Flugreise Änderung einer mitfliegende Person

6. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
Loiro
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 15x hilfreich)
Flugreise Änderung einer mitfliegende Person

Hallo und schönen guten Tag,

Ich habe für mich und einen Freund eine Flugreise gebucht mit der Fluggesellschaft Condor.

Mein Kumpel ist jetzt krank geworden mit einer Blasenentzündung, war auch schon beim Arzt und dieser hat ihm von der Reise abgeraten.

Mein Kumpel besitzt für sich eine Reiserücktrittsversicherung im Krankheitsfall.

Bei der Fluggesellschaft Condor wollte ich telefonisch eine Anfrage stellen zur Änderung der Fluggastdaten, sprich einen Fluggasttausch. Diese Anfrage wurde jedoch zurückgewiesen, da ich nicht die Option Flex gebucht habe. Einen anderen Kumpel kann ich für diesen Flug nicht mehr buchen, da der Flug bereits ausgebucht ist. Dieser könnte teurer einen Tag später fliegen.

Meine Frage lautet: kann ich rein rechtlich gesehen einen Fluggastwechsel gegen Gebühr erwirken? Immer ist ein Platz frei. Gibt es da irgendwelche Entscheidungen eines Gerichtes, die helfen können.

Wie würdet ihr jetzt vorgehen? Die reiserücktrittsversicherung kontaktieren und auf Auszahlung des Fluges hoffen und für den anderen Freund einen anderen Flug buchen? Oder noch mal versuchen mit der Fluggesellschaft zu sprechen und die Kosten zu erfragen?

Ich bin gerade stark emotionalisiert und möchte keine falschen Entscheidungen treffen.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119304 Beiträge, 39709x hilfreich)

Zitat (von Loiro):
Wie würdet ihr jetzt vorgehen?

Als erstes würde ich mal die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen / Satzungen / Versicherungsbedingungen / Nutzungsbedingungen lesen.

Kennt man die Fakten, kann man sinnvoll weiterdiskutieren.

Bei Unklarheiten gerne wieder hier melden, den Wortlaut posten, dann können wir zielführend dazu diskutieren.



Zitat (von Loiro):
Immer ist ein Platz frei.

Nö. Welcher soll das denn sein?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1026 Beiträge, 113x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Nö. Welcher soll das denn sein?


Der Platz des Kumpels mit der Blasenentzündung?

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1026 Beiträge, 113x hilfreich)

Zitat (von Loiro):
Bei der Fluggesellschaft Condor wollte ich telefonisch eine Anfrage stellen zur Änderung der Fluggastdaten, sprich einen Fluggasttausch. Diese Anfrage wurde jedoch zurückgewiesen, da ich nicht die Option Flex gebucht habe.


Wenn das so in den AGB steht und diese rechtswirksamer Vertragsbestandteil sind, wirst du den Kürzeren ziehen...da helfen dir auch keine Gerichtsentscheidungen weiter.

Zitat (von Loiro):
Wie würdet ihr jetzt vorgehen? Die reiserücktrittsversicherung kontaktieren und auf Auszahlung des Fluges hoffen und für den anderen Freund einen anderen Flug buchen?


Genau so.

Zitat (von Loiro):
Oder noch mal versuchen mit der Fluggesellschaft zu sprechen und die Kosten zu erfragen?


Kann man machen, wird aber vermutlich zu keiner anderen Auskunft führen, als bei der ersten Anfrage.

-- Editiert von User am 7. Januar 2023 08:58

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119304 Beiträge, 39709x hilfreich)

Zitat (von Nana71):
Der Platz des Kumpels mit der Blasenentzündung?

Nö, der kann es nicht sein, denn dafür gibt es ja noch einen gültigen Beförderungsvertrag mit dem Kumpel ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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