Welche Ansprüche habe ich auf Erstattungen (Reisepreisminderung?, Nebenkosten für zusätzliche Übernachtungen, Taxi und Verpflegungen?)
Hier alle Fakten:
- Pauschalreise mit Flug bei TUI gebucht
- Rückflug von Singapur nach München aufgrund eine Streiks am Flughafen MUC (Bodenpersonal) kurzfristig einen Tag vor Rückreise gestrichen
- Lufthansa hat automatisch auf einen Flug drei Tage später umgebucht
- Aussage von TUI Reiseleitung (liegt als Videoaufzeichnung vor): Als Reiseveranstalter sind sie in diesem Fall nicht zuständig. Wir sollen uns mit Lufthansa in Verbindung setzen für Übernachtungsmöglichkeiten etc.
- Lufthansa Hotline war völlig überlastet (Warteposition >200 in Warteschleife)
- wir haben selbst Hotel gebucht und alle Belege für Nebenkosten (Taxifahrten und Verpflegung gesammelt)
Wie sollte man am besten weiter vorgehen, um möglichst alle Kosten erstattet zu bekommen. Gibt es auch Anspruch auf eine Reisepreisminderung?
Besten Dank vorab!
Flugverspätung Pauschalreise bei Flughafenstreik
1. März 2025
Thema abonnieren
Frage vom 1. März 2025 | 03:23
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Flugverspätung Pauschalreise bei Flughafenstreik
Reise mit Hindernissen?
Reise mit Hindernissen?
Ein erfahrener Anwalt im Reiserecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Reiserecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!



#1
Antwort vom 1. März 2025 | 09:40
Von
Status: Student (2052 Beiträge, 478x hilfreich)
Zitat:Wie sollte man am besten weiter vorgehen, um möglichst alle Kosten erstattet zu bekommen.
Üblicherweise reicht man alle entsprechenden Quittungen wahlweise beim Veranstalter oder der Airline ein und fordert die Erstattung..
Ich „durfte" vor 2 Jahren mal bei Lufthansa einreichen und habe den Ablauf als unkompliziert erlebt. Die haben da Onlineformulare für.
Erstattet wurden letztlich 100% meiner Forderung (die vollumfänglich, aber nicht unverschämt war).
Zitat:Gibt es auch Anspruch auf eine Reisepreisminderung?
Reisepreis mindern, weil man länger vor Ort war? Sie machen mich neugierig.
Zitat:liegt als Videoaufzeichnung vor
Wie kommt das? Erfolgte die Aufzeichnung berechtigt?
Zitat:Als Reiseveranstalter sind sie in diesem Fall nicht zuständig.
Das kommt drauf an, was genau die Frage war.
Wenn es sich wirklich um eine Pauschalreise handelt, ist der Reiseveranstalter schon auch zuständig.
Schneller geht es meiner Erfahrung nach aber über die Airline.
Derartige Streiks sind durchaus schon als nicht durch die Airline zu verantwortendes Ereignis gewertet worden - das kann Einfluss auf die Erstattungssumme haben.
Aber: erstmal einreichen. Dann sieht man weiter…
-- Editiert von User am 1. März 2025 09:40
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
286.519
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
21 Antworten
-
9 Antworten
-
1 Antworten
-
7 Antworten
-
2 Antworten
-
4 Antworten