Flugänderung - jetzt 12 Stunden Aufenthalt über Nacht im Flughafen?

8. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
sbarlin78
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Flugänderung - jetzt 12 Stunden Aufenthalt über Nacht im Flughafen?

Wir haben in Mai 2017 einen Flüg von Berlin nach Ibiza über Opodo gebucht. Der Rückflug ist am 30. Dezember mit Iberia von Ibiza nach Mallorca und von Mallorca weiter nach Berlin mit Airberlin/durchgeführt von Niki. Jetzt ist der Flug von Niki nach vorne geschoben und wir hätten nur 10 minuten Umsteigezeit in Mallorca. Opodo bietet uns nur einen Flug von Mallorca nach Berlin am 31. Dezember. Dies bedeutet dass wir jetzt von der Nachmittag am 30. Dezember bis 31. Dezember einen Aufenthalt am Mallorca Flughafen haben! Dies anstatt 1 Stunde.

1.) Mussen wir diese Flugänderung akzeptieren? Wer muss hier für Hotelkosten stehen wenn wir es annehmen?

2.) Wäre es besser die Flugänderung nicht zu akzeptieren und wenn wir der Flug nach Berlin verpassen die Fluglinie auf Erstattung verlangen?

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2420x hilfreich)



zu 1: Nein, das müsst ihr nicht akzeptieren. Die Fluggesellschaft muss euch einen kostenlosen Storno anbieten bzw. den akzeptieren.

zu 2: Nein.
Die Gesellschaft hat euch rechtzeitig (mehr als 14 Tage vorher) informiert und euch eine Umbuchung auf die nächste Möglichkeit angeboten. Es gibt nur noch den Storno, mehr Anspruch habt ihr nicht, insbesondere nicht nach EU-Fluggastrichtlinie.

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#2
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

aufgrund der umfangreichen Berichterstattung in den Medien duerfte auch Ihnen bekannt sein, dass air berlin nicht mehr existiert und zwischenzeitlich auch saemtliche Fluege eingestellt hat.

Niki ist davon allerdings nicht betroffen und existiert weiterhin.

Lt. EU-Fluggast-VO 261/2004 darf man bei reinen Flugbuchungen als Airline bis zwei Wochen vor Flug Aenderungen der Abflugzeiten durchaus vornehmen, was hier ja offensichtlich geschehen ist.

Sie haben entweder die Moeglichkeit von der Buchung durch die Flugzeitenaenderung fuer Sie kostenfrei zurueck zu treten, oder die Zeitaenderung zu akzeptieren. Die Airline ist nicht verpflichtet Ihnen dadurch entstehende Kosten zu vergueten.

Versuchen Sie von Ibiza nach Mallorca einen anderen Flug zu erhalten der von den Zeiten her passt.


Viele Gruesse
bernardoselva

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Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

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#3
 Von 
sbarlin78
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Opodo weigert sich jedoch die Stornierung die Flüge. Sie meinen dass Flug war mit airberlin gebucht - und deswegen muss Niki der Flug nicht mehr ersetzen? Was sollte ich jetzt tun?

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#4
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von sbarlin78):
Airberlin/durchgeführt von Niki.


Was für ein Code steht in der Buchungsbestätigung?

Zitat (von sbarlin78):
Jetzt ist der Flug von Niki nach vorne geschoben und wir hätten nur 10 minuten Umsteigezeit in Mallorca.


Und da sagt die Airline selber, dass das nicht passt?

Zitat (von sbarlin78):
Sie meinen dass Flug war mit airberlin gebucht - und deswegen muss Niki der Flug nicht mehr ersetzen?


Abenteuerliche Ansicht. Würde nicht lang fackeln und direkt ein Fax an Niki schicken, dass man die Erstattung der Kosten binnen 7 Tagen gem. Art.8 der FluggastrechteVO fordert.

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#5
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von sbarlin78):
......Sie meinen dass Flug war mit airberlin gebucht - und deswegen muss Niki der Flug nicht mehr ersetzen?.....

Was steht in der Original-Flugbestaetigung? Eine mit 'AB' oder mit 'HG' beginnende Flugnummer??? Haben Sie zwischenzeitlich einmal eine Mitteilung bekommen, dass Niki die Fluege der air berlin uebernimmt, oder stand von Anfang an in der Flugbestaetigung 'operated by niki' oder sinngemaess.

Zitat (von sbarlin78):
.....Opodo weigert sich jedoch die Stornierung die Flüge.....

Da haben die ueberhaupt kein Recht dazu. Vertragspartner sind Sie und die Airline. Opodo ist lediglich Vermittler, mehr nicht.

Viele Gruesse
bernardoselva

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Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47501 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Vertragspartner sind Sie und die Airline.


Das ist natürlich völlig richtig. Wenn der Vertrag jedoch mit Airberlin geschlossen wurde, dann ist die Antwort von Opodo im Ergebnis korrekt.

Zitat (von "Tasti123"):
Würde nicht lang fackeln und direkt ein Fax an Niki schicken, dass man die Erstattung der Kosten binnen 7 Tagen gem. Art.8 der FluggastrechteVO fordert.


Das kann man machen, wird nur nicht helfen, wenn man mit Niki gar keinen Vertrag hat.

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#7
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Hier scheint ja noch ein Iberia Flug IBZ-PMI im Spiel zu sein.
Verraten Sie uns doch mal, mit welchen drei Zahlen die E-Ticketnummer beginnt.

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#8
 Von 
sbarlin78
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Hier scheint ja noch ein Iberia Flug IBZ-PMI im Spiel zu sein.
Verraten Sie uns doch mal, mit welchen drei Zahlen die E-Ticketnummer beginnt.


Der erste drei Zahlen die E-Ticketnummer sind: TICKET: AB/ETKT 745

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#9
 Von 
sbarlin78
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Tasti123):
Zitat (von sbarlin78):
Airberlin/durchgeführt von Niki.


Was für ein Code steht in der Buchungsbestätigung?
In der Originalbuchungsbestätigung steht folgendes:

FLUG AB 7733 - AIR BERLIN SAM 30 DEZEMBER 2017
DURCHGEFUEHRT VON: NIKI, HG 7733
-----------------------------------------------------------------------------
Dies würde später geändert zu:

FLUG HG 7733 - NIKI


Zitat (von sbarlin78):
Jetzt ist der Flug von Niki nach vorne geschoben und wir hätten nur 10 minuten Umsteigezeit in Mallorca.


Und da sagt die Airline selber, dass das nicht passt? JA - das sagen sie selber!

Zitat (von sbarlin78):
Sie meinen dass Flug war mit airberlin gebucht - und deswegen muss Niki der Flug nicht mehr ersetzen?


Abenteuerliche Ansicht. Würde nicht lang fackeln und direkt ein Fax an Niki schicken, dass man die Erstattung der Kosten binnen 7 Tagen gem. Art.8 der FluggastrechteVO fordert.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
sbarlin78
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von bernardoselva):
Zitat (von sbarlin78):
......Sie meinen dass Flug war mit airberlin gebucht - und deswegen muss Niki der Flug nicht mehr ersetzen?.....

Was steht in der Original-Flugbestaetigung? Eine mit 'AB' oder mit 'HG' beginnende Flugnummer??? Haben Sie zwischenzeitlich einmal eine Mitteilung bekommen, dass Niki die Fluege der air berlin uebernimmt, oder stand von Anfang an in der Flugbestaetigung 'operated by niki' oder sinngemaess.

In der Originalbestätigung stand AB- operated durch Niki. Dies würde in Oktober geändert zu "nur" Niki.

Zitat (von sbarlin78):
.....Opodo weigert sich jedoch die Stornierung die Flüge.....

Da haben die ueberhaupt kein Recht dazu. Vertragspartner sind Sie und die Airline. Opodo ist lediglich Vermittler, mehr nicht.

Viele Gruesse
bernardoselva

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von hh):
Das kann man machen, wird nur nicht helfen, wenn man mit Niki gar keinen Vertrag hat.


Die Rechte nach der Verordnung stehen einem gegenüber der ausführenden Gesellschaft zu.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von hh):
......Wenn der Vertrag jedoch mit Airberlin geschlossen wurde, dann ist die Antwort von Opodo im Ergebnis korrekt......

Wenn von Anfang an in der Flugbestaetigung stand, dass der Flug von Niki durchgefuehrt wird, dann ist und bleibt Niki Vertragspartner der Reisenden - ohne wenn und aber! Und das scheint hier der Fall zu sein.

Wenn Niki nun die Flugzeiten aendert, dann kann der/die Reisende/n vom Vertrag zuruecktreten und Rueckzahlung der bezahlten Tickets verlangen.

Jetzt bleibt allerdings folgendes Problem: Opodo ist ja bekannt dafuer, dass man Fluege 'wie wild' zusammenstellt. Das bedeutet, dass man in diesem Fall einen Iberia Flug (IBZ-PMI) mit einem AB/HG - Flug zusammen packte. Storniert der Kunde jetzt aufgrund der Aenderung den AB/HG - Flug, behaelt der Iberia-Flug weiterhin Gueltigkeit, da Iberia wohl keine Flugzeiten aendert. Also wird Iberia auch keine Erstattung vornehmen.

Also muesste Opodo hierfuer eine Erstattung vornehmen, das werden die aber nicht machen. Und Niki wird das auch nicht machen, da sie ein solches Routing nicht anbieten. Also bleibt den Reisenden nur der Gang zum Fachanwalt. Man sollte sich ueberlegen ob es nicht sinnvoll ist die lange Wartezeit in Kauf zu nehmen, als sich ueber Monate vor Gericht zu zerfleischen.

Zitat (von hh):
.....Das kann man machen, wird nur nicht helfen, wenn man mit Niki gar keinen Vertrag hat......

Auch das ist nicht ganz korrekt. Die Reisenden wussten von Anbeginn das der Flug von Niki durchgefuehrt wird. Und Niki ist Rechtsnachfolger der air berlin bei Fluegen, die von vornherein als 'Operated by Niki' ausgeschrieben waren.


Viele Gruesse
bernardoselva

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