Welche Ansprüche habe ich auf Erstattungen (Reisepreisminderung?, Nebenkosten für zusätzliche Übernachtungen, Taxi und Verpflegungen?)
Hier alle Fakten:
- Pauschalreise mit Flug bei TUI gebucht
- Rückflug von Singapur nach München aufgrund eine Streiks am Flughafen MUC (Bodenpersonal) kurzfristig einen Tag vor Rückreise gestrichen
- Lufthansa hat automatisch auf einen Flug drei Tage später umgebucht
- Aussage von TUI Reiseleitung (liegt als Videoaufzeichnung vor): Als Reiseveranstalter sind sie in diesem Fall nicht zuständig. Wir sollen uns mit Lufthansa in Verbindung setzen für Übernachtungsmöglichkeiten etc.
- Lufthansa Hotline war völlig überlastet (Warteposition >200 in Warteschleife)
- wir haben selbst Hotel gebucht und alle Belege für Nebenkosten (Taxifahrten und Verpflegung gesammelt)
Wie sollte man am besten weiter vorgehen, um möglichst alle Kosten erstattet zu bekommen. Gibt es auch Anspruch auf eine Reisepreisminderung?
Besten Dank vorab!
Flugverspätung Pauschalreise bei Flughafenstreik
1. März 2025
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Frage vom 1. März 2025 | 03:23
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Flugverspätung Pauschalreise bei Flughafenstreik
#1
Antwort vom 1. März 2025 | 09:40
Von
Status: Student (2512 Beiträge, 549x hilfreich)
Zitat:Wie sollte man am besten weiter vorgehen, um möglichst alle Kosten erstattet zu bekommen.
Üblicherweise reicht man alle entsprechenden Quittungen wahlweise beim Veranstalter oder der Airline ein und fordert die Erstattung..
Ich „durfte" vor 2 Jahren mal bei Lufthansa einreichen und habe den Ablauf als unkompliziert erlebt. Die haben da Onlineformulare für.
Erstattet wurden letztlich 100% meiner Forderung (die vollumfänglich, aber nicht unverschämt war).
Zitat:Gibt es auch Anspruch auf eine Reisepreisminderung?
Reisepreis mindern, weil man länger vor Ort war? Sie machen mich neugierig.
Zitat:liegt als Videoaufzeichnung vor
Wie kommt das? Erfolgte die Aufzeichnung berechtigt?
Zitat:Als Reiseveranstalter sind sie in diesem Fall nicht zuständig.
Das kommt drauf an, was genau die Frage war.
Wenn es sich wirklich um eine Pauschalreise handelt, ist der Reiseveranstalter schon auch zuständig.
Schneller geht es meiner Erfahrung nach aber über die Airline.
Derartige Streiks sind durchaus schon als nicht durch die Airline zu verantwortendes Ereignis gewertet worden - das kann Einfluss auf die Erstattungssumme haben.
Aber: erstmal einreichen. Dann sieht man weiter…
-- Editiert von User am 1. März 2025 09:40
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