Flugstornierung unmöglich

18. Januar 2022 Thema abonnieren
 Von 
Nelly80
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Flugstornierung unmöglich

Hallo,
eine unendliche Geschichte...., hier kurz die dringenste Anfrage:
3 Personen haben eine Flugreise direkt bei einer Fluggesellschaft von Berlin - über Madrid - nach Santiago de Chile - und anschließenden Inlandflug (Hin- und Rückreise) gebucht. Die Reise endete aber auf dem Hinflug bereits in Madrid. (Die Fluggesellschaft hat uns den Weiterflug wegen Problemen mit Papierkram verweigert!)
Wieder zu Hause wollen wir nun die restlichen Flüge fristgemäß stornieren, aber wir bekommen keine Gelegenheit dies zu tun!
Der reguläre Erstattungsprozeß auf der Website der Fluggesellschaft funktioniert nicht, Anrufe bei der Servicehotline werden nach ca. 2-3 Gesprächsminuten abgebrochen (mehr als 20 Versuche), Emails werden nicht beantwortet. Die Zeit für die Stornierung läuft ab... Was kann man noch tun?

Vielen Dank für Ideen!

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
palino
Status:
Praktikant
(722 Beiträge, 126x hilfreich)

Zitat (von Nelly80):
Der reguläre Erstattungsprozeß auf der Website der Fluggesellschaft funktioniert nicht,


Geht es im allgemeinen nicht oder wird angezeigt: "Sorry, dass kann man nicht stornieren/erstatten!"?


Im Zweifelsfall screenshot machen und nochmal per email schicken, so als gerichtsfester Beweis dass man ordentlich storniert hat.

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#2
 Von 
Nelly80
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Es geht im allgemeinen nicht zu stornieren, screenshot schon erfolgt, auch schon per mail geschickt, aber keine Antwort (seit 4 Tagen)..
Bleibt nur einklagen?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Sie haben in meinen Augen kein Anspruch auf die Rückerstattung des (Teil-)Ticketpreises - es sei die Ticketbedingungen geben das her. Sie haben die Einreisebestimmungen für Chile nicht erfüllt. Das ist Ihre Schuld. Touristische Reisen nach Chile sind für Ausländer grundsätzlich nicht gestattet.

https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/chile-node/chilesicherheit/201230

-- Editiert von vundaal76 am 18.01.2022 20:02

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120271 Beiträge, 39862x hilfreich)

Zitat (von palino):
Im Zweifelsfall screenshot machen und nochmal per email schicken, so als gerichtsfester Beweis dass man ordentlich storniert hat.

Und wo ist da jetzt der Gerichtsfeste Beweis?



Zitat (von Nelly80):
wegen Problemen mit Papierkram

Und das waren was für Probleme konkret?

Je nach Antwort kann an sich nämlich weitere Mühen und Kosten sparen ...



Zitat (von Nelly80):
Bleibt nur einklagen?

Nö.
Bleibt nur die traditionelle Art des Mitteilens, mit Zustellnachweis.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
palino
Status:
Praktikant
(722 Beiträge, 126x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Und das waren was für Probleme konkret?

Je nach Antwort kann an sich nämlich weitere Mühen und Kosten sparen ...



Kommt eben darauf an ob eine grundlose Stornierung bis Tag X möglich ist. Dann würde das ja nun keine Rolle spielen ob es Probleme mit den Papieren gab oder man einfach keine Lust mehr hatte.

Deshalb habe ich auch gefragt ob der Knopf im allgemeinen kaputt ist. Wenn natürlich eine Stornierung meinetwegen nur bei wichtigem Grund möglich ist, dann liegt die Angabe "Probleme beim Papierkram" nah, dass eine Beförderung verweigert wurde aufgrund eigenem Verfehlens.. Man hatte also wohl weder den Pase de Moviliad oder die Salvocoducto. Das dürfte dann nicht als außerordentlicher Grund gelten. In dem Fall sollte man noch froh sein, wenn die Reise verweigert wurde und das nicht erst im Zielland aufgefallen ist. Dann hätte nämlich der Rücktransport usw. ordentlich gekostet.

-- Editiert von palino am 18.01.2022 22:44

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#6
 Von 
Nelly80
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/chile-node/chilesicherheit/201230


Mit Antrag auf den PdM und Vorlage des C19-Dokumentes (certificado digital de ingreso a chile) ist die Einreise nach Chile gestattet.
Dieses wurde vorgelegt (wir sind vollständig geimpft) ABER: uns ist nicht aufgefallen, dass von den chil. Behörden nur die 2. Impfung anerkannt wurde, die 1. Impfung nicht. Obwohl bei Antragstellund bei "Me Vacuno" auch das EU-Impfzertifikat + EU-Impfpass eingereicht werden muß! Der Status des C19 lautete "incompleto", dies, so dachten wir, weil in Santiago bei Ankunft noch ein PCR-Test erforderlich ist, damit der PdM aktiviert werden kann. Denn warum soll ein so wichtiges Dokument ausgestellt werden, wenn es ungültig ist? Es fehlt ein Hinweis darauf, dass bei Antragstellung beide Impfungen getrennt voneinander zu beantragen sind!!! Im EU-Impfzertifikat steht dazu Impfung 2 von 2! -was eindeutiger nicht sein kann !

Zitat (von palino):
Kommt eben darauf an ob eine grundlose Stornierung bis Tag X möglich ist. Dann würde das ja nun keine Rolle spielen ob es Probleme mit den Papieren gab oder man einfach keine Lust mehr hatte.


Jetzt sind unsere Rückflüge einfach weg, nicht mehr im Reiseplan einsehbar. Diese hätten wir ohne Gründe stornieren können (lt. Tarif).

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
palino
Status:
Praktikant
(722 Beiträge, 126x hilfreich)

Zitat (von Nelly80):
Dieses wurde vorgelegt (wir sind vollständig geimpft) ABER: uns ist nicht aufgefallen, dass von den chil. Behörden nur die 2. Impfung anerkannt wurde, die 1. Impfung nicht. Obwohl bei Antragstellund bei "Me Vacuno" auch das EU-Impfzertifikat + EU-Impfpass eingereicht werden muß! Der Status des C19 lautete "incompleto", dies, so dachten wir, weil in Santiago bei Ankunft noch ein PCR-Test erforderlich ist, damit der PdM aktiviert werden kann. Denn warum soll ein so wichtiges Dokument ausgestellt werden, wenn es ungültig ist? Es fehlt ein Hinweis darauf, dass bei Antragstellung beide Impfungen getrennt voneinander zu beantragen sind!!! Im EU-Impfzertifikat steht dazu Impfung 2 von 2! -was eindeutiger nicht sein kann !


Gut, dass man nur mit zwei Impfungen als vollständig geimpft gilt, dass ist ja nun auch nicht gerade Geheimwissen.
Und was man denkt und was der Wahrheit entspricht, dass sind manchmal zwei Paar Schuhe, was aber auch egal ist. Selbst wenn der Protest hier berechtigt wäre (was er nicht ist, da man sich selbst informieren muss was "incompleto" heißt) , müsste man da seine Ansprüche gegenüber der chilenischen Regierung anmelden.

Zitat (von Nelly80):
Jetzt sind unsere Rückflüge einfach weg, nicht mehr im Reiseplan einsehbar. Diese hätten wir ohne Gründe stornieren können (lt. Tarif).

Könnten sie ggf. automatisch storniert worden sein?

Auf jeden Fall gehen die Ansprüche ja nicht verloren, solange man alles dokumentiert hat.

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