Hallo!
Wir haben vor kurzem eine Pauschalreise nach Kreta gebucht. Am Flughafen hieß es dann leider, dass der Flieger noch repariert werden müsse, wir hatten über 6h Verspätung. Nach neuem Recht müssen die Fl***eranstalter ja für Verspätungen aufkommen, bei über 6h und über 1500km Flugstrecke mit 400 Euro. Meine Frage ist, ob das auch bei Pauschalreisen gilt, oder ob dort noch andere Paragraphen ins Spiel kommen? An wen muss ich mich wenden, um die Entschädigung bei einer Pauschalreise zu erhalten?
Vielen Dank schonmal für Antworten!
-----------------
""
Flugverspätung bei Pauschalreise
Reise mit Hindernissen?
Reise mit Hindernissen?
Das gilt für sämtliche Flüge, egal ob im Rahmen einer Pauschalreise oder als einzeln gebuchter Flug. Ansprüche sind immer an die Fluggesellschaft zu stellen, welche den Flug durchgeführt hat/hätte durchführen sollen. Es heißt auch nicht Entschädigung - ein materieller Schaden ist nicht entstanden - sondern Ausgleichszahlung.
-----------------
" Benvenuti a bordo!"
Hallo,
wie schon von Vielflieger erlaeutert wurde muessen Sie Ihre Ansprueche gegen die Fluggesellschaft richten und nicht gegen den Reiseveranstalter, denn Ihre Ansprueche resultieren aus der EU-Fluggastverordnung 261/2004.
Richten Sie sich aber darauf ein, dass die Fluggesellschaft eine Zahlung verweigert und sich darauf berufen wird, dass das Problem nicht vorhersehbar gewesen sei. Es gibt aber etliche Urteile, dass sich Fluggesellschaften technische Maengel zurechnen lassen muessen - aber versucht wird es halt immer wieder.
Wenn die Verspaetung auf dem Hinflug eintrat koennen Sie zusaetzlich den Reiseveranstalter auch noch in Anspruch nehmen. Denn lt. Frankfurter Tabelle stehen Ihnen bei Verspaetungen ueber 4 Stunden je Stunde Verspaetung 5 % des anteiligen Tagesreisepreises zu. Bei relativ normalpreisigen Reisen lohnt sich aber der Aufwand (Schreibkram, Porto) zur erwarteten Entschaedigung kaum. So wuerde Ihnen bei einem Reisepreis von angenommenen Euro 1.400,-- rd. Euro 10,-- (14 taegige Reise) zustehen.
Viele Gruesse
bernardoselva
-----------------
"Touristiker"
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Probiere mal deine Flugnummer bei z.B.: www.fl***erspaetung.at einzugeben, es gibt mittlerweile im Netz ähnliche Seiten! Hoffe dir geholfen zu haben
lg franzele
-----------------
""
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
21 Antworten
-
9 Antworten
-
3 Antworten
-
9 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten