Wie sieht es grundsätzlich rechtlich aus wenn man von folgender Situation ausgeht:
Man hat einen Flug von A nach B nach C gebucht.
Am Morgen des Flugtags wird mitgeteilt dass der Flug von A nach B annulliert wurde.
Gleichzeitig wird mitgeteilt, dass eine Umbuchung auf einen 3,5Stunden früheren Flug für die gleiche Strecke erfolgt ist.
Wie sieht nun die Sache grundsätzlich rechtlich aus wenn durch die Umbuchung Kosten entstehen wie zB weil mit dem gebuchten Zugticket der frühere Flug nicht sicher erreicht werden kann, wenn man aber davon ausgeht das die Ankunft in C pünktlich sein wird?
Die EU-Verordnung 261/2004 schreibt dazu ja "iii) sie werden über die Annullierung weniger als sieben
Tage vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet und erhalten ein Angebot zur anderweitigen Beförderung,
das es ihnen ermöglicht, nicht mehr als eine Stunde vor der planmäßigen Abflugzeit abzufliegen und ihr Endziel
höchstens zwei Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit zu erreichen."
Jetzt wird ja die erste Voraussetzung nicht erfüllt die zweite aber schon?
Flug wird am Morgen des Flugtags annulliert Umbuchung auf früheren Flug
Reise mit Hindernissen?
Reise mit Hindernissen?
Hallo,
hier ist niemand Jesus - ist 'A' Alice Springs, 'B' Brisbane und 'C' Canberra?? Dann - handelt es sich um eine in der EU registrierten Fluggesellschaft? Sind alle Flugabschnitte auf einem Ticket und zusammen gebucht worden?
Diese Angaben werden schon benoetigt........
Viele Gruesse
bernardoselva
man darf ja nie zu genau beschreiben weil es ja sonst schnell als Beratung für den Einzelfall gilt.
Aber ja die Verordnung kommt zur Anwendung da sich A und B in der EU und C Non-EU befinden und die Gesellschaft auch eine in der EU registrierte handelt und natürlich wurde das ganze auf einem Ticket gebucht.
Aber die Frage ist ja auch einfach die wie es sich Verhält wenn die Ersatzbeförderung eben am Endziel planmäßig erreicht wird aber der erste Teil der Bedingung, dass der Flug eben höchsten eine Stunde früher statt findet nicht erfüllt wird.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Zitat.......Aber ja die Verordnung kommt zur Anwendung da sich A und B in der EU und C Non-EU befinden..... :
Artikel 5, 1, c, iii der EU-Fluggast-VO 261/2004 raeumt Ihnen eine Ausgleichszahlung ein, ist das Endziel nicht mehr als 3.500 km entfernt 400,-- Euro je Ticket, darueber 600,--.
Es sei denn, dass der urspruenglich gebuchte Flug, der annulliert wurde, das diese Annullierung nicht in dem Einflussbereich der Fluggesellschaft zu suchen ist (Artikel 5, 3 der VO). Sie sollten also vorab den Grund der Annullierung ermitteln.
Ansprueche muessen Sie gegen die Fluggesellschaft richten. Ich darf Ihnen jetzt schon versichern, das wird ein hartes Ringen! Auf jeden Fall sind die Mehrkosten, z.B. neue Bahnkarten kaufen, zu erstatten, so denn keine Ausgleichszahlung zu leisten ist.
Viele Gruesse
bernardoselva
Hi
zum besseren Verständnis ich hatte einen ähnlichen Fall folgendes war los.
Flug war von München in die USA mit Zwischenstopp in Düsseldorf wir waren am FLughafen dort wurde gesagt der Flug sei gestrichen worden, jemand hat uns dann auf den Flug davor umgebucht weil der zum Glück Verpätung hatte.
Gibt's jetzt wirklich Geld als Ausgleichszahlung obwohl wir am Ende in den USA ja ohne Verspätung angekommen sind? wir sind also gut 2Stunden 15Min früher abgeflogen als wir sollten aber kamen ja auch am Ende 10Minuten vor Plan am Ende an.
Das ganze hatten wir bei Air Berlin in einem ganzen Ticket gebucht.
-- Editiert von msn448082-92 am 29.05.2017 22:18
Zitatwir sind also gut 2Stunden 15Min früher abgeflogen als wir sollten aber kamen ja auch am Ende 10Minuten vor Plan am Ende an. :
Der Flug wurde annulliert (Art. 5 der o.g. Verordnung). Dann hat man Anspruch auf Ausgleichszahlungen nach Art. 7, falls keine außergewöhnlichen Umstände vorlagen, da man früher als eine Stunde abfliegen musste (Art. 5 Abs. 1 c) iii)). Der Ausgleichsanspruch kann hier jedoch um 50% gekürzt werden (Art. 7 Abs. 2).
Würde eines der Musterschreiben mal hinschicken und abwarten.
Zitat......mit Zwischenstopp in Düsseldorf wir waren am FLughafen dort wurde gesagt der Flug sei gestrichen worden.... :
Aus welchem Grund wurde der urspruenglich gebuchte Flug annulliert? Der Grund duerfte ausschlaggebend sein ob Ihnen eine Ausgleichszahlung zusteht oder nicht.
Viele Gruesse
bernardoselva
Weil Crew gefehlt hat wurde annulliert das gilt ja nicht als Entschuldigungsgrund.
Danke euch dann werde ich mal eine Forderung von 300Euro einreichen sind ja die 50% der 600 für so eine lange Strecke von München in die USA
Würde normal fordern und kürzen lassen.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
8 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
8 Antworten