stuttgart sondern in Karlsruhe gelandet ist wurde uns "per Lautsprecher" so mitgeteilt. Was wirklich dahinter steht, kann ich natürlich nicht beurteilen.

Wo und wie kann ich denn sehen, ob an diesem Tag andere Flüge abgehoben/ gelandet sind?

Viele Grüße schorlepower

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#10
 Von 
guest-12319.12.2013 22:25:59
Status:
Schüler
(217 Beiträge, 154x hilfreich)

Wo du die Landungen oder Abflüge von letzter Woche in Stuttgart einsehen kannst, weiß ich auch nicht. Da hilft googeln oder ein Anruf beim Flughafen Stuttgart.

Es gibt auch Datenbanken, welche Flüge aus der Vergangenheit anzeigt www.flightstats.com Diese Seite erfordert vorherige Registrierung dort findest du unter Flight Status auch Informationen zu Flügen von letzter Woche. Flug C9 1531 STR-FMO wurde am 10.11. annulliert (am 07.11. auch). Flugzeugtyp war eine Fairchild Dornier 328-100 (Scheduled). Der Flug OS 242 STR-GRZ mit einer De Havilland (Bombardier) DHC-8-400 Dash 8/8Q (Scheduled) fand planmäßig um 8.30 Uhr am 10.11. statt. Vielleicht war das Flugzeug nach Osnabrück nicht für die Landung bei der damaligen Wetterlage ausgerüstet. Andere Flugzeuge dagegen schon. Nun ist leichter Nebel im Herbst nichts außergewöhnliches und als Fluggesellschaft muss man sich auch darauf einstellen und mit geeigneten Flugzeugtypen fliegen.

Du hast geschrieben, dass du auf der Anzeigetafel gesehen hast, dass andere Flugzeuge gelandet/gestartet sind. Das legt den Schluss nahe, dass das Wetter/Nebel nicht die wahre bzw. einzige Ursache ist. Das reicht auf jeden Fall um weiter zu machen, was Forderungen gegen die Fluggesellschaft angeht.

Es ist auch so, dass die Fluggesellschaft nachweisen muss, dass außergewöhnliche Umstände zur Annullierung des Fluges geführt haben, um von der Zahlung befreit zu werden.

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" Benvenuti a bordo!"

-- Editiert Vielflieger am 16.11.2011 12:04

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