Flug wurde annulliert, Umbuchungsflug verspätet sich so sehr dass Anschlussflug verpasst wird - Alle

8. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
JonnyPham
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)
Flug wurde annulliert, Umbuchungsflug verspätet sich so sehr dass Anschlussflug verpasst wird - Alle

Sehr geehrtes 123recht.net Forum,

mir ist gestern ein riesen großes Unglück passiert.
Ich habe einen Flug nach Kopenhagen gebucht, da dort am 8.7.17 eine Hochzeit stattfindet.

Übersicht:

Flug 1 : [7.7.17] 17:50 Stuttgart nach Berlin
Umgebuchter Flug : 19:05 von Stuttgart nach Berlin
Anschlussflug 1: [7.7.17] 20:50 Berlin nach Kopenhagen

Flug 2 : 11.7.17 Kopenhagen nach Berlin
Anschlussflug 2 : 11.7.17 Berlin nach Stuttgart


Wie geplant reiste ich per Bahn zum Flughafen und wurde auf dem Weg informiert, dass mein Flug 1 annulliert wurde.
Sofort leitete ich eine Umbuchung ein und es wurde der Flug 1 umgebucht. Soweit so gut, hätte ich trotz des umgebuchten Flugs den Anschlussflug 1 bekommen und wäre rechtzeitig angekommen. Leider erhielt ich nach einigen Minuten schon die Meldung, dass sich dieser umgebuchte Flug um 1:15h verspäten wird und erst 20:20 abhebt. Dadurch war ich nicht in der Lage den Anschlussflug 1 zu bekommen und habe mich am Serviceschalter erkundigt ob irgendetwas machbar wäre um Kopenhagen noch zu erreichen bis zum 8.7.17. Mir wurden eine halbe Stunde lang irgendwelche Alternativen genannt, die leider alle am nächsten Tag waren. Umbuchungen auf andere Airlines waren nicht möglich, weil keine nach Kopenhagen flog und ich somit in Berlin stecken bleiben müsste oder Umwege fliegen muss mit mehrfachen Umsteigen um am Ende trotzdem zu spät zu kommen. Während wir darüber sprachen wurde der Umgebuchter Flug sogar noch annulliert und nach einer Stunde wieder eingestellt mit 4 Stündiger Verspätung, aber da war ich schon auf dem Weg nachhause, weil ich sowas nicht akzeptieren konnte. Da mir keine nützlichen Alternative angeboten wurde, meine Flüge annulliert wurden und die Verspätungen dermaßen drastisch waren, hatte es für mich keinen Sinn mehr zu Verreisen.

Nun ist meine Frage an euch, was steht mir alles zu? Nur die Erstattung des Reisetickets? Ich habe ein Hotel bereits vorgebucht und die Reisekosten per Bahn habe ich schon auf mich genommen. Das ist doch unverschämt, ich habe an diesem Abend neun Emails bekommen über Verspätungen bzw. Annullierungen der Airline (der Anschlussflug hatte auch Verspätung).

Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Mit freundlichen Grüßen

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

ja bei dem Laden air berlin geht es z.Zt. drunter und drueber.

Also - man muss Ihnen das Ticket vollstaendig erstatten. Zusaetzlich besteht ein Anspruch auf die in der EU-Fluggast-VO 261/2004 vorgesehenen Ausgleichszahlung in Hoehe von 250,-- Euro.

Die Ausgleichszahlung ist eine pauschale Entschaedigung und soll den gesamten Aufwand, den man betreiben musste, abdecken. Sind Ihnen hoehere Kosten entstanden, koennen Sie diese zusaetzlich einfordern, muessen diese dann aber belegen.

Ihre Ansprueche richten Sie nachweisbar(!!) an die Fluggesellschaft. Richten Sie sich darauf ein, dass man mit allen miesen Tricks versuchen wird, sich der Zahlungspflicht zu entziehen. Sie muessen knallhart vorgehen und angemessene Fristen setzen.


Viele Gruesse
bernardoselva

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Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

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#2
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Umbuchungen auf andere Airlines waren nicht möglich, weil keine nach Kopenhagen flog


Haben Sie sich den Namen der Person notiert, die Ihnen das erzählt hat?

Neben Air Berlin fliegen auch Easyjet und SAS von Berlin nach Kopenhagen.
Lufthansa, Eurowings, Air France ... bieten alle Umsteigeverbindung von Berlin nach Kopenhagen an.

Mit diesen zahlreichen Alternativen hätten Sie Kopenhagen in jedem Fall bis 8.7 Mittags erreichen können.
Hochzeitsfeiern gehen ja meist am Nachmittag los.

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#3
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
......Neben Air Berlin fliegen auch Easyjet und SAS von Berlin nach Kopenhagen......

Entweder kapieren Sie es nicht oder wollen hier nach Rat suchende Personen verunsichern! Warum sind Sie nicht ehrlich und kommunizieren das bisher gueltige Urteil, das ist Ihnen doch bekannt. Ich habe Sie doch zigmal darauf hingewiesen.

Hier deshalb nochmals der Link: http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/portal/t/279b/bs/10/page/sammlung.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=KORE531702011&doc.part=L&doc.price=0.0#focuspoint

Siehe unter Punkt 17. Eine Fluggesellschaft ist nicht verpflichtet Flugplaene anderer Fluggesellschaftn zu pruefen um darauf umzubuchen, wenn Moeglichkeiten tatsaechlich existieren. Die Fluggesellschaft kann, muss aber nicht. Pflegt sie einen guten Kundenservice macht sie es, ansonsten nicht!

Es existiert z.Zt. kein Urteil einer hoeheren Instanz (BGH oder EuGH)!!!!!!!

Natuerlich kann der TE air berlin verklagen, hat dann aber das erhebliche Kostenrisiko, denn er muss durch alle Instanzen um eine hoechstrichterliche Entscheidung zu erhalten. Und die ist meiner Auffassung nach ausgesprochen fraglich, ob ein hohes Gericht eine Fluggesellschaft verdonnern wuerde, die Flugplaene der Mitbewerber zu waelzen.

Viele Gruesse
bernardoselva

Signatur:

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#4
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Umbuchungen auf andere Airlines waren nicht möglich, weil keine nach Kopenhagen flog


Ob Air Berlin nunmehr verpflichtet ist, auf Easyjet oder SAS umzubuchen bzw. Flüge dafür rauszusuchen, ist doch nicht das Thema.

Wenn die Servicekraft von Air Berlin sinngemäß sagt: "Umbuchungen auf andere Airlines waren nicht möglich, weil keine nach Kopenhagen flog" dann ist einfach mal eine Lüge. In diesem Fall könnte man sich überlegen, direkt gegen diese Servicekraft vorzugehen.

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#5
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
....weil keine nach Kopenhagen flog" dann ist einfach mal eine Lüge......

beweisen - beweisen!!! Hat sie das gesagt, die Servicekraft??

Zitat (von vundaal76):
.......In diesem Fall könnte man sich überlegen, direkt gegen diese Servicekraft vorzugehen.......

Prozesshansel dieser Welt schliesst Euch zusammen........

Erzaehlen Sie doch bitte dem Forum was Ihr Vorschlag bringt. Selbst wenn die Servicekraft verdonnert wuerde. Kommt da fuer den TE mehr heraus als Flugpreis zurueck und Ausgleichszahlung??? Ich glaube nein! Das kann er auch einfacher erreichen.....


Viele Gruesse
bernardoselva

-- Editiert von bernardoselva am 09.07.2017 15:59

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#6
 Von 
JonnyPham
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

In der Tat flogen Airlines noch nach Kopenhagen. Das stimmt. Nur waren die Alternativen für mich nicht relevant.
In diesem Airline Verbund wurde mir angeboten mit einer SAS nach Kopenhagen zu fliegen, leider wäre ich rund 2 Stunden zu spät in Kopenhagen gewesen. Dazu kommt noch,Gepäckausgabe, Check-In im Hotel, Vorbereitung und und und.

Ich habe eine Bestätigung der Verspätung des Flugs am Ticketschalter bekommen mit der Unterschrift des Servicemitarbeiters. Also ich weiß nicht ganz genau wie er heißt aber, dass könnte sich nachweisen lassen.

Ich beruhe mich wohl auf die 250€ Bonus.

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