Fluggastrechte und die Politik

11. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)
Fluggastrechte und die Politik

Hallo,

das kam gerade ueber den Ticker:
https://reisevor9.de/union-will-airlines-zu-aktiver-information-ueber-fluggastrechte-zwingen

Obwohl die Airlines lt. EU-Fluggast-VO 261/2004 im Artikel 14 eigentlich zu diesen Informationen verpflichtet sind, scheint man das oft zu vernachlaessigen.

Das muss eben die Politik ran!

Viele Gruesse
bernardoselva

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Außerdem sollen sie nach Erkenntnissen des Blattes verpflichtet werden, bei Überbuchungen, Annullierungen und Verspätungen die Passagiere schriftlich über ihre Rechte zu informieren und ihnen ein Entschädigungsformular auszuhändigen.


... die dann auf dem Postweg zur Airline verlorengehen.

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#2
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3882 Beiträge, 2382x hilfreich)

Wie das funktioniert hängt wohl auch von der Airline ab.

In meinem Fall nach erheblicher Verspätung noch am Flughafen den Airline-Schalter aufgesucht, eine ausführliche Information zu den Fluggastrechten erhalten und wohin man sich wenden kann. Anschließend daheim auf einer entsprechenden Website der Airline Reisetag und Flugnummer eingegeben. Die Verspätung war bereits im System hinterlegt (weiteren Nachweis hatten wir nicht mehr benötigt), weitere Angaben zu Buchung und zu weiteren Auslagen gemacht und abgeschickt. Per eMail Eingangsbestätigung erhalten mit Hinweis auf eine Bearbeitungszeit von bis zu 6 Wochen. Gerade als ich nachhaken wollte kam die Bestätigung der Auszahlung meiner Entschädigung gemäß Fluggast-VO einschl. Auslagen, wenige Tage später war das Geld auf meinem Konto.

Darf man den Namen der Airline hier nennen?

Signatur:

lg.
R.M.

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