Hallo
wir hatten gestern im Internet 3 Flüge für April 2009 ins Ausland gebucht. Laut AGBs waren 20% des Flugpreises als Anzahlung zu leisten, den Restbetrag 14 Tage vor Flugantritt.
Heute Mittag kommt per eMail die Buchungsbetätigung, worin steht, das bis morgen 15.00h der Gesantpreis zu zahlen ist und ich möchte bitte den Zahlungsbeleg faxen.
Kann ich diese Buchung laut Fernabfragegsetz stornieren. Aus den AGB ging das nicht hervor und das Reisebüro sagte mir nach telefonischer Nachfrage, es wäre immer so, dass der Gesamtpreis fällig wäre und ich hätte jetzt wohl Pech gehabt.
Das kann doch wohl nicht sein , oder?
Grüße
TH
Flugbuchung stornieren - auf einmal Gesamtpreis
Reise mit Hindernissen?
Reise mit Hindernissen?
Das kann doch wohl nicht sein , oder?
Doch - werden üblichweise immer in voller Höhe fällig und Rücktritt geht auch nicht, denn Fahr-/Flugkarten fallen nicht unter Fernabsatzgesetz.
Die AGB beziehen sich bestimmt nur auf Pauschalreisen.
-- Editiert von Xantippe am 30.12.2008 17:53
Und warum hat TH dann diese AGB´s bei Nur-Flug-Buchung erhalten?
Ich würde keinesfalls 4 Monate im voraus 100% zahlen, zumal es sicher keinen Sicherungsschein gibt.
Die Gefahr einer Insolvenz ist viel zu groß.
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Sollten die AGB tatsaechlich die von TH verstandenen Zahlungsmodalitaeten fuer "Nur Flug" vorsehen (was ich fuer unwahrscheinlich halte) UND auch wirksam einbezogen worden sein, dann gelten die auch. Ich gehe hier aber eher davon aus, dass da etwas falsch verstanden wurde und fuer reine Flugbuchungen sehr wohl andere Modalitaeten vorgesehen sind. Das muesste man pruefen.
Kommt dabei dann heraus, dass sich die betreffenden AGB Regelung nicht auf reine Flugbuchungen bezieht bzw. fuer reine Flugbuchungen etwas anderes vorsieht, dann gilt das dort fuer "Nur Flug" Geregelte. Wurde dort hingegen gar nichts bezueglich reiner Flugbuchungen geregelt (und die von TH angesprochene Regelung fuer "Nur Flug" nicht gelten sollte), dann ist selbstverstaendlich der volle Preis sofort zu bezahlen.
Obwohl Ikarus Verdacht sicher nicht von der Hand zu weisen ist (besonders vor dem Hintergrund der doch sehr engen Zahlungsfrist), aendert dies nichts daran, dass ein bereits geschlossener Vertrag auch zu erfuellen ist. Wurde hier also - moeglicherweise von TH unbemerkt oder falsch verstanden - eine sofortige Bezahlung des vollstaendigen Betrags vereinbart, dann muss das auch sofort bezahlt werden.
Einen Sicherungsschein gibt es bei reinen Flugbuchungen uebrigens sowieso nicht.
Gruss
CAM
Hallo,
ich kenne keine Fluggesellschaft, die innerhalb von 24 Stunden vom Kunden erwartet, dass dieser die Zahlung nachweist. In der Regel zahlt man doch mit Kreditkarte oder per Bankeinzug.
Richtig ist, dass der gesamte Flugpreis nach Buchung in einer Summe zu leisten ist. Ich kenne das auch nicht anders.
Geht die Fluggesellschaft in Konkurs hat man Pech gehabt. Das ist das Restrisiko eines jeden Fluggastes. Darum buche ich immer per Bankeinzug, dann hat man wenigstens die kleine Chance des Rueckrufes innerhalb von 6 Wochen.
Viele Gruesse
bernardoselva
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