Fluggastrechte geltendmachen;Flug annulliert, verspätet umgeletet, Aufgabegepäck verspätet und kaput

21. Oktober 2024 Thema abonnieren
 Von 
Banamusen
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fluggastrechte geltendmachen;Flug annulliert, verspätet umgeletet, Aufgabegepäck verspätet und kaput

Hallo,
vor ca. zwei Wochen wollten wir von berlin mit der Lufthansa mit einem Zwischenstopp unser Urlaubsziel erreichen Am Flughafen beim check-inn wurde uns mitgeteilt, dass der Flug gestrichen sei, wegen Sicherheitsproblemen im deutschlanweiten Flugraum. Uns wurde angeboten entweder am darauffolgenden Tag über Frankfurt das Flugziel zu erreichen (die Umstiegszeit wäre nie und nimmer ausreichend gewesen, oder am selben Tag nach FRankfurt zu fliegen, die Nacht in einem Hotel zu verbringen und den entsprechene Flug an Reiseziel anzutreten. Darauf ließen wir uns ein und dann hatte dieser Flug eine Verspätung von ungefähr 3:40 h. In Frankfurt blieb keine Zeit am Flughafen etwas zu essen (zumal eh schon fast alle Anbieter Feierabend hatten) und die Küche des Hotels hatte ebenfalls schon geschlossen. In der Nähe des Hotels gab es nichts, wo man hätte essen gehen können. Nun startete der Flug am nächsten Tag so früh, dass im Hotel das Früstücksbuffet noch lange nicht aufgebaut war und auch am Flughafen hatten sämtliche Essensanbieter noch nicht geöffnet. Pünktlich landeten wir dann am Reiseziel allerdings kam unser Flugepäck nicht mit. NAchdem wir am Lost&Found Schalter unsere Verlustanzeige aufgaben teilte man uns am nächsten Tag mit, dass einen Tag darauf unsere Gepäckstücke zur Ferienwohnung per Kurier geschickt werden würden, Wann? Na der Kurier meldet sich dann im laufe des Tages. Wir heben den ganzen Tag in der Nähe der Ferienwohnung verbracht und kurz vor 19h kam dann eine Anruf und wir etwas später unser Gepäck. Zurück aus dem Urlaub ist mir dann aufgefallen, dass der Rucksack völlig mit Öl verdreckt war und zwei große Löche hatte. Kann mir vll jmd. Tipps geben, wie icjh meine Fluggastrechte geltend machen kann und was wie ersetzt werden muss. Die Flüge waren alles Lufthansaflüge. Vielen DAnk.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125944 Beiträge, 40564x hilfreich)

Zitat (von Banamusen):
Tipps geben, wie icjh meine Fluggastrechte geltend machen kann

Am besten in gerichtsfester Form - idealerweise auch lesbar und nicht in so einer absatzlosen Textwand wie hier.



Zitat (von Banamusen):
und was wie ersetzt werden muss.

Der Rucksack - sofern er noch was wert war - wäre vom Schädiger zu ersetzen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1128 Beiträge, 195x hilfreich)

Zitat (von Banamusen):
Zurück aus dem Urlaub ist mir dann aufgefallen, dass der Rucksack völlig mit Öl verdreckt war


Da wird allerdings das große Problem liegen: Der Schaden ist ja wohl auf dem Hinflug geschehen.
Und jetzt nach dem Rückflug, daheim (!), fällt das auf!? (Angenommen) 2 Wochen später!
Da hat man Null Chance!

Für die verspätete Abflugszeit kann man aber vorgehen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
pmmasia
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Daskalos):
Da wird allerdings das große Problem liegen: Der Schaden ist ja wohl auf dem Hinflug geschehen.
Und jetzt nach dem Rückflug, daheim (!), fällt das auf!? (Angenommen) 2 Wochen später!
Da hat man Null Chance!

Für die verspätete Abflugszeit kann man aber vorgehen.


nicht bei hoeherer Gewalt er schrieb dass der Flug gestrichen sei, wegen Sicherheitsproblemen im deutschlanweiten Flugraum.

und fuer den Rucksack gibts nix, das haettest gleich melden muessen ( wenn ueberhaupt)

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