Flugverspätung - Anschlussflug war weg

12. Juli 2011 Thema abonnieren
 Von 
barbara-88
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)
Flugverspätung - Anschlussflug war weg

Geplant war Flug nach Barcelona und Anschluss nach Burgos. Es mußten 2 Airlines gebucht werden, da Air Berlin nicht nach Burgos und Iberia an diesem Tag nicht nach Hamburg anfliegt. Zwischen der geplanten Ankunft und dem Abflug lagen 2 Stunden. Aufgrund mehrerer Probleme bei Air Berlin (der vorgesehene Flieger wurde woanders hinbeordert und der neue Flieger hatte ein techn. Problem) startete der Flieger mit 2 Stunden Verspätung, was zur Folge hatte, daß der Anschlussflug nach Burgos nicht mehr erreicht wurde. Es mußten neue Flugtickets gekauft. Außerdem gibt es nur einen Flug am Tag von Barcelona nach Burgos, so daß noch eine Übernachtung hinzukommt. Welche Erfahrungen gibt es hinsichltich der Erstattung von Flug- und Hotelkosten. Gibt es sonst noch Entschädigungen für einen Tag auf dem Flughafen? Wer hat diesbezüglich Erfahrungen gemacht und kann mir helfen? Vielen Dank im Voraus Barbara



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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo + Guten Tag,

wie Sie schreiben haben Sie bei zwei verschiedenen Fluggesellschaften gebucht und deswegen wohl auch ueber zwei Flugtickets verfuegt. Und wahrscheinlich haben Sie Ihr Gepaeck am Abflughafen auch nicht bis zum Endziel Burgos aufgegeben.

Wenn dem so ist kommt es darauf an, wie hoch exakt die Verspaetung war, denn die Fluggastverordnung sagt aus, dass die Verspaetung mindestens zwei Stunden oder mehr betragen muss, wenn die Entfernung maximal 1.500 km betraegt. HAM - BCN liegt mit rd. 1.470 km knapp darunter.

Dann haetten Sie gegen Air Berlin einen Anspruch von EUR 250,-- je Ticket nach der EU-Fluggastverordnung.

Bedenken Sie aber, dass Sie wahrscheinlich einen Anwalt einschalten muessen, denn Air Berlin wird behaupten, dass die Ankunftsverspaetung unter zwei Stunden lag, dass das technische Problem der Fluggesellschaft nicht zuzurechnen ist, obwohl das grundsaetzlich nicht so ist und dass die Entfernung ueber 1.500 km liegt.

Bei mehr als 1.500 km Entfernung sind durch den Fluggast 3 Stunden Versapetung hinzunehmen, also waere die Fluggesellschaft aus der Zahlungspflicht heraus.


Viele Gruesse
bernardoselva

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"Touristiker"

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#2
 Von 
guest-12319.12.2013 22:25:59
Status:
Schüler
(217 Beiträge, 154x hilfreich)


So wie ich es verstehe wurde ein Flug mit AB von Hamburg nach Barcelona gebucht und ein zweiter Flug mit IB von Barcelona nach Burgos.

Bei einem verspäteten Abflug bis zu drei Stunden stehen dem Passagier keine Ansprüche nach der EU-Verordnung 261/2004 zu. Die EU-Verordnung sieht - und hier widerspreche ich bernardoselva - bei Fl***erspäzungen überhaupt keine Ausgleichszahlungen vor. Aufgrund von Gerichtsurteilen sind Verspätungen ab drei Stunden allerdings wie eine Annullierung zu werten.

Allenfalls zu prüfen wäre, ob die Verspätung als Verzug der leistungserbringung zu werten ist und daraus Schadenersatz gefordert werden kann. Hierzu fehlen mir allerdings die Kenntnisse.

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" Benvenuti a bordo!"

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#3
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

quote:
Zwischen der geplanten Ankunft und dem Abflug lagen 2 Stunden.


Es ist reichlich fahrlässig bei zwei getrennten Flugtickets einen Spielraum von nur 2 Stunden in Barcelona einzuplanen.
Bei 2h Ankunftsverspätung greift auch das neueste EUGH Urteil nicht (ab 3h Verspätung = Annulierung).
Weder Air Berlin, noch sind verpflichtet, irgendeine Entschädigung zu zahlen.

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#4
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Ja natuerlich, Vielflieger hat Recht. Mit den 2 Stunden - da gibt es nur Betreuungsleistungen.

Sorry!!


Viele Gruesse
bernardoselva

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"Touristiker"

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#5
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Ansprüche könnten höchstens gemäß Art 19 Montrealer Abkommen entstehen, da es sich um einen int. Flug handelt.

Die Airlines lassen einen immer gerne Glauben, die EU Verordnung seien die einzigen Rechte.

Vorteil bei der EU Verordnung, es gibt in der Theorie eine Beweißlastumkehr. Wer das mal in der Praxis gegen eine Europäische Airline ausprobiert hat, weiß wovon ich spreche.

Am besten mit sehr kurzer Frist Air Berlin auffordern gemäß Art. 19 Montrealer Abkommen für den Schaden aufzukommen. Und gleich einen Anwalt suchen, der Fit ist, was das Montrealer Abkommen angeht.

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#6
 Von 
AntoniaW
Status:
Schüler
(400 Beiträge, 248x hilfreich)

Generelle Frage: Ist es für eine etwaige Zahlung der verspäteten Fluggesellschaft relevant, dass der geplante Anschlussflug auch ohne Verpätung nicht zu erreichen ist?

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#7
 Von 
barbara-88
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)

Zwischen der geplanten Landung (12:55 Uhr) und dem Weiterflug (15:20 Uhr) lagen zwei Stunden und fünfundzwanzig Minuten. Da sollte es, auch bei einer "normalen Verspätung", kein Problem sein den nächsten Anschlussflug zu erreichen. Außerdem gibt es am Vormittag nur einen Flug von Hamburg nach Barcelona und mit der Iberia täglich nur einen Flug von Barcelona nach Burgos. Es gibt leider keine andere Fl***erbindung, da nur die Iberia von Barcelona nach Burgos fliegt.

Falls ein User bereits Erfahrungen mit dem Kundenservice der Air Berlin gemacht hat, würde ich mich über eine kurze Info sehr freuen.

Am gestrigen Tag habe ich eine erste Email an den Air Berlin - Kundenservice gesandt.

Auf jeden Fall werde ich später über meine Erfahrungen mit dem Kundenservice der Air Berlin berichten.

Vielen Dank für die Unterstützung Barbara

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#8
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

quote:
Zwischen der geplanten Landung (12:55 Uhr) und dem Weiterflug (15:20 Uhr) lagen zwei Stunden und fünfundzwanzig Minuten. Da sollte es, auch bei einer "normalen Verspätung", kein Problem sein den nächsten Anschlussflug zu erreichen.


Hatten Sie Gepäck?
Ja, Barcelona ist rein sehr großer Flughafen, der zwei getrennte Terminals hat (mit langer Busfahrt im unregelmäßigen Takt).
Air Berlin ist im schrottigen Ryanair Terminal 2, und Iberia im superneuen Terminal 1 untergebracht.

12:55 Uhr Landung Air Berlin
1) Air Berlin rollte zum Gate (5 Min)
2) Rauskommen aus dem Flieger (10 Min)
3) Durch Terminal 2 herumirren (10 Min)
4) Auf Gepäck warten (15 Min)
5) Transferbus suchen (5 Min)
6) Auf Transferbus warten (10 Min)
7) Mit Transferbus fahren (15 Min)
8) Checkin Automaten von Iberia finden (10 Min)
9) Gepäckaufgabe (20 Min)
10) An der Sicherheitskontrolle warten (15 Min)
11) An das (bestimmt) sehr entlegene Gate gehen (Terminal 1 ist riesig lang) (10 Min)
12) Iberia macht 10 Min vor Abflugzeit das Gate dicht (10 Min)

Ich habe jetzt sehr großzügig gerechnet - ich komme auf 135 Minuten (2 Stunden und 15 Minuten).
Die Zeit zwischen den beiden Flügen waren 125 Minuten (12:55 -> 15:20).

Das kann mir Niemand erzählen:
quote:
Da sollte es, auch bei einer "normalen Verspätung", kein Problem sein den nächsten Anschlussflug zu erreichen.


Ich hoffe, Sie haben das Innere von Terminal 1 genossen - ist sehr hübsch, viel Shopping, gutes Essen, TOLLE Architektur. Beim Streik der Fluglotsen habe ich es mir da gutgehen lassen.


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#9
 Von 
barbara-88
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo Stefeen Meier,

grundsätzlich haben Sie Recht. Trotzdem haben mein Mann und mein Sohn von der Landung bis zum neuen Terminal an den Iberia - Abflugschalter genau 35 Minuten benötigt. Ich muss aber dazu ergänzen, daß das Gepäck durchgecheckt war.

Viele Grüße Barbara

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#10
 Von 
AntoniaW
Status:
Schüler
(400 Beiträge, 248x hilfreich)

Mich wundert, dass das Gepäck durchgecheckt wurde. Wie fand die Flugbuchung statt: Für alle Flüge bei einer der genannten Fluggesellschaften?

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
barbara-88
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)

Die Flüge wurden getrennt, also jeweils bei der entsprechenden Fluggesellschaft gebucht.
Das Einchecken für den Anschlussflug war im Internet bereits 24 Stunden vor der Reise möglich, so daß alle Daten vorlagen und das Gepäck in Hamburg durchgecheckt werden konnte. Viele Grüße Barbara



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#12
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Generell ist es kein Problem das Gepäck über mehrere Tickets zu buchen, solange die Airlines am selben Gepäck system hängen.

Meines wissen scheiden da nur die Billigflieger wie Ryanair aus.

Meine Erfahrung mit Art 19 Montrealer Abkommen ist die. Man kann mehrere Tickets buchen, muss dann aber in Vorkasse treten können, wenn etwas schief geht. Hinten drauf darf man sich mit unterschiedlichen Gerichten in unterschiedlichen Ländern streiten. Hier ist es noch recht einfach, da die verursachende Airline in Deutschland ist.

Das Montrealer Abkommen greift übrigens ab der 1 Minute Verspätung welche durch die Airline zu verantworten ist.

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