Wir haben über einen deutschen Reiseveranstaltung einen Hin- und Rückflug (Linie) nach Chicago sowie ein Mietauto gebucht.
Bei der Rückreise am 22.09.05 passierte folgendes:
Abflugszeitpunkt war bereits auf vin 17:40 auf 18:15 (Ortszeit) verschoben.
Wegen 'traffic caused by rerouting' (Hurrikan Rita in Texas) im Flugzeug wartend sitzend bis 22:35.
Ankunft in Paris statt 9:05 (MESZ) um 12:30 und somit den Anschlußflug (10:20) verpasst.
Die Fluggesellschaft (Air France) hat jedoch NICHT selbständig den nächsten Flug nach München gebucht (13:20) sondern fast alle Mitreisenden mussten sich an einen Transferschalter anstellen und dies selber anfragen. Unser Weiterflug nach München wurde dann auf den Flug um 18:20 umgebucht. Dieser ging dann nochmals verspätet ab, sodaß wir schließlich genau um 20:00 anlamen.
Wir haben einen Gutschein für ein Mittagessen und eine Telephonkarte mit 10 gesprächsminute bekommen.
Nun meine Frage:
Besteht nun ein Anspruch auf Zahlung seitens der Fluglinie wegen (nichttechnischer) Verspätung von 8:05 Stunden und wemgegenüber muß dieser Anspruch ggf. geltend gemacht werden.
Vielen Dank im Voraus
Flugverspätung 8 Stunden - besteht ein Anspruch?
25. September 2005
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Frage vom 25. September 2005 | 15:40
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Flugverspätung 8 Stunden - besteht ein Anspruch?
Reise mit Hindernissen?
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#1
Antwort vom 26. September 2005 | 09:04
Von
Status: Beginner (93 Beiträge, 8x hilfreich)
Meiner Meinung nach hast Du keinen Anspruch. Den hat man nicht, wenn seitens der Fluggesellschaft keine Selbstschuld für den Flugausfall oder die Verzögerung vorliegt.
Und den Hurricane Rita würde ich unter höherer Gewalt einordnen. Die Fluggesellschaft wird es nicht zu verantworten haben, daß in den USA ein Re-Routing stattgefunden hat.
#2
Antwort vom 27. September 2005 | 18:24
Von
Status: Schüler (221 Beiträge, 40x hilfreich)
Hallo,
meiner Meinung nach ist es auch höhere Gewalt gewesen, somit trifft die Airline keine Schuld!
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