Flugbuchung für einen anderen?

1. Oktober 2015 Thema abonnieren
 Von 
guest-12330.07.2016 09:52:01
Status:
Schüler
(171 Beiträge, 50x hilfreich)
Flugbuchung für einen anderen?

Man bucht im Internet (ok, oder im R-Büro) einen Flug bei einer F-Gesellschaft und trägt dabei alle Personendaten ein. Nach Abbuchung des Geldes (oder Feststellung der Abbuchbarkeit) kommt die Flugbestätigung an die angegebene Emailadresse. So weit, so gut.
Das hiesse aber auch, dass man für eine andere Person einen solchen Flug buchen könnte, dessen Daten man z.b. über Geschäftskontakte kennt (Ebay, etc) oder die man von dem Betreffenden mitgeteilt bekam, mit dem Auftrag, die Buchung vorzunehmen, weill sich der Betreffende damit nicht auskennt.
Zur eigentlichen Frage: Dann könnte doch jemand einen anderen ungefragt mit einem Flug beglücken, wie eine Jungfrau mit nem Kind? Die Bestellung des Fluges könnte von einem Internetcafe erfolgt sein.
Was kann denn jemand machen, dem auf diese Weise ein Flug aufgenötigt wurde ohne dass er davon wusste - oder habe ich da etwas völlig falsch verstanden?
Die Situation ist nicht akut, bitte aber dennoch um einen Hinweis, da ich das für irgendwie irre halte.

-- Editier von nouvaleur am 01.10.2015 20:56

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17 Antworten
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#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8407 Beiträge, 3770x hilfreich)

Zitat:
Was kann denn jemand machen, dem auf diese Weise ein Flug aufgenötigt wurde ohne dass er davon wusste -


Nicht mitfliegen?

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#2
 Von 
guest-12330.07.2016 09:52:01
Status:
Schüler
(171 Beiträge, 50x hilfreich)

gewiss ja, aber die Fluggesellschaft sieht sich doch im Besitz eines Beförderungsvertrags und hat bereits das Geld eingezogen.
Könnte die Antwort bitte etwas detaillierter sein? Abwicklungstechnisch geht der Abschluss wohl oder kann die Gesellschaft an irgendetwas erkennen, dass hier was faul ist? Wie kann der eingetragene Fluggast hinterher sagen, er habe damit nichts zu tun und fliegt nicht mit und fordert sein Geld (vollständig) zurück?

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#3
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

ich wuerde, wenn man von meinem Konto, Lastschrift oder Kreditkartenbelastung, nicht berechtigt abbucht, die Belastung sofort rueckgaengig machen. Dann wuerde ich ebenso mit allen bereits vorliegenden Dokumenten sofort ins Polizeipraesidium wackeln und eine entsprechende Anzeige gegen Unbekannt erstatten.

Von der Anzeige erhaelt man fuer seine Unterlagen eine Kopie, davon wuerde ich jeweils eine Kopie an die Airline, an die Buchungsstelle und an das Geldinstitut beweisbar senden.

Das alles ist zwar verhaeltnismaessig aufwaendig, duerfte mich aber aus der Abnahmeverpflichtung loesen, das natuerlich kostenfrei.


Viele Gruesse
bernardoselva

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

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#4
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Sorry, ich bin da anderer Meinung.

Zitat:
Dann wuerde ich ebenso mit allen bereits vorliegenden Dokumenten sofort ins Polizeipraesidium wackeln und eine entsprechende Anzeige gegen Unbekannt erstatten.


Wenn man einen Strafantrag stellen will, sollte man das schriftlich tun und ggf. direkt an die Staatsanwaltschaft oder das Gericht senden.

Zitat:
Von der Anzeige erhaelt man fuer seine Unterlagen eine Kopie, davon wuerde ich jeweils eine Kopie an die Airline, an die Buchungsstelle und an das Geldinstitut beweisbar senden.


Ja und? Grundsätzlich muss derjenige, der etwas fordert, den Anspruch beweisen. Wenn die Fluggesellschaft Geld will, muss es einen Beförderungsvertrag nachweisen. Als Schuldner muss man zwar die Forderung bestreiten, allerdings ist es nicht die Pflicht vom Schuldner, das Gegenteil zu beweisen bzw. glaubhaft zu machen.

Zitat:
Das alles ist zwar verhaeltnismaessig aufwaendig, duerfte mich aber aus der Abnahmeverpflichtung loesen, das natuerlich kostenfrei.


Das ist egal. Wenn jmd. bei Unister behauptet ("ich habe den Flug gar nicht gebucht."), dann hetzt Unister nach einer Rückbuchung trotzdem ein Inkassobüro an den Schuldner. Da hilft auch keine Strafanzeige, da die Mahnvorgänge grundsätzlich automatisiert geschehen.

-- Editiert von vundaal76 am 02.10.2015 11:21

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#6
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
.....Wenn man einen Strafantrag stellen will, sollte man das schriftlich tun und ggf. direkt an die Staatsanwaltschaft oder das Gericht senden.....

Hier in meiner Stadt hat die Polizei PC's und kann die auch bedienen und Unkundigen hilft man bei der Formulierung der Anzeige. Toll, was......

Zitat (von vundaal76):
......Grundsätzlich muss derjenige, der etwas fordert, den Anspruch beweisen......

Wurde das bestritten???? Nein, ich habe nur aufgezeigt, wie ich verfahren wuerde, um Stress weitestgehend zu vermeiden. Sie aber als schiesswuetiger Cowboy wuerden natuerlich den heftigen Weg waehlen. Das ist mir klar :zoff:

Zitat (von vundaal76):
.....Wenn jmd. bei Unister behauptet ("ich habe den Flug gar nicht gebucht."), dann hetzt Unister nach einer Rückbuchung trotzdem ein Inkassobüro an den Schuldner......

Wieder einmal eine ebenso kuehne wie schwachsinnige Vundaal-Formulierung. Wo hat der TE behauptet, dass hier Unister involviert ist. Peinlicher geht's nimmer.......


Viele Gruesse
bernardoselva

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#7
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8407 Beiträge, 3770x hilfreich)

Was ein Konstrukt und was ihr da alles rauslest. Ich bin verblüfft.
Dabei fragt der TE lediglich, was dem Ahnungslosen passiert, für den eine Person X einen Flug bucht und bezahlt.
Nichts! Der Fluggesellschaft ist es auch schnuppe: Der Sitz bleibt halt leer!

...und wer nicht bezahlt, der kann auch nichts zurück fordern. Deshalb ist das hier Unsinn:

Zitat:
Wie kann der eingetragene Fluggast hinterher sagen, er habe damit nichts zu tun und fliegt nicht mit und fordert sein Geld (vollständig) zurück?


Wenn der TE in seiner Fragestellung vergessen hat zu erwähnen, dass bei der von ihm kreierten Variante vom Konto des Ahnunglosen gezahlt wird, dann muss er das auch schreiben. Wie X an die Kontodaten gekommen ist, ist dann wieder eine Frage...

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#8
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von HeHe):
.....Wenn der TE in seiner Fragestellung vergessen hat zu erwähnen, dass bei der von ihm kreierten Variante vom Konto des Ahnunglosen gezahlt wird, dann muss er das auch schreiben......

Wenn man die folgende Formulierung liest dann kann man schon herauslesen, dass da unterstellt wird, dass auch die noetigen Daten zum Zahlungsfluss vorliegen: Das hiesse aber auch, dass man für eine andere Person einen solchen Flug buchen könnte, dessen Daten man z.b. über Geschäftskontakte kennt (Ebay, etc) oder die man von dem Betreffenden mitgeteilt bekam, mit dem Auftrag, die Buchung vorzunehmen, weill sich der Betreffende damit nicht auskennt..

Ich hatte lediglich kundgetan, was ich machen wuerde, wenn mir ein solcher Sachverhalt unterkommen wuerde.

Verurteilen moechte ich auch, dass man hier sofort einen Anbieter, und das ohne den geringsten Grund, an den Pranger stellt und diesem eine Schandtat unterstellt. Solche Leute gehoeren fuer so ein Forum eigentlich dauerhaft gesperrt, denn diese Verunglimpfung ist in meinen Augen schon kriminell sowie Geschaeftsschaedigend und deshalb nicht zu tolerieren.


Viele Gruesse
bernardoselva


-- Editiert von bernardoselva am 02.10.2015 14:23

Signatur:

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#9
 Von 
guest-12330.07.2016 09:52:01
Status:
Schüler
(171 Beiträge, 50x hilfreich)

tut mir leid, dass ich hier so einen Zoff verursacht habe, aber der ist hier wohl auch "systembedingt"
ich will nochmal präzisieren:
normal ist: ich helfe z.b. einer Freundin indem ich für sie buche. Sie hat mir alle Daten gegeben. Damit erhält sie (nach Abbuchung von ihrem Konto) ihren Flug und erscheint am Tag X am Schalter. Alles in Butter.
Doch kann es auch sein, dass ein anderer, wie auch immer (Geschäftbriefe mit allen Angaben) und auch auf irgendeinem Wege mein Geburtsdatum hat, Telefonnummer natürlich auch.
Der brummt mir nun aus schikanösen oder Fakegründen mit diesen Daten per Online-Buchung einen Flug nach Miami auf. Plötzlich ist Geld bei mir abgebucht und Flugbestätigung in meinem E-Postfach. Für die Airline erst mal ein ganz normaler Vorgang oder nicht?
Nun sagt @Bernadoselva: bitte Anzeige etc. Das würde heissen, man kann sich auf diesem Wege gegenüber der Flugg. in den vorherigen vertragslosen Stand versetzen, und die müsste mein Geld wieder rausrücken.
Ok, das wollte ich wissen. Wenn das so ist, ist meine Frage beantwortet.
danke

-- Editiert von nouvaleur am 02.10.2015 18:01

-- Editiert von nouvaleur am 02.10.2015 18:04

-- Editiert von nouvaleur am 02.10.2015 18:05

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#10
 Von 
guest-12330.07.2016 09:52:01
Status:
Schüler
(171 Beiträge, 50x hilfreich)

trotzem ist mir das etwas mulmig. Die Fluggesellschaft könnte doch sagen: Ich habe hier einen Vertrag durch Bestellung (Anscheinsbeweis). Wenn Sie sich davon exculpieren wollen, dann weisen Sie mir nach, dass Sie den Auftrag nicht erteilt haben. weiter oben hiess es, die F-G müsse mir beweisen, dass ich bestellt habe. Ist das so und kann man ihr das zumuten?

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#11
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Zitat (von nouvaleur):
Das würde heissen, man kann sich auf diesem Wege gegenüber der Flugg. in den vorherigen vertragslosen Stand versetzen

Nein. Es gibt schlichtweg keinen Vertrag - ein Vertrag ist (hier) ein zweiseitiges und eine Seite davon ist ja keinen eingegangen.

Zitat (von nouvaleur):
und die müsste mein Geld wieder rausrücken.

Nein, das bucht man einfach zurück. Bei unberechtigten Abbuchungen muss man nicht dem Geld hinterherlaufen.

Zitat (von nouvaleur):
weiter oben hiess es, die F-G müsse mir beweisen, dass ich bestellt habe. Ist das so und kann man ihr das zumuten?

Kann man Dir zumuten, dass Du etwas bezahlen musst, was Du gar nicht bestellt hast? Es hat derjenige den Beweis anzutreten, der eine Behauptung aufstellt - und das ist in diesem Fall die Fluggesellschaft, die behauptet, dass es einen Vertrag gäbe.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12330.07.2016 09:52:01
Status:
Schüler
(171 Beiträge, 50x hilfreich)

danke allen
d.h. die blosse Onlinebuchung begründet noch keinen Vertrag, insbesondere wenn ich sofort kunggebe, dass ich die Buchung nicht vorgenommen habe und entsprechende Massnahmen ergreife (Anzeige, Rückbuchung). Andererseits hat im elektronischen Verkehr die Fluggesellschaft ja gar nicht die Möglichkeit zu beweisen, dass ich die Buchung wirklich vorgenommen habe. Ein Vertrag besteht dann wohl erst, wenn ich zu erkennen geben, dass ich die Reise antreten will (ich erscheine am Counter?) oder eine Widerrufsfrist verstrichen ist? Also, da fehlt mir noch ein Stück Kenntnis. Früher, als man an einem Tresen gebucht hatte unter Vorlage des Persers, war das einfacher.
Mir juckt es in den Fingern, diese Frage als alter Condor-Kunde denen mal in kurz gefasster Form vorzulegen. Bin gespannt ob und was die darauf anworten. werde es hier posten, falls gewünscht.

-- Editiert von nouvaleur am 03.10.2015 11:29

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#13
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
d.h. die blosse Onlinebuchung begründet noch keinen Vertrag,


Doch! Natürlich geht derjenige, der die Onlinebuchung auslöst, einen verbindlichen Vertrag ein.

Zitat:
insbesondere wenn ich sofort kunggebe, dass ich die Buchung nicht vorgenommen habe und entsprechende Massnahmen ergreife (Anzeige, Rückbuchung)
.

Wenn man keinen Vertrag eingegangen ist (weil man nichts gebucht hat), muss man praktischerweise gar nichts machen.
Nur wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid vom Gericht kommt, muss man Diesem widersprechen.

Die Rückbuchung kommt nur ins Spiel, wenn man nichts gebucht hat, die Fluggesellschaft trotzdem Geld vom eigenen Konto abbucht.

Zitat:
Andererseits hat im elektronischen Verkehr die Fluggesellschaft ja gar nicht die Möglichkeit zu beweisen, dass ich die Buchung wirklich vorgenommen habe.


Sie haben es richtig erfasst!
Ich kenne keine Gerichtsverfahren, wo eine Fluggesellschaften einen Vertrag (bzw. die Zahlung des Flugpreises) durchsetzen konnte, wenn die Gegenseite den Vertrag und die Klagebegründung bestritten hat und seinerseits keinerlei konkludenten Handlungen vorgenommen hat.

Die Fluggesellschaften wehren sich aber trotzdem. Sie schreiben, dass man als vermeindlicher Fluggast eine Strafanzeige aufgeben muss, wenn man den Vertrag bestreiten tut. Das ist aber Mumpitz. Da man ja entweder nichts gezahlt hat bzw. den Betrag zurückgebucht hat, wurde man finanziell überhaupt nicht geschädigt.

Air Berlin war vor einigen Jahren sehr interessiert an den Funktionen des elektronischen Personalausweises. Wenn ein Fluggast nunmehr mit der Identifikationsfunktion des elektronischen Personalausweises einen Flug bucht, kann der Fluggast den Vertrag schlecht abstreiten.


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#14
 Von 
guest-12330.07.2016 09:52:01
Status:
Schüler
(171 Beiträge, 50x hilfreich)

ok, danke @vundaal76
das war eine Hirnwäsche für mich im positiven Sinne. fühle mich saturiert
und darf hiermit den Thred schliessen.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12330.07.2016 09:52:01
Status:
Schüler
(171 Beiträge, 50x hilfreich)

ach nein, ich muss doch noch mal einhaken. Wenn ich die Frist für die Rückbuchung, die im Bankverkehr üblich sind, ausreize, könnte das bedeuten, dass der Flieger nach Miami mit meinem leeren Sessel abging. ich also ein 'no show' war. Dann fällt mir irgendwann ein, dass mir da was falsches abgebucht wurde und lasse zurückbuchen. Die Fluggesellschaft versucht mich mit einem Mahnbescheid zu kujonieren, ich widerspreche und warte ob die mich verklagen. Könnte es sein, dass man mir in einer solchen Verhandlung die Verletzung der Schadenminderungspflicht anlastet, da ich nichts geäussert und getan habe, insbesondere vor dem Flugstart (Flugbestätigung in meinem Mailer) und somit die Fluggesellschaft an einem Ersatzverkauf des Sesses gehindert habe? Wäre das ein Hebel, um mich doch noch dran zu bekommen?
@ bernardoselva hat ja tätig werden angeraten, @Vundaal76 wiedersprach der Notwendigkeit.
Dies ist jetzt meine letzte Zuckung.
halt, ich ahne schon: das gibt es auch wieder nur im Rahmen einer Vertragsbeziehung und die liegt nicht vor.

-- Editiert von nouvaleur am 03.10.2015 20:03

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
ach nein, ich muss doch noch mal einhaken. Wenn ich die Frist für die Rückbuchung, die im Bankverkehr üblich sind, ausreize, könnte das bedeuten, dass der Flieger nach Miami mit meinem leeren Sessel abging.


Möglich! Die Fluggesellschaft kann den Platz nach der Check-In Frist neu vergeben, z.B. an Passagiere, die ihren Anschlussflieger verpasst haben.

Zitat:
Dann fällt mir irgendwann ein, dass mir da was falsches abgebucht wurde und lasse zurückbuchen. Die Fluggesellschaft versucht mich mit einem Mahnbescheid zu kujonieren, ich widerspreche und warte ob die mich verklagen


Dazu müsste die Fluggesellschaft die korrekte Postanschrift vom vermeintlichen Fluggast haben. Mit Name und Bankverbindung kann man keinen Mahnbescheid beantragen.

Zitat:
Könnte es sein, dass man mir in einer solchen Verhandlung die Verletzung der Schadenminderungspflicht anlastet, da ich nichts geäussert und getan habe, insbesondere vor dem Flugstart (Flugbestätigung in meinem Mailer) und somit die Fluggesellschaft an einem Ersatzverkauf des Sesses gehindert habe?


Ich sehe für diese Vermutung keine Rechtsgrundlage. Es existiert schlichtweg kein Vertrag.

Zitat:
Wäre das ein Hebel, um mich doch noch dran zu bekommen?


Der Hebel, der mir noch einfallen könnte.
Wenn die Fluggesellschaft - im unwahrscheinlichen Fall - tatsächlich eine Klagebegründung auf den Tisch legt, muss man die Behauptungen in der Klagebegründung substantiiert bestreiten. Dazu sollte man unbedingt einen Anwalt beauftragen.
Die Fluggesellschaft wird begründen, dass das Vorhandensein der korrekten Namens, der korrekten Postanschrift, der korrekten Bankverbindung und der korrekten E-Mail Adresse einen Anscheinsbeweis darstellt.
Das ist zwar kein Anscheinsbeweis, allerdings sollte ein fähgiger Anwalt die Behauptung bestreiten.
Falls die Fluggesellschaft dann die Klage zurücknimmt (sehr wahrscheinlich), muss die Fluggesellschaft den Anwalt nach RVG bezahlen.

Zitat:
@ bernardoselva hat ja tätig werden angeraten,


Der Standpunkt ist hier, dass es die Fluggesellschaft es bei Vorliegen einer Strafanzeige etc. gar nicht zu einem Mahnbescheid bzw. Klagebegründung kommen lassen wird. Das kann stimmen.
Nichtsdestotrotz fällt eine Strafanzeige in einem Gerichtsverfahren wenig ins Gewicht.

@Vundaal76 wiedersprach der Notwendigkeit.
Zitat:
Dies ist jetzt meine letzte Zuckung.
halt, ich ahne schon: das gibt es auch wieder nur im Rahmen einer Vertragsbeziehung und die liegt nicht vor.


Die Fluggesellschaft erfährt einen Schaden, wofür der vermeintliche Fluggast aber nichts kann.
Ich sehe keine Grundlage, ihn dafür in die Haftung zu nehmen.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von nouvaleur):
.....Wenn ich die Frist für die Rückbuchung, die im Bankverkehr üblich sind, ausreize, könnte das bedeuten, dass der Flieger nach Miami mit meinem leeren Sessel abging. ich also ein 'no show' war.....

Natuerlich koennten Sie das ausreizen. Was bringt es aber???? Das, was ich vorgeschlagen habe, laesst Sie voellig entspannt der Sache entgegen sehen.

Sollte einer der Beteiligten die Lust verspueren Sie vor Gericht zu belangen, koennen Sie dem Richter, wie gesagt, voellig entspannt, das praesentieren, was Sie unternommen haben. Das waere nur von Vorteil fuer Sie, denn Sie brauchen sich von keiner Seite anzuhoeren: Sie haetten aber auch......

Einem Bekannten ist so etwas mit einem Zeitungsabo passiert. In vielen Zeitschriften sind Abobestellkarten eingeheftet. Die hat Irgendjemand im Namen meines Bekannten ausgefuellt, der hatte sogar die Bankdaten, und an den Verlag geschickt. Ploetzlich bekam der Bekannte Fachzeitschriften und als dann die erste Abbuchung kam, wurde er erst aufmerksam.

Er hat genau das unternommen, was ich eingangs vorgeschlagen habe. Tatsaechlich hat sich der Verlag dann sogar noch auf einen Prozess eingelassen. Viel ist nicht passiert, der Richter hat sofort dem Vertreter des Verlages empfohlen die Klage zurueck zu nehmen, da die in einem Schriftsatz meines Bekannten beigelegten Kopien (Anzeige bei der Polizei, Erklaerung dem Verlag gegenueber, Rueckbuchung der Bank gegenueber) dem Richter reichten fuer das Argument, was haette mein Bekannter noch mehr machen sollen?

Darum nochmals meine Empfehlung, machen Sie es so, wie ich es vorgeschlagen habe. Das ist im Falle eines Falles stressfreier.

Hier im Forum rennt der eine oder andere Hansel rum, die sich, weil Sie vielleicht Recht haben, auf jeden Prozess einlassen, oder zumindest jedem Fragesteller empfehlen den Gegner auflaufen zu lassen, um vor Gericht zu obsiegen. Ganz viel kann man auch voellig entspannter erledigen, so sehe ich das.


Viele Gruesse
bernardoselva

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