Flugverspätung Teilflug

7. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
Affonso
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Flugverspätung Teilflug

Hallo,

Bei unserem letzten Flug flogen wir indirekt über Lissabon zurück (stop over über Nacht). Der erste Flug hatte eine Verspätung von über 3 Stunden. Der am nächsten Tag war pünktlich. Wie sieht es mit Entschädigung für Flug 1 rechtlich aus?

Danke u Lg

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7 Antworten
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#2
 Von 
guest-12328.11.2022 15:56:08
Status:
Schüler
(381 Beiträge, 163x hilfreich)

Zitat (von Eugenie):
schlecht! Im Ernst: man kann nicht für alles entschädigt werden - was sind schon 3 Stunden!!


Drei Stunden Verspätung würden sehr wohl für einen Anspruch nach der EU Fluggastrechte Verordnung reichen.

Das Problem in diesem Fall besteht jedoch darin dass XXX-LIS-ZZZ als eine gesamte FLugstrecke an zu sehen ist, da in dem Fall ZZZ ohne Verspätung erreicht wurde sieht es mit einem Anspruch schlecht aus.

Grundsätzlich kann aber natürlich versucht werden bei der Fluggesellschaft einen Anspruch ein zu reichen, sollte es sich jedoch um TAP als ausführende Gesellschaft handeln sieht es ziemlich schlecht aus.

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#3
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Was soll man auf so ein Geschreibsel antworten????

Sagen Sie was Sie gebucht und geflogen haben:
Von ..... nach ..... Flugnummer .......

Und was soll der Quark mit 'indirekt über Lissabon'

Viele Grüsse
bernardoselva

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Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

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#4
 Von 
guest-12328.11.2022 15:56:08
Status:
Schüler
(381 Beiträge, 163x hilfreich)

Zitat (von bernardoselva):
Was soll man auf so ein Geschreibsel antworten????

Sagen Sie was Sie gebucht und geflogen haben:
Von ..... nach ..... Flugnummer .......

Und was soll der Quark mit 'indirekt über Lissabon'

Viele Grüsse
bernardoselva


Tja lesen und verstehen ist manchmal schon schwer, nicht wahr?

Wen interessiert die genau Flugroute und Flugnummern?
Die Antwort ist niemand.

Hier wurde eine ganz einfache grundsätzliche Frage gestellt, diese lautet gibt es einen Anspruch wenn nur das erste Segment eines Multistopp-Flugs verspätet ist, dazu braucht es keine eindeutige Flugroute und Flugnummern.
Der Hinweis via LIS war durchaus bedeutsam da es hier auf die Anwendung der EU-Fluggastrechteverordnung hindeutet.

Die Antwort ist aber die selbe wie oben nein es gibt wohl keinen Anspruch weil die Ankunft am Endziel nicht verspätet war, was die ausführende Fluggesellschaft vielleicht aufgrund von Kulanz macht ist eine ganz andere Frage.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von AlinaKl):
.....Wen interessiert die genau Flugroute und Flugnummern?......

Führt die Strecke von einem Drittstaat in die EU und fand der Flug evtl. von einer Drittstaatenairline statt, ist eine Nachfrage schon von Bedeutung.


Viele Grüsse
bernardoselva

Signatur:

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#6
 Von 
Affonso
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von AlinaKl):
Die Antwort ist aber die selbe wie oben nein es gibt wohl keinen Anspruch weil die Ankunft am Endziel nicht verspätet war, was die ausführende Fluggesellschaft vielleicht aufgrund von Kulanz macht ist eine ganz andere Frage.


Besten Dank für die (hier einzige) kompetente Antwort.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Affonso
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von bernardoselva):
Was soll man auf so ein Geschreibsel antworten????


Wenn man die Antwort nicht weiss vielleicht am besten konkret nachfragen odet gar nicht Antworten. Solche blödsinnigen Kommentare dienen niemandem.

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