Flugverspätung - Anschluß verpasst - außerhalb EU

24. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
pa479152-19
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Flugverspätung - Anschluß verpasst - außerhalb EU

Hallo zusammen,

mein Lebensgefährte und ich sind am 05.11.17 mit "Maldivian" von Kaadedhdhoo nach Malé geflogen. Diesen Flug hat unser Hotel "Ayada Maldives" arrangiert, bezahlt haben wir ihn zusammen mit dem Kosten für die Unterkunft über Booking.com.
Der Flug von "Maldivian" hatte ca. 3 Stunden Verspätung, so dass wir um 22:45 Uhr Ortszeit in Malé eingetroffen sind und unseren Flug mit "Emirates" um 22:55 Uhr nach Dubai sowie den Anschluss von Dubai nach Düsseldorf nicht mehr erreichen konnten.
Vielmehr mussten mir über Nacht in Malé bleiben und am kommenden Tag 2.700,00 € für neue Flüge bezahlen. Emirates erstattet hier selbstverständlich nur einen Teil der Steuern und Gebühren der verpassten Flüge, wobei auch die nur zugesichert wurde, eine Auszahlung ist bisher nicht erfolgt. Expidia, der Anbieter, über den wir die ursprünglichen Flüge mit "Emirates" gebucht haben übernimmt selbstverständlich keine Haftung, sowohl das Hotel als auch die Firma "Maldivian" reagieren nicht.
Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mich informieren könnten, ob es hier eine rechtliche Handhabe gibt ?

Viele Grüße

Lina Müller

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16475 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
ob es hier eine rechtliche Handhabe gibt ?

Ja. Allerdings wohl nur gegen "Maldivian", und die hat keinen Gerichtsstand in Deutschland. D.h. der Prozess müsste auf den Malediven stattfinden.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#2
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

die EU-Fluggast-VO 261/2004 gilt nur fuer Fluege innerhalb der EU, fuer Fluege aus der EU in Drittstaaten und fuer Fluege mit in der EU registrierten Fluggesellschaften.

Der betreffende Flug war eine reine Drittstaatenverbindung mit einer Drittstaaten-Airline. Also koennen Sie sich nicht auf EU-Recht beziehen.

Sie koennen jedoch Rechte aus der Montrealer Uebereinkunft nach Artikel 19 ableiten, hier heisst es: Der Luftfrachtführer hat den Schaden zu ersetzen, der durch Verspätung bei der Luftbeförderung von Reisenden, Reisegepäck oder Gütern entsteht. im ersten Satz. Diese Bestimmung wird im zweiten Satz direkt wieder ausgehebelt, denn da heisst es: Er haftet jedoch nicht für den Verspätungsschaden, wenn er nachweist, dass er und seine Leute alle zumutbaren Maßnahmen zur Vermeidung des Schadens getroffen haben oder dass es ihm oder ihnen nicht möglich war, solche Maßnahmen zu ergreifen. Zudem muessten Sie vor einem Gericht auf den Malediven klagen - also Alles in Allem ziemlich aussichtslos.

Zitat:
.....sowohl das Hotel als auch die Firma "Maldivian" reagieren nicht.......

Sorry, wuerde ich an deren Stelle auch nicht. Man ist durch nichts gezwungen zu reagieren.

Zitat:
.......Expidia, der Anbieter, über den wir die ursprünglichen Flüge mit "Emirates" gebucht haben übernimmt selbstverständlich keine Haftung......

Im rechtlichen Sinne ist Expedia kein Anbieter sondern Vermittler. Und Vermittler haften nur fuer die ordnungsgemaesse Abwicklung des Buchungswunsches. Das ist ja offensichtlich korrekt erfolgt.


Viele Gruesse
bernardoselva

-- Editiert von bernardoselva am 25.11.2017 12:11

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

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#3
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Vielmehr mussten mir über Nacht in Malé bleiben und am kommenden Tag 2.700,00 € für neue Flüge bezahlen.


Wer hat Ihnen diesen Preis genannt?
Über ein Flugportal hätten Sie bestimmt günstigere Flüge Male - Umstieg - Duesseldorf bekommen können.
Schön blöd, wenn man Emirates auf den Leim gegangen ist.

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#4
 Von 
fb482794-41
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

[SPAM GELÖSCHT]

-- Editiert von Moderator am 25.01.2018 14:06

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#5
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von fb482794-41):
[SPAM GELÖSCHT]


Hoeren Sie doch endlich mit diesem Schwachsinn auf. Keine Ahnung von den Dingen, aber mitreden. Ihr Vorgehen wird gemeldet und damit sind Sie fuer dieses Forum erledigt. :kotz:


Viele Gruesse
bernardoselva

-- Editiert von Moderator am 25.01.2018 14:06

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

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