Flugstornierung: Was ist zumutbar

29. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
ZOBRAG
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Flugstornierung: Was ist zumutbar

Wir hatten einen Flug gebucht Stuttgart (ab 6.00h) - Salt Lake City mit KLM als Zubringer nach Amsterdam und Weiterflug mit Delta Airline. Beide Gesellschaften sind in Kooperation.
Wir selber wohnen ca. 1h15min vom Flughafen entfernt und hatten einen Mietwagen für den Transfer bestellt.

Abends um 21.34h erhalte ich eine SMS das der Zubringerflug ab Stuttgart anuliert wurde (Flieger konnte Wetter bedingt in Paris nicht starten) und man um eine Alternative bemüht sei - Kontaktaufnahme mit Fluggesellschaft war nicht möglich bzw. wir erhielten keine Reaktion. Nachts um 3.25h bekam ich dann eine Mail mit Flugdaten ab Stuttgart 5.50h nach Zürich, von dort nach Paris und weiter nach Salt Lake City.

Frage was ist in solch einer Situation zumutbar und wie kann, bzw. muss ich mich verhalten?

Wir sind dann tatsächlich nach Stuttgart "gerast" und vor Abflug der Maschine dort gewesen. Da stellt sich dann heraus, dass keine Bordkarten ausgestellt werden konnten, da KLM und Delta unterschiedliche Buchungssysteme haben und der Schalter von Delta erst ab 8.00h besetzt ist.
Wir erhielten dann einen Flug ab Stuttgart (10:35h) nach Atlanta, der aber auch Verspätung hatte.
Der buchte Anschlussflug nach Salt Lake City war dann
a) Boarding bereits abgeschlossen (Koffer gingen noch mit)
b) überbucht - Passagiere mussten noch den Flieger verlassen während wir am Schalter standen.
Nochmal paar Stunden später konnten wir tatsächlich noch bis SLC fliegen.

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

wenn die Umstaende in Stuttgart tatsaechlich durch Wetterverhaeltnisse ausgeloest wurden, dann waere das hoehere Gewalt.

Sie selbst aber schreiben, dass aufgrund einer Mitteilung der Flug ueber Zuerich und Paris erfolgt. Dazu konnte man Ihnen angeblich keine Bordkarten ausstellen, was ich persoenlich nicht glaube.

Um die Situation im Sinne der EU-Fluggast-VO 261/2004 einschaetzen zu koennen, sollten Sie hier die Zeiten des urpsruenglich gebuchten Fluges und die tatsaechlich erfolgten Zeiten mitteilen, insbesondere die Ankunftszeiten in Salt Lake City. Fuer die Fluggast-VO ist ausschliesslich die Ankunftszeit am Endpunkt der Reise von Bedeutung - und das ist Ihrer Schilderung nach nicht erkennbar.


Viele Gruesse
bernardoselva

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Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

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#2
 Von 
ZOBRAG
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Also der Flieger der Morgens um 6.00h ab Stuttgart nach Amsterdam fliegen sollte, sollte am Abend vorher aus Paris kommen, konnte aber dort Wetter bedingt wohl nicht starten. Ein Ersatzmaschine konnte oder wollte KLM nicht bereitstellen. In Stuttgart selbst gab es Wetter bedingt keine Einschränkungen.
Thema Boardkarten: Wie geschrieben - haben KLM und Delta eine Allianz (Flug wurde übrigens bei Delta gebucht), Beide haben aber trotzdem unterschiedliche Buchungssysteme. Glaube nicht, das mich die Dame am KLM-Schalter angelogen hat - war auch sichtlich bemüht uns weiterzuhelfen und als der Schalter von Delat besetzt war klappte es auch.

Ursprüngliche Ankunftszeit in SLC wäre 12:50h gewesen, tatsächlich angekommen sind wir kurz vor Mitternacht (jeweils Ortszeit). Wir hatten uns extra diesen Flug raus gesucht da wir beide schon über 60 sind. So wurden aus knapp 15h Reisezeit über 26h.

Das eine ist das Thema Entschädigung - das andere, was für mich interessanter ist:
Muss ich auf eine Email Nachts um 1/2 4h reagieren und dann losspringen um nach Möglichkeit einen Flug zu erreichen der dann gut 2 Stunden später abgeht?
Was für ein Verhalten kann ich von der Fluggesellschaft erwarten, bzw. die Fluggesellschaft von mir.
Gibt es Ankündigungsfristen für einen neuen Abflugtermin?
Muss ich 24h für einen neuen Termin in Bereitschaft stehen

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#3
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von ZOBRAG):
......aber trotzdem unterschiedliche Buchungssysteme.......

Die aber miteinander kommunizieren koennen.

Was meinen Sie wie Sie denn an die Boardingpaesse gekommen waeren, wenn alles reibungslos verlaufen waere - spaetestens am Transitschalter in Amsterdam. Und einen solchen Schalter gibt es auch in Paris, denn KLM und Air France ist ein Unternehmen.

Zitat (von ZOBRAG):
.....Muss ich auf eine Email Nachts um 1/2 4h reagieren.....

Fuer den urspruenglich gebuchten Flug haetten Sie Meldeschlusszeiten einzuhalten gehabt, die kaum anders gewesen waeren, die aufgrund der neuen Fluege einzuhalten gewesen waeren. Man haette Sie auch von dem Dilemma erst beim check-in informieren koennen.

An Ihrer Stelle wuerde ich nun so vorgehen und KLM als ausfuehrende Fluggesellschaft anschreiben um eine Ausgleichszahlung (Artikel 7 Fluggast-VO 261/2004) je Ticket einzufordern. Angemessene Frist zur Zahlung setzen. Was dann passiert werden Sie abwarten muessen. Danach, da KLM hoechstwahrscheinlich die Zahlung verweigert, sollten Sie ggfl. sich an die soep-online.de wenden, die als Schlichtungsstelle fungiert. KLM wird aber auf jeden Fall zu begruenden haben, warum man nicht zahlen will. Diese Begruendung ist fuer die Schlichtungsstelle von Wert.


Viele Gruesse
bernardoselva

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Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

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#4
 Von 
guest-12328.11.2022 15:56:08
Status:
Schüler
(381 Beiträge, 163x hilfreich)

Man sollte in diesem Fall eine saubere Timeline mit dem Ablauf der Ereignisse aufstellen um einige Punkte klären zu können:

- erfolgte eine verbindliche Umbuchung der Strecke via Zürich und waren die Tickets bereits ausgestellt?
- falls die Tickets ausgestellt waren wann wurde am Flughafen der Checkin Schalter erreicht?
- Was war der genaue Ablauf am Schalter als die Bordkarten nicht ausgestellt werden konnten?
- Je nach exaktem Ablauf könnte eine Situation von "Denied boarding" eingetreten sein welche fluggastrechtlich vollkommen neu zu bewerten ist.
- grundsätzlich ist es allerdings sehr merkwüdrig dass die Ursache in den unterschiedlichen Buchungssystemen gelegen haben soll ich selbst habe schon mehrfache Mischungen aus AF/DL/KL Flügen unter den verschiedensten Ticketsocks wie 006/057 und 074 gebucht und alles hatte problemlos funktioniert.

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#5
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Also der Flieger der Morgens um 6.00h ab Stuttgart nach Amsterdam fliegen sollte, sollte am Abend vorher aus Paris kommen, konnte aber dort Wetter bedingt wohl nicht starten.


Der Flieger, der den 6 Uhr Flug Stuttgart-Amsterdam operiert, kommt am Abend davor aus Amsterdam - nicht aus Paris.
Was in Paris los ist, braucht Niemanden zu interessieren. KLM hat sein Hub in Amsterdam und dort genügend Ersatzmaschinen.

Dahingehend sehe ich hier die klare Pflicht, dass KLM ihnen pro Fluggast EUR 600 zu zahlen hat.

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#6
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Nachts um 3.25h bekam ich dann eine Mail mit Flugdaten ab Stuttgart 5.50h nach Zürich, von dort nach Paris und weiter nach Salt Lake City.

Frage was ist in solch einer Situation zumutbar und wie kann, bzw. muss ich mich verhalten?

Wir sind dann tatsächlich nach Stuttgart "gerast" und vor Abflug der Maschine dort gewesen. Da stellt sich dann heraus, dass keine Bordkarten ausgestellt werden konnten, da KLM und Delta unterschiedliche Buchungssysteme haben und der Schalter von Delta erst ab 8.00h besetzt ist.


Das Problem wird der Zubringer-Flug Stuttgart-Zürich gewesen sein. Dieser wird nämlich von der Swiss ausgeführt. Das Ticket hat Delta ausgestellt. KLM wird da wohl Probleme gehabt, diesen Flug auf einer Fremdairline zu "ticketing". Delta hat das wohl in der Nacht nicht gemacht.
Das ist aber nicht das Problem des Fluggastes. Ursächlich bleibt die Annulierung von dem KLM Flug Stuttgart-Amsterdam.

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#7
 Von 
ZOBRAG
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Erstmal Danke für die Antworten - aber meine eigentlich Frage hat noch keiner beantwortet:
Wenn ich abends um 21:45h die Stornierung meines Fluges für den nächsten Morgen um 6:00h erhalte (ohne konkretes alternatives Angebot), muss ich dann trotzdem wie geplant zu dem ursprünglichen Termin am Flughafen erscheinen, als hätte es keine Info gegeben? Ja oder nein?
Originaltext: Ihr Flug .... wurde leider annulliert. Wir suchen nach einer Lösung und werden sie schnell kontaktieren. Wir bitten um Entschuldigung. KLM
Wenn Nein, was sind die konkreten Vorlaufzeiten, bzw. Ankündigungsfristen für einen neuen Flug?
Muss ich mir die Nacht um die Ohren schlagen uns auf eine Email Nachts um 3:25h reagieren?

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39744x hilfreich)

Zitat (von ZOBRAG):
muss ich dann trotzdem wie geplant zu dem ursprünglichen Termin am Flughafen erscheinen

Würde ich bejahen, denn es wurde ja nur die Info gegeben, das der spezielle Flug storniert wurde und man nach einer Alternative sucht.



Zitat (von ZOBRAG):
Muss ich mir die Nacht um die Ohren schlagen

Nö.



Zitat (von ZOBRAG):
uns auf eine Email Nachts um 3:25h reagieren?

Wenn mitgeteilt wird, das man sich "schnell" melden würde und in Anbetracht der Zeitspanne, könnte man durchaus davon ausgehen, das der Fluggast sich bereit hält.
Ob ein Gericht das als "zumutbar" erachten würde ist dann eine andere Frage.

Wenn die Mails auf dem Smartphone eingehen, wäre die Situation z.B. anders als wenn die nur auf einem PC empfangen würden.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von ZOBRAG):
........aber meine eigentlich Frage hat noch keiner beantwortet:......

Schon mal mit lesen probiert??? Siehe # 2.

Zitat (von ZOBRAG):
.......muss ich dann trotzdem wie geplant zu dem ursprünglichen Termin am Flughafen erscheinen......

Eindeutig ja! Die Fluggesellschaft haette ja eine zeitnahe Alternative finden koennen, was ja wohl auch geschehen ist.


Viele Gruesse
bernardoselva

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

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#10
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Die Frage ist eindeutig zu beantworten. Der Fluggast muss nicht auf Standby warten und zum Flughafen hetzen.

Das ergibt sich aus der EU Fluggastverordnung.
Bei Annullierung hat der Fluggast nämlich das Recht zu wählen:
a) Aufgabe des Beförderungsanspruchs und vollständige Erstattung Flugpreis
b) zeitnahe Ersatzbeförderung
c) Ersatzbeförderung zum Wunschzeitpunkt

Der Fluggast darf also c) wählen.
Der Wunschtermin kann am nächsten Tag oder im nächsten Monat sein.

Die Fluggesellschaft darf dem Fluggast nicht Option b) aufzwingen. Jedenfalls verliert der Fluggast nicht den Beförderungsanspruch, wenn Dieser den zeitnahen Ersatzflug (hier über Zürich) nicht annimmt bzw. nicht zum Boarding am Flughafen erscheint.
Im Streitfall muss die Fluggesellschaft nachweisen, dass der Fluggast Option b) gewählt hat.
Der Fluggast kann also den Vorschlag für einen zeitnahen Ersatzflug ignorieren. Mit der Annullierung entfällt die Pflicht, sich am Flughafen bereit zu halten.

-- Editiert von vundaal76 am 02.07.2018 13:03

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