Flugverspätung-Ausgleichszahlung: Vorgehensweise?

10. Juli 2012 Thema abonnieren
 Von 
jojodeluxe
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 11x hilfreich)
Flugverspätung-Ausgleichszahlung: Vorgehensweise?

Hallo,

folgender Sachverhalt:
Pauschalreise (750 €), 1 Woche Türkei, Rückflug fast 9 Stunden Verspätung durch technischen Defekt begründet
=> ich musste einen Tag extra Urlaub nehmen, von dem ich nichts hatte, da ich den Schlaf nachholen musste und hatte zusätzliche Kosten durch Transfer Flughafen => Wohnort.

EU-Fluggastverordnung ergibt 400 € p.P. für den Fall. Ein Anwalt der telefonischen Rechtsberatung meiner Rechtsschutz meinte, dass die 400 € nicht realistisch sind, da man sich an Schadensersatz nicht bereichern dürfe und schätzte die Erfolgsaussichten auf etwa 50 % ein, da es Gerichte gibt, die entgegen dieser EU-Fluggastverordnung urteilen. Daher empfahl man wir, mittels eines Vordrucks die tatsächlichen Kosten (Zugfahrt, Verdienstausfall für Urlaubstag) einzufordern.
In dem Vordruck wird aber komischerweise auf diese EU-Fluggastverordnung verwiesen und empfohlen, die 400 € als Forderung einzutragen. Meine Recherche im Internet ergab, dass viele Ausgleichszahlungen in dieser Höhe erhalten haben.

Nun habe ich drei Möglichkeiten:
1. Forderung selbst mittels des Vordrucks stellen und wenn ja, in welcher Höhe?
2. Fall an spezialisierte Inkassounternehmen abgeben und im Erfolgsfall 27 % Provision zahlen.
3. Eigenen Anwalt einschalten und im worst case die Selbstbeteiligung zahlen zu müssen.

Nachdem sich die Aussage der Rechtsberatung überhaupt nicht mit den Informationen aus dem Internet deckt, bin ich etwas verunsichert. Daher wäre ich um eine Einschätzung dankbar, wie ich am besten vorgehe!

Vielen Dank im Voraus!

Gruß
Johannes

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

grundsaetzlich duerfte es so sein, dass kein Richter gegen die EU-Fluggastverordnung urteilt, da die dort festgeschriebenen Entschaedigungssummen (Ausgleichszahlungen) eindeutig sind.

Ob Ihnen aber ueberhaupt Ansprueche aus der EU-Fluggastverordnung zustehen haengt davon ab, ob diese anzuwenden ist.
- Welche Fluggesellschaft hat denn den Flug durchgefuehrt??
- Was wird denn seitens der Fluggesellschaft als Defekt angefuehrt??

Viele Gruesse
bernardoselva

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"Touristiker"

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#2
 Von 
jojodeluxe
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo,

erstmal Danke für die Antwort!

Fluggesellschaft war Condor. Wir erfuhren mittags, dass der Abflug zunächst von 19:55 auf 2:20 verschoben wird. Im Laufe des Nachmittags wurde er dann auf 4:40 verschoben.
Dies begründete der Pilot damit, dass ein technischer Defekt vorlag, der zunächst schnell behebbar schien, sich dann jedoch als größeres Problem herausstellte und sie dann auf eine andere Ersatzmaschine aus Hamburg warten mussten.
Sieht also nicht nach höherer Gewalt aus.

Mich würde nun die beste Vorgehensweise interessieren. Wenn Condor auf ein Musterschreiben einlenkt und die 400 € p.P. zahlt, könnte ich mir ja die Provision von den Inkasso-Diensten sparen.

Gruß
Johannes

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Entsprechend Ihrer Schilderung duerfte die EU-FLuggastverordnung anzuwenden sein = Ausgleichszahlung entsprechend Artikel 7.

Aber richten Sie sich darauf ein, dass Condor mit allen, mehr oder weniger miesen, Tricks versuchen wird, sich einer Zahlung zu entziehen. Wahrscheinlich bleibt nur der Klageweg.

Ich drueck Ihnen die Daumen.


Viele Gruesse
bernardoselva

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"Touristiker"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
jojodeluxe
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 11x hilfreich)

Bleibt nur die Frage, ob ich das ganze über die Rechtsschutz mit eigenem Anwalt mache mit dem Risiko, die Selbstbeteiligung zahlen zu müssen, falls es doch nichts wird, oder ob ich es über Inkasso (fairplane) mache und mit der Provision lebe.

Momentan scheint mir die Inkasso-Variante am unkompliziertesten, auch vom Zeitaufwand.

Gruß
Johannes

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