Flugbuchung widersprechen

12. März 2007 Thema abonnieren
 Von 
HugoHiasl
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Flugbuchung widersprechen

Hallo,

ich habe hier einen etwas blöden Fall.

Eine Bekannte hat einen Flug per Internet gebucht um ihren Freund zu besuchen. Die Buchung erforderte nur die Eingabe der persönlichen Daten (ohne registriert zu sein). Außerdem hat sie Zahlung per Lastschrift gewählt.

1 Tag später gab es einen *ähm* Zwischenfall in der Beziehung und ein Besuch des Ex-Freunds :-) macht keinen Sinn mehr.

Kann sie denn nun der Bestätigungsemail vom Veranstalter widersprechen und sagen, sie hätte es nicht gebucht. Oder wird der dann per IP-Adresse und Staatsanwaltschaft die Adresse des Ex-Freundes rausbekommen und nachweisen, daß sie es doch gebucht hat? Wäre das denn dann strafbar?


Herzlichen Dank schon mal im Voraus.


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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12317.08.2009 15:38:37
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 35x hilfreich)

Nun, so wie sich der Fall hier darstellt, scheint ja ein Beförderungsvertrag zustande gekommen zu sein.

Dem wird man nicht so ohne weiteres widersprechen können. Man wird ihn unter Einhaltung der vereinbarten Bedingungen (AGB, Stornogebühren usw.) wieder auflösen können.

Widerspräche man einer Zusendung, so wäre zumindest einmal der Nachweis erbracht, dass die angegebene Emailadresse korrekt war.

Das Thema mit IP-Adresse ist sicherlich ein Heikles: was, wenn in einem Internet-Café gebucht wurde? Was, wenn jemand sich einen Scherz erlaubte - hatte er alle notwendigen Daten dazu?

Gruß
Peter

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"seit mehr als 20 Jahren mit Reiserecht befasst..."

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#2
 Von 
Despi
Status:
Lehrling
(1102 Beiträge, 305x hilfreich)

Die Buchung ist gültig.

Im Zweifelsfalle wird man das sicherlich nachweisen können. Die Daten wie Kontonummer u.ä. hat nicht jeder. IP wäre die nächste Möglichkeit.

Ob es sich jedoch für die Airline lohnt hinter dem Geld her zu laufen ist eine andere Sache. Sicherlich hängt das ganze auch von Faktoren wir kurzfristigkeit usw. ab. Wenn der Flug erst in 2-3 Monaten ist kann die Airline den Platz evtl. noch verkaufen und pfeift darauf hinter dir her zu rennen.

Das das ganze natürlich ne Miese Aktion von dir ist brauch man natürlich nicht anzusprechen und die Frage ob du nochmal zur Buchung zugelassen wirst ist auch eine andere.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
winglets99
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

...welch eine frage :bang: gebucht ist gebucht. hier sollte man schon zu der sache stehen!!! der zwischenfall soll es ihr wert sein...
gruß
bernd

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

'Wie komme ich am besten durch Lügen aus einem Vertrag heraus?"
'Wer kann mir dabei helfen'

Solche Anfragen verstehe ich eigentlich nicht wirklich.
Und Verständnis habe ich sowieso nicht dafür.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
blue roses
Status:
Schüler
(221 Beiträge, 40x hilfreich)

Hallo,

bei Nichtantritt eines Fluges können die Kosten für Steuern und Gebühren zurückverlangt werden- gerade bei Billigflügen machen diese Posten den größten Anteil am Gesamtpreis aus...

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"Wer Tippfehler findet darf sie behalten!"

2x Hilfreiche Antwort

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