Flug wird nicht storniert, ist aber als nicht bestätigt bezeichnet und findet dann nicht statt.

21. Juli 2020 Thema abonnieren
 Von 
expat
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 11x hilfreich)
Flug wird nicht storniert, ist aber als nicht bestätigt bezeichnet und findet dann nicht statt.

Wenn ein Flug im Juli nach Thailand aus zwei Strecken besteht, nicht storniert wird, der Anschlussflug aber als nicht bestätigt angezeigt wird und daher nicht angetreten wird, welche Ansprüche können dann geltend gemacht werden außer der Rückzahlung des Flugpreises.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
palino
Status:
Praktikant
(722 Beiträge, 126x hilfreich)

Wenn keine Auftragsannahme statt fand, wohl gar keine.

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#2
 Von 
expat
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 11x hilfreich)

Zitat (von palino):
Wenn keine Auftragsannahme statt fand, wohl gar keine.

Nehmen wir an, es war eine Reservierung mit Bestätigung vorhanden und der Flug wurde bezahlt.

Signatur:

Es erben sich Gesetz und Rechte wie eine Krankheit ewig fort.

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#3
 Von 
palino
Status:
Praktikant
(722 Beiträge, 126x hilfreich)

Kommt drauf an was in der Bestätigung stand. Auftragseingang oder Annahme? Und wie war das Angebot gekennzeichnet? Verbindlich oder unverbindlich?

Die Vorkasse spielt da nur eine geringe Rolle, sofern nicht vermerkt ist dass damit ein wirksamer Vertrag zustande kommt.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120279 Beiträge, 39864x hilfreich)

Zitat (von palino):
Die Vorkasse spielt da nur eine geringe Rolle

Das ist schlicht falsch.

Geleistete Vorkasse im B2C Bereich bedeutet in Deutschland in der Regel das ein wirksamer Vertrag besteht.



Zitat (von expat):
der Flug wurde bezahlt.

An wen? Den Vermittler oder an die Fluggesellschaft?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
palino
Status:
Praktikant
(722 Beiträge, 126x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Das ist schlicht falsch.
Geleistete Vorkasse im B2C Bereich bedeutet in Deutschland in der Regel das ein wirksamer Vertrag besteht.


Ganz sicher? Ich meine im Flugrecht ist das anders, weil hier die Vorkasse im allgemeinen als Ausnahme durchgegangen ist und die sonstigen Pflichten der Gesellschaften nicht verändert wurden.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120279 Beiträge, 39864x hilfreich)

Zitat (von palino):
Ganz sicher?

Gegenüber dem Vermittler schon
Gegenüber der Fluggesellschaft müsste ich noch mal schauen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
expat
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 11x hilfreich)

Sorry, lange nicht mehr hier geschaut. Der Flug wurde auf der Webseite der Fluggesellschaft gebucht und zunächst bestätigt und bezahlt. eine Stornierung fand nicht statt. Hätte nach Bangkok gehen sollen.

Signatur:

Es erben sich Gesetz und Rechte wie eine Krankheit ewig fort.

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