Flugstornierung nach Corona

25. August 2020 Thema abonnieren
 Von 
Mero
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 2x hilfreich)
Flugstornierung nach Corona

Hallo,
ich hatte eine Flug in die USA gebucht, der vor British Airlines gecancelt wurde. Gebucht habe ich über das Portal KissandFly. Mit KissandFly stehe wegen der Rückerstattung in Mailkontakt, da kommt aber nur blabla (Man bemühe sich...bitten um Geduld...). Das bringt nichts.
Wer ist denn jetzt aber mein Ansprechpartner, wenn es um die Rückerstattung des Flugpreises geht? Vertrag habe ich ja mit KissandFly gemacht und denen auch den Flugpreis bezahlt. Ich vermute mal, dass KissandFly davon etwas zurück behalten hat - die müssen ja auch leben.
Kann ich jetzt trotzdem den vollen Betrag, den ich an KissandFly bezahlt haben von BA zurückfordern?

Danke!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39744x hilfreich)

Zitat (von Mero):
Vertrag habe ich ja mit KissandFly gemacht

Stimmt - ist halt nur die Frage was für einen. Sollte man also mal als erstes prüfen.



Zitat (von Mero):
Kann ich jetzt trotzdem den vollen Betrag, den ich an KissandFly bezahlt haben von BA zurückfordern?

Klar. Die interessantere Frage wäre aber, was man als Rückzahlung durchsetzen kann ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Mero
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke erst mal!

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Mero):
Vertrag habe ich ja mit KissandFly gemacht

Stimmt - ist halt nur die Frage was für einen. Sollte man also mal als erstes prüfen.


Mach ich gern, weiß jetzt nur nicht, was ich da prüfen soll.
KissandFly schreibt in den AGB:
Zitat:
Bei der Buchung auf der Website treten Sie damit in eine direkte Vertragsbeziehungen mit den Service-Anbietern / Beförderern. Die Agentur handelt daher nur als Vermittler zwischen Ihnen und den jeweiligen Service-Anbietern / Beförderern. Die Agentur übermittelt nur die Details Ihrer Buchung und ist selbst nicht Anbieter, Veranstalter oder gemeinsamer Anbieter / Veranstalter der bestellten Services...
.

Also etwa, wie ein klassisches Reisebüro. Gibt es denn da Unterschiede bei den Buchungsportalen (opodo, swodoo,...und wie sie alle heißen), die man prüfen sollte?




0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10646 Beiträge, 4200x hilfreich)

Zitat (von Mero):
Wer ist denn jetzt aber mein Ansprechpartner, wenn es um die Rückerstattung des Flugpreises geht?


Kissandfly war hier nur der Vermittler, den Vertrag hast Du mit der Fluggesellschaft, also ist Dein Ansprechpartner auch die Fluggesellschaft.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39744x hilfreich)

Zitat (von Mero):
weiß jetzt nur nicht, was ich da prüfen soll.

Hast aber genau das richtige gepostet.



Zitat (von Mero):
Gibt es denn da Unterschiede bei den Buchungsportalen (opodo, swodoo,...und wie sie alle heißen), die man prüfen sollte?

Ich bevorzuge das örtliche Reisebüro.
Man sollte halt immer prüfen mit wem man einen Vertrag schließt und was genau man da abschließt.

Eine Bekannte hatte mal 1500 EUR für Flugtickets überwiesen, geschuldet war lt. Vertrag aber nur "der Versuch einer Vermittlung" ... mehr bekam sie nicht.
Und sie dachte das wären die Tickets ...


Signatur:

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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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