Fluggastrechte - Wieviel Ausgleichszahlung bei mehrfacher Verspätung

4. November 2022 Thema abonnieren
 Von 
Xaero
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 1x hilfreich)
Fluggastrechte - Wieviel Ausgleichszahlung bei mehrfacher Verspätung

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage bzgl. der Fluggastrechte bei mehrfacher Verspätung für eine Reise (1 Person).
Gebuchte Reisedaten:
3.11. Sevilla (SVQ) nach Madrid (MAD) 17:50-19:00, IB3951
3.11. Madrid (MAD) nach Frankfurt (FRA) 19:55-22:45, IB8712

Der Flieger aus Sevilla ist jedoch mit fast einer Stunde Verzögerung erst gestartet und ich konnte meinen Anschlussflug in Madrid nicht mehr antreten, da das Boarding bereits abgeschlossen war.
Ich wurde daraufhin von Iberia umgebucht auf einen neuen Flieger (siehe unten), habe einen Gutschein für ein Hotel inkl. Abendessen, Frühstück und Transfer vom Flughafen sowie am Folgetag zum Flughafen erhalten.

Der umgebuchte Flug war dann:
4.11. Madrid (MAD) nach Frankfurt (FRA) 08:40-11:25, IB8706

Aufgrund der herabkommenden Teile der chinesischen Rakete über Spanien war der Fl***erkehr jedoch lange Zeit gesperrt und wir sind erst ca. 11:30 Uhr losgeflogen und dementsprechend ca. 14 Uhr in Frankfurt gelandet.

Zählt hier nur die Gesamtverspätung von ca. 15h (ursprünglich 22:45, neu Folgetag 14 Uhr) oder zählt hier die Verspätung vom 4.11. noch als 2. Ausgleichszahlung mit rein? Bzw. wäre das überhaupt eine Ausgleichszahlung wenn der Luftraum gesperrt ist aufgrund der herabstürzenden Raketenteile?

Also insgesamt die Frage: Was für eine Erstattung erhalte ich eurer Meinung nach voraussichtlich? :)

LG
Xaero

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Xaero
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 1x hilfreich)

Niemand eine Idee oder Meinung dazu? :)

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#2
 Von 
Xaero
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 1x hilfreich)

Auch wenn es bisher keine Rückmeldung gab, anbei einfach mal ein Update:

Nach viel hin und her konnte ich über die Flugärger App der Verbraucherzentrale NRW das ganze direkt an Iberia melden und habe jetzt folgende Rückmeldung erhalten:

"Please contact the agency issuing the ticket, as they do not respect the minimum time established between the flights."

Da es sich um eine Dienstreise handelt muss ich mit unserem Travel Center morgen mal sprechen was die dazu sagen.

Davon unabhängig habe ich aber noch eine Frage:
Im Internet habe ich auf myflightright.com folgende Zeiten für die minimum connection time (MCT) in madrid-Barajas Airport gefunden:

between domestic flights: 20 min
between domestic and international flights: 60 min

Heißt das, dass aufgrund der ursprünglichen Planung von 55 Minuten zwischen Ankunft in Madrid aus Sevilla und Abflug des Anschlussfluges von Madrid nach Frankfurt habe ich ggf. keinen Anspruch auf Entschädigung? In meinem Fall wäre es ja sogar egal ob mein Anschlussflug innerhalb von Spanien gewesen wäre, ich hätte ihn dann genauso verpasst aufgrund der starken Verspätung.
Zur Info: Gate Closing laut Ticket war 15 Minuten vor Abflug.

Falls jemand hier eine Meinung dazu hat, kann er/sie gerne antworten :)

EDIT:
Auf der Website von Iberia selbst gibt es eine Übersicht zu Umsteigezeiten:Umsteigezeiten Iberia in Madrid

Hier ist als Umsteigezeit Für T4-T4 oder für T4-T4S 45 bzw. 55 Minuten angegeben. Soweit ich es gelesen habe (Wikipedia) ist die MTC die Zeit zwischen Landung Flug A und Abflug Flug B. Also nicht abhängig davon wann das boarding startet/beendet ist. Ist das soweit korrekt oder gibt es irgendwo auch eine offizielle Definition dafür?

-- Editiert von User am 24. November 2022 16:08

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119970 Beiträge, 39810x hilfreich)

Zitat (von Xaero):
Aufgrund der herabkommenden Teile der chinesischen Rakete über Spanien war der Fl***erkehr jedoch lange Zeit gesperrt und wir sind erst ca. 11:30 Uhr losgeflogen und dementsprechend ca. 14 Uhr in Frankfurt gelandet.

Einen Anspruch auf Entschädigung hat man nicht, wenn die Ursache höhere Gewalt ist.



Zitat (von Xaero):
"Please contact the agency issuing the ticket, as they do not respect the minimum time established between the flights."

Einen Anspruch auf Entschädigung hat man nicht, wenn die Ursache ein Fehler des Buchenden / seines Auftragnehmer ist.



Zitat (von Xaero):
Der Flieger aus Sevilla ist jedoch mit fast einer Stunde Verzögerung erst gestartet

Warum konkret?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Xaero
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Xaero):
Der Flieger aus Sevilla ist jedoch mit fast einer Stunde Verzögerung erst gestartet


Warum konkret?


Das weiß ich leider nicht. Kann man das denn irgendwo herausfinden? Wahrscheinlich bei der Airline?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Xaero
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 1x hilfreich)

Noch ein Nachtrag der mir gerade aufgefallen ist: Die ursprüngliche Buchung für den verspäteten Flug war:
3.11. Sevilla (SVQ) nach Madrid (MAD) 17:45-18:55, IB3951.

Jedoch gab es am 19.10. eine Information seitens Iberia via Mail, dass die Flugzeiten sich verschieben auf 17:50-19:00.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Xaero
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 1x hilfreich)

Da ich meinen alten Beitrag nicht mehr ändern kann hier einfach als weiterer Nachtrag.
Habe mit unserem Travel Center gesprochen (ein Reisebüro) und dort wurde mir bestätigt, dass die MCT von domestic auf international 55 Minuten am Madrid Airport beträgt und diese Zeit von Landung Flieger A bis Start Flieger B zählt. D.h. diese Zeit wurde eingehalten bzw. war ja ursprünglich sogar eine Stunde, vor Änderung der Abflugzeit.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
gern
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Heyo Xaero,

eine Frage: Ist das Anliegen noch aktuell?

Bitte um Antwort

lg
Bernhard

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