Flugannulierung und anschließend Umbuchung auf ganz anderen Flughafen - Anwalt einschalten?

9. Mai 2025 Thema abonnieren
 Von 
CileyMyrus
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Flugannulierung und anschließend Umbuchung auf ganz anderen Flughafen - Anwalt einschalten?

Es geht um einen Streit mit dem Unternehmen Involatus Carrier Consulting GmbH (ICC) mit Sitz in Kaarst, NRW.

Ich habe über ICC einen Flug von Hurghada nach Frankfurt am 03.05.2025 gebucht (Preis: 532€). Die Airline war Nesma Airlines, eine ägyptische Airline.
Der Flug wurde von der Airline annulliert.
ICC hat uns lediglich einen Flug nach Stuttgart als kostenfreie Alternative angeboten.
Ich habe dem widersprochen und klar kommuniziert, dass der Zielflughafen Frankfurt Bestandteil der ursprünglichen Buchung war und ich auf eine Ersatzbeförderung nach Frankfurt bestehe.
Auch eine Kostenerstattung für einen Hotelaufenthalt in Stuttgart (Ankunft des Fluges um Mitternacht) oder eine Weiterreise per Bahn nach Frankfurt wurde ausdrücklich schriftlich abgelehnt.
Trotz wiederholter Nachfragen wurde uns nicht eine einzige kostenfreie Alternative zum gebuchten Zielort Frankfurt angeboten. Optionen nach Frankfurt wurden nur für hohe Aufpreise angeboten und ICC hat dann irgendwann, trotz Wiederspruchs, den Flug nach Stuttgart einfach als bestätigt gewertet.
Auf unsere schriftliche Mahnung per Einwurf Einschreiben reagierte ICC zunächst nicht.
Wir haben daraufhin am 07.04.2025 auf eigene Kosten zwei Tickets mit Condor (HRG nach FRA am 03.05.2025) gebucht (zusätzliche Kosten: 1.135,98€).
Ich habe anschließend am 09.04.2025 einen offiziellen Mahnbescheid beantragt für Schadenersatz der Kosten für den selbst gebuchten Ersatzflug.
ICC hat am 30.04.2025 Widerspruch gegen den Mahnbescheid eingelegt. Laut zuständigem Amtsgericht kann ich nun 195€ Gerichtskosten zahlen, um das streitige Verfahren zu starten.
Meine eigene Recherche hat ergeben, dass die EU-Fluggastrechte nicht greifen, da Nesma-Airlines eine Nicht-EU-Airline ist und der Abflugflughafen außerhalb der EU liegt. Ich bin mir da aber nicht sicher.

Folgende Fragen:
- Wäre ICC für eine kostenlose Ersatzbeförderung nach Frankfurt zuständig? Durfte mich ICC trotz Wiederspruch einfach nach Stuttgart umbuchen? Zugegeben: Sie haben mir anfangs angeboten zu stornieren, aber ich habe durchweg auf eine Beförderung nach Frankfurt ohne Mehrkosten bestanden.
- Was kann ich jetzt noch tun? Würden Sie ein Verfahren mit Anwalt empfehlen, oder ist die Lage zu unsicher?
- Wäre ein Chargeback über meine Bank sinnvoll, um zumindest die 646 Euro zurück zu bekommen?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
vacantum
Status:
Lehrling
(1721 Beiträge, 335x hilfreich)

ICC war und ist der falsche Ansprechpartner. ICC ist nur Vermittler, wie man auch den AGB entnehmen kann. Bei der Stornierung des Flugs hätte man sich an die Airline selbst wenden müssen.

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#2
 Von 
CileyMyrus
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von vacantum):
ICC war und ist der falsche Ansprechpartner. ICC ist nur Vermittler, wie man auch den AGB entnehmen kann. Bei der Stornierung des Flugs hätte man sich an die Airline selbst wenden müssen.


Danke, dass habe ich leider schon befürchtet, nur komisch das ICC das nie erwähnt hat, die ganze Kommunikation lief über ICC.

Und auf einen Eurowings Flug nach Stuttgart umbuchen dürfen Sie mich? Das hat doch vermutlich nicht die Airline veranlasst, zumindest habe ich die Umbuchungsbestätigung von ICC erhalten. Kann ich das an ICC bezahlte Geld über Visa zurückfordern (gebuchtes Produkt Flug nach Frankfurt nicht erhalten), oder ist das riskant?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49315 Beiträge, 17347x hilfreich)

Zitat (von CileyMyrus):
Ich habe über ICC einen Flug von Hurghada nach Frankfurt am 03.05.2025 gebucht (Preis: 532€). Die Airline war Nesma Airlines, eine ägyptische Airline.

Also gilt ägyptisches Recht. Die EU-Fluggastrechteverordnung ist nicht anwendbar.

Zitat (von CileyMyrus):
Würden Sie ein Verfahren mit Anwalt empfehlen, oder ist die Lage zu unsicher?

Nach ägyptischem Recht klagen? Das wäre mir zu unsicher.
Da müsste man zunächst erst einmal herausfinden, welche Ansprüche denn bestehen und ob überhaupt Ansprüche bestehen.

-- Editiert von User am 9. Mai 2025 19:15

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49315 Beiträge, 17347x hilfreich)

In den Beförderungsbedingungen findet man dann:

The airline endeavors to rebook affected passengers on the next available flight at no additional cost.

Compensation may be applicable, contingent upon regional regulations, for cancellations attributed to airline fault.

Full refunds are available for passengers opting not to be rebooked on an alternative flight.
Refunds are processed within 7 days, contingent upon requests initiated within 48 hours of the cancellation notice.


Der Flugpreis wird also erstattet. Ansprechpartner ist aber die Fluggesellschaft, nicht ICC.

Weitere Entschädigungen gibt es nicht.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
CileyMyrus
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten!

Also Haken dran, den „Schadenersatz" für den selber gebuchten Ersatzflug nach Frankfurt werde ich nie bekommen.

Aber kann ich das Geld für den (nicht gebuchten und aktiv widersprochen) Flug nach Stuttgart (ungewünschte Umbuchubg) über Visa zurück buchen? Technisch sollte das wohl gehen (bestellte Ware nicht erhalten), nur dann steht ICC ja mit leeren Händen da. Wäre ich da rechtlich auch in einer schlechten Position?

Vielen Dank!

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49315 Beiträge, 17347x hilfreich)

Was spricht dagegen, die Fluggesellschaft zur Erstattung aufzufordern?

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
CileyMyrus
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Naja nachdem ich nicht bereit war einen hohen Aufpreis für einen neuen Flug nach Frankfurt zu bezahlen hat mich ICC ja am Ende (trotz Wiederspruchs) auf einen Eurowings Flug nach Stuttgart umgebucht - und dieser Flug hat ja schon stattgefunden. Mit der ursprünglichen Airline hatte ich selber nie Kontakt und jetzt kann ich vermutlich keine Erstattung mehr beantragen.

In den AGBs von ICC steht im ersten Absatz: „ Das Unternehmen Involatus Carrier Consulting GmbH (im Folgenden ICC) erwirbt
Flugsitzplatzkontingente Dritter bzw. von ausführenden Luftfahrtunternehmen und vermittelt
diese im eigenen Namen an Fluggäste im Rahmen eines NUR-FLUG-VERKAUFS weiter. ICC tritt
dabei selbst nicht als ausführendes Luftfahrtunternehmen auf."

Ist ICC dann wirklich nur ein normaler Vermittler, obwohl sie Kontingente selber erwerben? Man bekommt bei Buchung dort auch nicht wie sonst üblich eine Airline-Buchungscode oder Ticketnummer, womit man sich bei der Airline einloggen kann, sondern nur eine ICC-Rechnungsnummer.

-- Editiert von User am 11. Mai 2025 12:39

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49315 Beiträge, 17347x hilfreich)

Zitat (von CileyMyrus):
hat mich ICC ja am Ende (trotz Wiederspruchs) auf einen Eurowings Flug nach Stuttgart umgebucht

Also ICC hat die Umbuchung nicht nur angeboten, sondern auch vorgenommen und Du hast den Flug dann nicht angetreten?

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
CileyMyrus
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Genau, ICC haben mich auf einen Eurowings Flug nach Stuttgart umgebucht. Den Flug habe ich aber nicht angetreten und mir stattdessen selber einen Ersatzflug nach Frankfurt besorgt.

Einen Flug nach Stuttgart habe ich nie gebucht und wollte ich nie haben.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
CileyMyrus
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Denkst Du, es könnte dann doch sinnvoll sein, einen Anwalt einzuschalten? Oder ist es das bei den Beträgen nicht Wert (532€ für einen Flug nach Stuttgart den ich nicht gebucht habe und 1.135,98€ für den Ersatzflug)? Womit muss man da Preislich ungefähr rechnen?

Da ICC am 30.04.2025 Widerspruch gegen den Mahnbescheid eingelegt hat, laufen dann schon irgendwelche zeitlichen Firsten?

0x Hilfreiche Antwort

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