Hallo
Ich bin am 12.06.2012 von Moskau nach Düsseldorf geflogen. Der Flug hatte über 2,5 Stunden Verspätung und somit verpasste ich den letzten Zug nach Hause. Somit musste Ich vor Ort Übernachten und konnte erst am Folgetag die Reise nach Hause antreten.
Ich hatte Air Berlin kontaktiert: Die sagen : Grund für die Verzögerung waren die Wetterbedingungen am Reisetag... keine Entschädigung.
Ich habe einen Wetterbericht von der Wetterstation in Moskau besorgt und am Reisetag war normales Wetter.
Den Bericht habe ich natürlich auch an Air Berlin gesendet. Die haben schon über 3 Monaten nichts mehr von sich hören gelassen.
In den letzten tagen hat der europäische Gerichtshof die Rechte der Flugreisenden erneut gestärkt.
Was die Fluggastrechteverordnung 261/2004 regelt.
Kann mir jemand was dazu sagen ?
Wie gehe ich am besten weiter vor ?
LG Melanie
-- Editiert Melanie287 am 27.02.2013 10:53
Flugverspätung - Fluggastrechteverordnung?
Hallo,
quote:
.....Wie gehe ich am besten weiter vor ?.....
Ueberhaupt nicht! Die EU-Fluggastverordnung greift erst ab einer Verspaetung von mehr als 3 Stunden bei Fluegen von ueber 1.500 km Entfernung, siehe Artikel 6 EU-Fluggastverordnung.
Viele Gruesse
bernardoselva
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"Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!"
Hallo und Danke für Ihre Antwort
Das stimmt so nicht ganz, siehe hier :
Das höchste EU-Gericht äußerte sich zu einem Rechtsstreit zwischen einem deutschen Ehepaar und der Fluggesellschaft Air France vor dem Bundesgerichtshof. Die Ehefrau war von Bremen über Paris und São Paulo nach Asunción im südamerikanischen Paraguay geflogen. Weil sich der Abflug in Bremen um fast zweieinhalb Stunden verzögerte, verpasste sie den Anschluss in Paris und auch in Brasilien und kam schließlich mit elf Stunden Verspätung am Zielort an.
Da ich keine möglichkeit mehr hatte nach Hause zukommen, musste ich dort Übernachten und kam 13 Stunden später nach Hause.Flugstrecke Moskau nach Düsseldorf über 2000 km.
lg Mel
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-- Editiert Melanie287 am 27.02.2013 12:30
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
In dem von Ihnen angefuehrten Fall geht es darum, dass die Passagiere den Anschlussflug in Paris verpasst haben, da sie ein durchgehendes Ticket von Bremen ueber Paris und São Paulo nach Asunción gebucht hatten, durch die Verspaetung des Fluges ab Bremen den Weiterflug verpassten und dadurch 11 Stunden Ankunfts verspaetung hatten.
Sie sind aber nicht mit mehr als drei Stunden Ankunfts verspaetung in Duesseldorf gelandet. Ihre weitere Reise in Ihren Heimatort interessiert nicht, da Sie bei der Airline lediglich die Befoerderungsleistung bis Duesseldorf-Airport gebucht hatten.
Viele Gruesse
bernardoselva
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"Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!"
-- Editiert bernardoselva am 27.02.2013 12:52
Hallo
Vielen dank.
LG Mel
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EU Fluggastverordnung ist in dem Fall nicht Zielführend, jedoch das Montrealer Abkommen (Art 19.)
Meine Erfahrung ist jedoch, dass man ohne Anwalt hier nichts reißen wird.
Und mit wird es auch schwer, weil sich kaum ein Spezialist finden wird, der hier wegen dem Popel Streitwert tätig wird, und dann das Montrealer Abkommen zur Anwendung nimmt.
-- Editiert Lifeguard am 28.02.2013 13:15
Hallo von Lifeguard
Danke für deine Antwort. Werde mich im Brief auf das Montrealer Abkommenmal berufen. Mal sehen was die dazu sagen.
Schönes Wochenende dir und alle die mir weitergeholfen haben.
LG Mel
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