Guten Tag,
folgende Situation liegt vor:
Bevor Berlin zum Risikogebiet erklärt wurde, und Rheinland-Pflaz seit kurzem bei Einreise einen negativen Corona-Test fordert, wurde ein Flugticket von Berlin nach Luxemburg gebucht um von Luxemburg schnell zum Endziel in Rheinland-Pfalz zu kommen.
Nun konnte der Flug nicht angetreten werden, weil es nicht möglich war, einen verlangten Test vor Flugantritt zu machen, um somit ins Endziel einzureisen zu können.
Wie ist hier die Rechtslage? Gibt es hier eine Möglichkeit die Flugkosten zurückerstattet zu bekommen?
freundlichen Gruß
-- Editiert von Moderator am 11.10.2020 09:48
-- Thema wurde verschoben am 11.10.2020 09:48
Fluggastrecht
11. Oktober 2020
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Frage vom 11. Oktober 2020 | 09:26
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fluggastrecht
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#1
Antwort vom 11. Oktober 2020 | 09:50
Von
Status: Unbeschreiblich (47502 Beiträge, 16808x hilfreich)
Da es kein Einreiseverbot für Rheinland-Pfalz gibt, sondern nur ein Beherbergungsverbot, gibt es keinen Rechtsanspruch auf Erstattung.
Und jetzt?
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