Fluggesellschaft annuliert gebuchte Flüge

19. Dezember 2005 Thema abonnieren
 Von 
guest-12319.12.2013 22:25:59
Status:
Schüler
(217 Beiträge, 154x hilfreich)
Fluggesellschaft annuliert gebuchte Flüge

Mir passiert es jetzt zum wiederholten mal, dass eine Fluggesellschaft ihren Flugplan "umgebaut" hat und ein von mir gebuchter Flug am geplanten Abflugtag und überhaupt an allen Samstagen in der Folgezeit gestrichen wurde.

Die Fluggesellschaft hat mich darüber per e-mail informiert, bis zum geplanten Abflug sind es noch 4 Wochen. Einen Alternativflug mit einer anderen Gesellschaft hat man mir nicht ahgeboten, ich soll jetzt die kostenpflichtige Hotline der Fluggesellschaft anrufen.

Ich befürchte, dass man mir anbietet den Flugpreis zu erstatten (38 Euro für einen Hin/Rückflug Stuttgart-Warschau) und die Sache damit erledigt sein soll. Für 38 Euro bekomme ich aber diese Leistung bei keiner anderen Fluggesellschaft mehr.

Kann sich die Fluggesellschaft so einfach aus der Verantwortung ziehen oder kann ich die Mehrkosten für einen adäquaten Ersatzflug mit einer anderen Fluggesellschaft als z.B. Schadenersatz geltend machen?

Letztes mal, das war vor 1 Jahr und bei einer anderen Fluggesellschaft habe ich die Annulierung von 3 mal 2 Flügen und die Flugpreiserstattung einfach so akzepiert. Auf den Stornokosten für Hotels bin ich sitzengeblieben. Diesmal möchte ich nicht so klein beigeben, zumal ich die Strecke nach Warschau 1-2 mal im Monat immer samstags fliege und ich befürchte, dass diese Flüge nun alle annuliert werden.

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27 Antworten
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#1
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

Was steht dazu in den Geschäftsbedingungen der Airline?

Denn wenn dort vorgesehen ist, das Flugplanänderung möglich und zur Stornierung führen und Sie diese AGBs akzeptiert haben, können Sie gar nichts machen.

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"Eigentlich bin ich ganz lieb, manchmal!"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12319.12.2013 22:25:59
Status:
Schüler
(217 Beiträge, 154x hilfreich)

Zunächst mal danke für das Interesse an meinem Problem.

Die ABB's der Fluggesellschaft habe ich auszugsweise eingefügt.

Flugzeiten werden demzufolge nicht garantiert. Ich hätte auch kein Problem damit zu einer früheren oder späteren Zeit an diesem Tag zu fliegen. Aber eben an diesem Tag und nicht an einem anderen.

Falls die Änderung im Flugplan nicht annehmbar ist, will sich die Fluggesellschaft um einen Ersatzflug bemühen. Da die Günstig-Airline ja ihre Ziele nur einmal pro Tag ansteuert gehe ich davon aus dass hier ein Flug mit einer anderen Gesellschaft in Frage kommt - oder nicht?

Zum Thema Flugannulierungen lese ich nur, dass gegebenfalls die EU Verordnung greift. Danach hätte ich, so sehe ich das, jetzt vier Wochen vor Abflug nur Anspruch auf die Information der Flugannulierung und Angebot eines Ersatzfluges. Mehr lese ich aus der EU-Verordnung nicht heraus.

Auszug aus der Allgemeinen Beförderungsbedingungen (Die Günstig-Airline)

9.1 Flugpläne

9.1.1 Die Flugzeiten, die in den Flugplänen angegeben sind, können sich zwischen dem Datum ihrer Bekanntmachung und dem tatsächlichen Abflugdatum ändern. Wir können sie Ihnen nicht garantieren.

9.1.2 Bevor wir Ihre Buchung entgegennehmen, werden wir Ihnen die flugplanmäßige Flugzeit, die zu diesem Zeitpunkt gültig ist, mitteilen und sie wird auf Ihrem Flugschein angegeben. Möglicherweise müssen wir die flugplanmäßige Flugzeit nach Übermittlung Ihrer Buchungsbestätigung jedoch ändern. Wenn Sie uns eine Möglichkeit angeben, Sie zu kontaktieren, werden wir uns bemühen, Ihnen solche Änderungen mitzuteilen. Wenn nach Erwerb Ihres Flugscheins, eine gravierende, für Sie nicht annehmbare Änderung im Flugplan vorgenommen wird und es uns nicht möglich ist, Sie auf einenentsprechenden anderen Flug umzubuchen, haben Sie in Übereinstimmung mit Artikel 10.2 Anspruch auf eine Rückerstattung des Beförderungsentgeltes.

9.1.3 Beachten Sie bitte bei Ihrer Reiseplanung, dass wir ein Spezialanbieter für direkte Städteverbindungen zu günstigen Preisen sind. Anschlussflüge und den damit verbundenen Service bieten wir daher grundsätzlich nicht an. Sollten Sie dennoch einzelne unserer Flüge miteinander oder mit Flügen anderer Luftfahrtgesellschaften kombinieren wollen, geschieht dies auf Ihr eigenes Risiko.

9.2 Nichtbeförderung, Annullierungen und Verspätungen

9.2.1 Wir werden alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um Sie und Ihr Gepäck ohne Verspätungen zu befördern. Um dies zur bestmöglichen Zufriedenheit unserer Fluggäste sicherzustellen, insbesondere um die Annullierung von Flügen zu vermeiden, sind wir unter außergewöhnlichen Umständen berechtigt, einen Flug in unserem Auftrag von einer anderen Fluggesellschaft durchführen zu lassen und/oder mit einem anderen Flugzeug durchzuführen.

9.2.2 Wenn Ihr Flug annulliert wird, sich der Abflug um mindestens zwei Stunden verspätet oder wir Sie gegen Ihren Willen nicht befördern, haben Sie gegebenenfalls einen Anspruch auf Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen. Ihre Rechte in diesem Fall, insbesondere die genauen Voraussetzungen sowie Art und Umfang dieser Leistungen, richten sich nach der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11.02.2004. Schriftliche Auskunft darüber erhalten Sie am Abfertigungsschalter oder am Flugsteig.

9.2.3 Unsere Haftung für weitergehende Schäden bleibt dadurch unberührt und bestimmt sich nach Artikel 15.

Also mir fehlt hier einfach die Erfahrung abzuschätzen ob Flugzeitänderungen auch Datumsänderungen sein dürfen und was ich darunter zu verstehen habe, dass die Fluggesellschaft alle notwendigen Maßnahmen ergreift um mich und mein Gepäck pünktlich zu transportieren.

Schließlich ist sogar die Rede davon auch andere Fluggesellschaften bzw. Flugzeuge für die Beförderung einzusetzen um Annulierungen zu vermeiden.

Genau das will ich ja wenn mich der Günstigflieger nicht hinfliegt, soll's halt ein anderer machen.

Oder versteh ich das falsch?

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

Na da sagt doch

9.1.1 Die Flugzeiten, die in den Flugplänen angegeben sind, können sich zwischen dem Datum ihrer Bekanntmachung und dem tatsächlichen Abflugdatum ändern. Wir können sie Ihnen nicht garantieren.

alles, oder?

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12319.12.2013 22:25:59
Status:
Schüler
(217 Beiträge, 154x hilfreich)

Nein. Das sagt nach meiner Auffassung nur, dass die Flugzeit nicht garantiert ist. Über die Durchführung des Fluges überhaupt steht an dieser Stelle nichts.

Unter einer Flugzeitänderung verstehe ich, dass der Flug eben nicht um 10.25 Uhr startet sondern um 8.25 Uhr oder 18.25 Uhr. Wäre auch kein Problem für mich.

Hier ist aber der Flug komplett aus dem Flugplan entfernt worden und zwar regelmäßig bis zum Ende des Winterflugplanes. Bliebe also nur der gleiche Flug einen Tag vorher oder einen Tag später. Einen Tag später scheidet aus, weil ich da zurückfliege und einen Tag vorher ist Freitag. Keine Ahnung, ob ich da wegkann.

Hat denn keiner sowas schon mal durchgefochten? Im Internet und in den Foren taucht das Problem öfters auf, aber wie die Einigung oder das Ergebnis aussieht steht fast nie da? Und wenn, dann hat sich's irgendwie eingerenkt, meist weil es sich um größere teure Reisen gehandelt hat und die Betroffenen auf eigene Faust ihre Ersatzflüge organisiert hatten oder ihre Flugdaten um Tage verschieben konnten.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Julla
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 272x hilfreich)

9.1.2 und 9.2.2 der AGB´s sind hier wohl für Sie maßgebend.
Sie sollten sich die schriftliche Auskunft über die Verordnung der EG 261/2004 aushändigen lassen. Hier sind Ihre Rechte in bezug auf eine Annullierung klar definiert.
MfG
Julchen

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"... und Erstens komt es anders als man(n) Zweitens Drittens denkt "

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12319.12.2013 22:25:59
Status:
Schüler
(217 Beiträge, 154x hilfreich)

Die Verordnung der EG 261/2004 habe ich vorliegen und auch mehrfach gelesen.

Da der geplante Flug erst in vier Wochen stattfinden soll trifft wohl nur Artikel 5 (2) zu

********************************************

(2) Wenn die Fluggäste über die Annullierung unterrichtet
werden, erhalten sie Angaben zu einer möglichen anderweitigen
Beförderung.

********************************************

Angaben zu einer möglichen anderweitigen Beförderung habe ich nicht erhalten. Unbefriedigend ist auch der Begriff "Angaben" anstelle von "Angeboten".

Die Verordnung bringt mich nicht weiter. Sie hilft eher den Passagieren bei denen der Flug aufgrund von Streik, technischen Problemen, usw. eher kurzfristig annuliert wird.

Offenbar häufen sich aber Annulierungen durch Flugplanänderungen, Aufgaben von Flugstrecken und Flugtagen, gerade bei Billig Airlines, welche den Passagieren dann mindestens zwei Wochen vorher mitgeteilt werden.

Gibt es keine anderen Gesetze, welche diese Passagiere schützen?

Kann die Fluggesellschaft den Beförderungsvertrag einfach kündigen?

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
tompetti
Status:
Praktikant
(784 Beiträge, 156x hilfreich)

Das Bauchgefühl sagt ja, nein das darf doch nicht sein. Erst einen billigen Flug anbieten, so dass man den teueren Tarif der Lufthansa nicht wählt und dann den Flug canceln, wenn nicht genug mitwollen. Ich kann mir auch nicht recht vorstellen, dass das so einfach geht. Kenne aber leider auch keinen Fall dazu.

Wenn der Flug allerdings aus wahrscheinlich wirtschaftlichen Gründen gestrichen wird, sagt mein Rechtsempfinden das der dadurch ja durchaus entstehende meist erhebliche Schaden (teurere Alternativangebote, Stornogebühren bei Hotelbuchungen etc.) nicht auf den Fluggast abgewälzt werden kann. Eigentlich muss es dazu auch Fälle geben...

(Mir wurde ein Flug von hlx verlegt. Ich habe den heute storniert und die Steuern und Gebühren zurückverlangt und bekomme diese nun auch.)

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
wowo7
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

@tompetti:
> Mir wurde ein Flug von hlx verlegt. Ich habe den heute storniert und die Steuern und Gebühren zurückverlangt und bekomme diese nun auch.)

Und was ist mit dem Flugpreis? Behält den HLX ein trotz Verlegung? Um wie viele Stunden war das?

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
tompetti
Status:
Praktikant
(784 Beiträge, 156x hilfreich)

Der Flugpreis (16,- Euro) bleibt bei hlx, weil die Flugzeitenänderungen unter 5 Stunden betrugen. Aus Kulanz wäre da etwas möglich gewesen, aber da ich die Änderung erst dummerweise bestätigt habe, ging der Weg jetzt eben so.

Nett ist das die am Telefon immer erst die Masche versuchen. "Stornieren geht nicht, Sie können aber umbuchen" und nur auf ausdrücklichen Wunsch die Steuern und Gebühren zurückzahlen.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12319.12.2013 22:25:59
Status:
Schüler
(217 Beiträge, 154x hilfreich)

Soweit ich mich auskenne muss die Fluggesellschaft Steuern und Gebühren immer zurückbezahlen, wenn du einen Flug stornierst. Dafür verlangt sie eine Bearbeitungsgebühr.

Annuliert die Fluggesellschaft selbst den Flug, dann muss sie dir den Ticketpreis ohne Abzug erstatten, allerdings solltest du darauf nicht eingehen, denn wie willst du sonst deinen geplanten Flug antreten.

Lies mal das hier:

32. Luftbeförderungsvertrag/Abflugverschiebung/Schadensersatz
§§ 631 , 361 , 325 a.F. BGB, WA
1. Wird der Abflug bei einer Luftreise (Fixgeschäft) um mehr als sieben Stunden verschoben, dann besteht für einen Reisenden ein Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung.
2. Der Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung erfaßt auch die Taxikosten Flughafen – Heimatort ungeachtet einer dies ausschliessenden Regelung in den AGB des Luftfrachtführers, denn diese sind nicht Vertragsinhalt geworden, wenn auf sie nur mit dem Vermer „gem. den Vertragsbedingungen“ auf dem Flugschein hingewiesen worden ist.
AG Düsseldorf, Urt. vom 3. 7. 2001 – 52 C 93/01 , NJW-RR 2002, 561

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12319.12.2013 22:25:59
Status:
Schüler
(217 Beiträge, 154x hilfreich)

Um den thread anzuschließen, möchte ich den Ausgang der Geschichte berichten.

Für den annulierten Flug habe ich mir selbst einen teureren Ersatzflug beschafft.

Germanwings hat sich zunächst geweigert für diesen die Kosten zu übernehmen und im weiteren Verlauf damit begründet, dass die EU-Verordnung 261/2004 hier nicht angewendet werden kann.

Das ist mir auch klar, weil die Annulierung 4 Wochen vor geplantem Abflug mitgeteilt wurde.

Ich habe darauf bestanden, dass der Beförderungsvertrag (Fixgeschäft) erfüllt wird. Wenn die vereinbarte Leistung unmöglich geworden ist, so habe ich argumentiert muss Germanwings die Sekundärleistung, nämlich Schadenersatz erbringen.



Ob die allgemeinen Geschäftsbedingungen zur "Flugplanänderung" und zum "einseitigen Rücktritt vom Vertrag" vor Gericht Bestand haben, will Germanwings in meinem Fall nicht prüfen lassen.

Mir wurde angeboten die Mehrkosten für meinen Ersatzflug zu erstatten.

Abschließend möchte ich anmerken, dass die wenigen Kommentare hier im Forum zu diesem Fall nicht sehr hilfreich waren und mich fast zur Aufgabe meines Ansinnens gebracht hätten.

3x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
tompetti
Status:
Praktikant
(784 Beiträge, 156x hilfreich)

Es freut mich, dass diese Lösung gefunden wurde. Und ich denke, dass Du mit der Interpretaion der Pflichten von germanwings hier Schadenersatz zu leisten richtig liegst. Ich habe diese Diskussion übrigens zum Anlass genommen, für mehrere Flüge die ich im Nov. Dez. 2004 mit germanwings gebaucht, aber nicht durchgeführt hatte, die Steuern und Gebühren zurückzuverlangen, was anstandslos geklappt hat. Immerhin rund 150,- Euro. Die ich eigentlich abgeschrieben hatte.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12319.12.2013 22:25:59
Status:
Schüler
(217 Beiträge, 154x hilfreich)

Dass es die Möglichkeit der Rückerstattung von Steuern und Gebühren gibt, wusste ich bis vor kurzem auch nicht.

Ich habe jetzt auch um Rückerstattung der Steuern gebeten für einen Flug der fast ein Jahr zurückliegt. Mal sehen ob es bei mir auch klappt. Zumindest hier scheint Germanwings im Vergleich zu anderen, insbesondere Ryanair, sehr kundenfreundlich zu arbeiten.

Freut mich, dass dir der Thread 150,00 Euro gebracht hat, ich freue mich auch, dass mir Germanwings 139,00 Schadenersatz zahlt, und um die 60 Euro Steuern und Gebühren für den nichtangetretenen Flug stehen noch aus.

Sehr zu empfehlen www.airliners.de

-- Editiert von Vielflieger am 27.01.2006 12:43:02

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12319.12.2013 22:25:59
Status:
Schüler
(217 Beiträge, 154x hilfreich)

kleines Update:

und wieder ein von der Fluggesellschaft annullierter Flug, wieder Stuttgart- Warschau, gleiche Fluggesellschaft.

Zunächst wieder das Angebot Rücktritt vom Flug und Geld zurück, was ich gar nicht wollte. Eine E-Mail zurück, an den letzten Vorgang erinnert, konkreten Vorschlag gemacht was ich will, und ich erhielt das ok einen Ersatzflug zu buchen und das Geld hierfür.

geht doch. Allerdings:

Passiert einem so etwas mit einer ausländischen Fluggesellschaft ist die eigene Verhandlungsposition wesentlich schlechter. Es fängt schon damit an, dass man kaum brauchbare Kontaktdaten hat oder nur Call Center in Englisch erreicht oder keine E-Mail Kontaktadresse hat. Diese Erfahrung habe ich zwischenzeitlich auch gemacht und hier habe ich es nur geschafft einmal das Flugdatum zu verschieben und einmal ein anderes Flugziel (war mir egal wohin hauptsache weg) durchzusetzen.





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" Benvenuti a bordo!"

-- Editiert am 22.10.2010 22:13

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12331.05.2016 15:25:27
Status:
Praktikant
(597 Beiträge, 527x hilfreich)

Mir ist das dieses Jahr mit Wizzair passiert, die Fl***erbindung Dortmund-Zagreb wurde kurz nach Einführung wieder eingestampft. Da das Hotel schon bezahlt war, habe ich bei einer anderen Gesellschaft gebucht (immer noch günstig, aber teurer). Habe dann die Differenz als Schadenersatz gefordert, was natürlich abgelehnt wurde mit dem Argument, dass länger als 4 Wochen vorher storniert wurde. Habe mich dann ans Amtsgericht Do gewandt und PKH beantragt. Zur Prüfung wurde auch die Fluggesellschaft angeschrieben, welche dann plötzlich überwiesen hat.

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""

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
AntoniaW
Status:
Schüler
(400 Beiträge, 248x hilfreich)

@Retels
Habe so meine Vermutung zum Einlenken der Fluggesellschaft: der Mehrpreis des Alternativfluges ist wohl den Rechtsstreit nicht Wert, gerade bei staatlicher Subventionierung.

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12319.12.2013 22:25:59
Status:
Schüler
(217 Beiträge, 154x hilfreich)

Gratulation!

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" Benvenuti a bordo!"

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119484 Beiträge, 39732x hilfreich)

Es ist oft zu beobachten, das es Firmen (nicht nur Fluggesellschaften) gibt die sich außerordentlich 'kulant' zeigen, sobald eine gerichtliche Prüfung der AGB droht ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
mauswork
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo,
bei mir hat Pegasus Airline 13 Tage den Flug ab Hannover
annuliert (er wurde komplett aus dem Programm genommen). Es wurde auf ein Ersatzflug, allerdings ab Köln mit sehr früher Abflugzeit und mehr als 10 Std. Anfahrt, sehr ärgerlich mit Kindern und Koffern, umgebucht. Die extra ICE-Kosten, die wir durch die Anreise hatten, in Höhe von 310,00 € wurde uns nach längerem E-Mail und Telefonkontakt (nur auf Englisch) dann endlich lange nach Wiederankunft in Deutschland überwiesen. Da unser Flug annuliert worden ist, ist jetzt meine Frage, ob uns noch eine Ausgleichszahlung für den nicht stattgefunden Flug ab Hannover zusteht und falls ja, hat Pegasus noch einen anderen Gerichtsstand außer Istanbul. Wie garantiert man dann die Zustellung nach Istanbul ..??? Vielen Dank im voraus!

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1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest-12319.12.2013 22:25:59
Status:
Schüler
(217 Beiträge, 154x hilfreich)

Hallo,

wenn ich richtig verstehe wurde der Flug 13 Tage vor dem eigentlich geplanten Abflugtag durch die Flug-Gesellschaft annulliert. Und euch wurde ein Ersatzflug von einem anderen Flughafen aus angeboten.

Ein Blick in die EU-Verordnung 261/2004 hilft weiter: Die Verordnung ist anwendbar, weil der Flug von einem Flughafen in der EU starten sollte.

Zunächst nehmen wir Artikel 5 Annullierung und Artikel 8 anderweitige Beförderung dort steht unter (1)b)

quote:
anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder


d.h. die Fluggesellschaft hat sämtliche Kosten für die Anfahrt zum Ersatzflughafen zu bezahlen.

zusätzlich

besteht noch ein Anspruch auf Ausgleichsleistungen nach Artikel 5 (1) c) ii) wenn die neue Abflugzeit mehr als zwei Stunden vor der geplanten Abflugzeit war oder die Ankunft am Zielort wenigstens vier Stunden später als geplant erfolgte.

Und da kommen wir an den spannenden Punkt: Beim Abflug geht es wortwörtlich um die Zeit des "Abfliegens" - bei der Ankunft um die Zeit des "Erreichens" des Zielortes. Demnach ist die Zeit der Zugfahrt nichtmitzurechnen.

Angenommen der Abflug ab Köln erfolgte zu einer Uhrzeit die wenigstens zwei Stunden vor dem geplanten Abflug in Hannover lag, oder die Ankunft in Antalya erfolgte mit wenigstens 4 Stunden Verspätung im Vergleich zur ursprünglich geplanten Ankunftszeit, dann besteht Anspruch auf Ausgleichszahlung nach Artikel 7.

Die Höhe richtet sich nach der Entfernung: zwischen 1500 und 3500 km , was wohl auf Antalya zutrifft, gibt es 400 Euro pro Person.

Falls die Verspätung am Zielort weniger als 3 Stunden betrug (die Abflugszeit aber mehr als 2 Stunden verfrüht war) darf die Flug-Gesellschaft den Betrag um 50% kürzen, dann gäbe es nur 200 Euro p.P.

Sehr wahrscheinlich benötigt ihr einen RA um die Forderungen durchzusetzen, der kümmert sich dann auch um die praktischen Dinge wie Forderung zustellen.

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" Benvenuti a bordo!"

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
mauswork
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 4x hilfreich)

Danke, für die schnelle und ausführliche Antwort. Als ich jetzt die Unterlagen vorgekramt habe, habe ich gesehen, dass uns die Fluggesellschaft bereits die neuen Flüge 13 Tage vor Abflug bestätigt hat, will heißen, dass der Anruf bezügl. der Annulierung bereits 14 bzw. 15 Tage vor Flug stattgefunden haben muss. Steht uns dann auch noch etwas zu, oder erst ab unter 14 Tagen?!?

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1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
mauswork
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 4x hilfreich)

Außerdem kommt noch dazu, dass die Abflugzeiten von Hannover und Köln fast identisch waren und die Ankunftzeit in Antalya auch. Sieht dann wohl schlecht aus mit der Ausgleichszahlung !?!

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1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest-12319.12.2013 22:25:59
Status:
Schüler
(217 Beiträge, 154x hilfreich)

Hallo nochmal,

der Wortlaut in der EU-Verordnung Artikel 5 ist

(Es wird)

quote:
c) vom ausführenden Luftfahrtunternehmen ein Anspruch auf
Ausgleichsleistungen gemäß Artikel 7 eingeräumt, es sei
denn,
i) sie werden über die Annullierung mindestens zwei
Wochen vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet,
oder


Bei Unterrichtung zwei Wochen vor dem geplanten Abflug oder Früher besteht also kein Anspruch auf Ausgleichzahlungen.

Damit hat sich auch die Frage erledigt ob die Zugfahrt mit zu den Flugzeiten zählt. Nach der EU-Richtlinie tut sie das nicht vor dem Abflug, sehr wohl aber nach der Ankunft , wenn der Flug nicht am eigentlichen Zielort endet sondern an einem Ausweichflughafen mit Weiterbeförderung per Zug zum Endziel.

Ich würde an eurer Stelle nichts weiter unternehmen, wenn die Kosten für die Zugfahrt bezahlt wurden.

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" Benvenuti a bordo!"

1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
mauswork
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo,
vielen lieben Dank für die wieder super schnelle Antwort.
Jetzt habe ich doch mal genauer nachgeschaut und gesehen, dass wir auf der Rückfahrt mehr als 8 Std. später angekommen sind, als erstmalig gebucht. Jetzt wird mir auch wieder die tortur bewußt, die wir damals durchmachen mussten, weil natürlich ein Zug von der Bahn nicht gefahren ist. Aber nun gut, ich werde jetzt noch mal überschlafen, was ich letztendlich tun werde!

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""

1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
guest-12319.12.2013 22:25:59
Status:
Schüler
(217 Beiträge, 154x hilfreich)


Für den Rückflug ist die EU-Verordnung nicht anwendbar. Der Rückflug startete von einem nicht EU-Flughafen mit einer nicht EU Flug-Gesellschaft. Pegasus ist doch eine türkische Gesellschaft?

Auch da sehe ich also keine Möglichkeit an die Ausgleichszahlungen ranzukommen. Allenfalls, sofern es sich um eine Pauschalreise handelte, sind für die Verspätung geringe Reduktionen im Reisepreis denkbar beim Reiseveranstalter einzufordern.

Außer bei Überbuchung habe ich es noch nie erlebt, dass eine Fluggesellschaft entsprechend der EU-Verordnung Ausgleichszahlungen geleistet hat. Derzeit habe ich einen Fall wegen Annullierung laufen, seit fast einem Jahr, ohne dass sich die Fluggesellschaft bewegt hat. Es ist extrem langwierig und nur mit anwaltlicher Hilfe möglich solche Ansprüche tatsächlich durchzusetzen.

Und bei Übebuchungen hat die Fluggesellschaft sogar die Möglichkeit mit Passagieren die Höhe der "Ausgleichszahlung" zu verhandeln. Nur die, welche zwangsweise nicht mitfliegen dürfen, haben Anspruch auf die Summe, welche die Verordnung vorsieht. Diese Feilscherei habe ich auch schon erlebt.

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" Benvenuti a bordo!"

1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
opeetrakke
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Muss ich alternativen Flug nach Annullierung akzeptieren?

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119484 Beiträge, 39732x hilfreich)

Zitat (von opeetrakke):
Muss ich alternativen Flug nach Annullierung akzeptieren?

Nö.
Gibt kein "muss", das ist alles freiwillig.
Das muss kommt erst mit möglichen negativen Konsequenzen der Nichtakzeptanz.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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