Guten Tag,
ich habe habe über ein deutsches Reisebüro einen Flug mit der Turkish Airlines von Düsseldorf nach Bangkok gebucht. Mit einem Zwischenstopp in Istanbul. Auf der Rückreise habe ich aufgrund eines verspäteten Abflugs in Bangkok in Istanbul den Weiterflug nach Düsseldorf verpasst. Es waren nur ca. 35 Minuten Zeit das Gate zu wechseln und obwohl ich 20 Minuten vor Abflug am Gate erschien war dieses leider schon geschlossen. Eigentlich hätte das Gate bis 15 Minuten vor Abflug geöffnet sein sollen. Da an diesem Tag kein Flug nach Düsseldorf mehr ging hat mich die Turkish Airlines auf einen Flug am nächsten morgen umgebucht und eine Übernachtung in einem Hotel organisiert (und finanziert). Insgesammt bin ich in Düsseldorf mit über 14 Std. Verspätung angekommen.
Meine Frage: Greift hier die Fluggastverordnung? Die Gesellschaft hat ja keinen Sitz in der EU und der Abflugflughafen liegt ja auch nicht in der EU. Welche Ansprüche auf Entschädigung könnte ich geltend machen?
Vielen Dank für die Infos.
Freundliche Grüße
Mark H.
-- Editier von Hubaer am 10.06.2015 14:43
Fluggastrechteverordnung - Fluggesellschaft nicht in der EU
Reise mit Hindernissen?
Reise mit Hindernissen?
Die EU Fluggastverordnung EC261/2004 greift hier nicht.
Es bleiben daher nur noch Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Montrealer_%C3%9Cbereinkommen
Aber da gibt es keine pauschale Erstattung, sondern nur Schadensersatz auf Nachweis im Einzelfall.
Welcher konkrete (in Euro und Cent bezifferbare) Schaden ist durch die Verspätung denn entstanden?
Welche Belege (Quittungen) gibt es dafür?
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Hallo,
wie Sie schon korrekt erwaehnen handelt es sich hier sowohl um eine Drittstaaten-Airline, als auch der Flug aus einem Drittstaat ueber einen weiteren Drittstaat in die EU erfolgte. Da bestehen keine Ansprueche nach der EU-Fluggastverordnung 261/2004.
Wenn Sie nun einen Versuch starten gegen die Fluggesellschaft nach der Montrealer Uebereinkunft vorzugehen gibt es keine pauschalierten Entschaedigungen, sondern alle Schaeden muessen belegt werden. Auch muessten Sie die Fluggesellschaft an ihrem Sitz, naemlich in Istanbul, verklagen.
Also - abhaken (sorry, fuer die klaren Worte).
Viele Gruesse
bernardoselva
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