Hallo, ich sitze grad in Hong Kong fest und schreib euch mal mein kurzes Geschehen
1.KLM Flug Hong Kong nach Amsterdam, Planmaessig 23:05
2.Durch Probleme die Tuer in der oberen 1.Klasse schliessen zu koennen, beschloss der Capitan um ca 3:30 nicht mehr zu starten, da das Problem nicht mehr zu bewaeltigen war.
3.Wurden von der KLM ins Hotel gebracht (ab 4:30 dort) und wieder um 20:00 zum flughafen gebracht. Alles wurde Nachts geklaert, das wir Ostermontag wieder abgeholt werden. Kein wort von Umbuchung.
4.Neuansetzung des Fluges nun am naechsten, nein uebernachsten Tag um 0:30, also fast 26 Stunden Verspaetung.
5.Das lustige ist, der neue regulaere am nachsten Tag stattfindene flug startet normal auch um 23:05 und unserer verspaetete Flug nun danach um 0:30. Bei mir echt unverstaendlich
6.Haben uns Nahrung (nur Fruehstueck gabs im Hotel frei) 1 T-shirt und 1 mal Unterwaesche und Hydienesachen gekauft fuer rund 30 Euro. Ich denke mal das muss die KLM zahlen
7.Was kann ich weiter fordern. Hab was von 600 Euro Schadenersatz gelesen, bei ueber 6 Stunden Verspaetung. Egal wie teuer der Individual gebuchte reine Flug gekostet hat oder (sorry gibt hier kein Fragezeichen auf der Tastatur)
8.Was muss ich nun machen um an meine Rechte Geldmaessig zu kommen und was steht ,ir zu...
Fakt ist, der Pilot gab bekannt das die eine Tuer in der 1.Klasse sich nicht schliessen laesst und dadurch die Sicherheit gefaedet ist. Ist ja auch erigentlich klar dass, wenn etwas an Bord nicht funktioniert, das die Sicherheit doch immer gefaedet ist. Ob nun Reifen, Sauerstoffmasken, Gurte usw.
Danke fuer eure Hilfe
Flugverspaetung der KLM von 26 Stunden !!!
Reise mit Hindernissen?
Reise mit Hindernissen?
Hallo,
bei der KLM handelt es sich um eine Fluggesellschaft, die in einem Land, dass der EU zugehoerig ist, ihren Sitz hat. Damit gilt die EU - Fluggastverordnung. Die Fluggastverordnung der EU raeumt Ihnen grosse Rechte gegen die Fluggesellschaft ein.
Einfach mal googlen und sich mit dem Text der Verordnung auseinander setzen.
Viele Gruesse
bernardoselva
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"Touristiker"
Hallo, laut dem Gesetzt wären e ja dann je Person 600 Euro, plus die Auslagen die man am Tag kaufen musste für essen, unterwäsche, tshirt und so. Sehe ich das richtig?
Wenn ja, wie schwierig wird es sein das diese dies auch zahlen?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Hallo nochmal, also inzwischen hab ich mehere emails und so auch per einschreiben die forderun geschicktr, aber klm meint, für diese Verspätung gibt es keine Entschädigung von 600 Euro je Person. Was kann ich nun tun? Hab bereits einen Brief an das Luftfahrtaufsichtsamt geschickt, auch mit diesem gewissen Fragebogen, aber das wird ja nun dauernd. Habt ihr sonst noch ne Idee ausser gleich nen Anwalt. Ich meine hätte ich so mit Anwalt ne gute Chance? Ich meine 26 Stunden Verspätung bzw Ausfall wohl eher ist schon ne ganze Menge bei einem regulkären 13 Stunden Flug. Danke für eure Tips
Es ist doch der EU-Fluggastverordnung zu entnehmen, dass die Entschaedigung nur dann gezahlt wird, wenn die Fluggesellschaft die Verspaetung zu verantworten hat. Bei einer ploetzlich auftretenden technischen Panne, die nicht auf fehlerhafte Wartungsarbeiten zurueck zu fuehren ist, duerfte davon auszugehen sein, dass die Fluggesellschaft eine Zahlung verweigert.
Ansonsten hat man Ihnen Unterstuetzungsleistungen gewaehrt (Uebernachtung, Fruehstueck).
Das Ihre Maschine nach dem regulaeren Flug am folgenden Tag abflog hat was mit den so genannten Slots zu tun. Man kann eine Maschine nicht einfach nach "Gusto" starten. Sind ja auch noch zwei drei andere Brummer in der Luft.
Viele Gruesse
bernardoselva
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"Touristiker"
Hallo,ich bin schon sicher,das diese Airline das selber zu verschulden hat, ich meine man stellt nicht einfach ne airline hin und auf einmal geht die 1.Klasse Tür nicht mehr zu. Sowas checkt man vorher und weiss dann ob diese Maschine einsatzbereit ist und lässt die Kunden nicht schon einsteigen und 4 Stunden lang sitzen !!! Die Frage ist jetzt, verweigert die Airline die Zahlung zu Recht???? Oder versucht sie sich nur rauszureden
Na ja, Sie scheinen ja Flugzeugbau-Ingenieur zu sein um sowas bewerten zu koennen.
Was meinen Sie macht ein Pilot, wenn im Cockpit bei der Startvorbereitung ein Laempchen aufleuchtet und ihm signalisiert, dass sich eine Tuer nicht korrekt schliesst. Ganz sicher nicht losfliegen!!!!!
Und wenn Sie mehrere Stunden im Bomber gesessen haben, dann wird man auch versucht haben das Problem zu loesen.
Mir selbst ist im vergangenen Maerz passiert, dass eine Maschine nach Nordafrika nicht startete, da ein Dichtungsring defekt war. Das hat der Pilot auch erst beim Anlassen der Triebwerke festgestellt und Ende wars. Die Sache war allerdings reletiv schnell repariert und knapp zwei Stunden spaeter ging es dann los.
Aber schildern Sie Ihr Problem dort: www.schlichtungsstelle-mobilitaet.org. Vielleicht kann man Ihnen weiter helfen. Waere nett, wenn Sie ueber Ergebnisse hier berichten wuerden.
Viele Gruesse
bernardoselva
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"Touristiker"
hallo, nene kein ingeneur, aber nur vom logischen her wird doch ne maschine gewartet und kontrolliert, dann hat doch einer der doch versagt,sonst würde die tür nicht einfach som kaputt gehen....also normalerweise und das da jemand aus der 1.klasse eine tür dempliert hat,ist eher unwahrscheinlich....ach meno ist doch alles doof. ich meine bei 28 stunden muss es doch eine entschädigung geben.liebe grüße
Warum soll es bei Flugzeugen anders laufen als beim Auto? Ein Defekt tritt immer ein erstes Mal auf und das Auftreten am Boden ist bei Flugzeugen dabei noch der bessere Ort.
Mir ist ähnliches auch schon in Frankfurt mit Condor passiert auf dem Weg zur Rollbahn. Start abgebrochen wegen Kontrolllampe - etliche Stunden Verspätung.
Wahrscheinlich war es sogar eine falsche Anzeige. Na und? Nach der Kontrolle war uns allen wohler und bei 200 Leuten hat nach meinem Eindruck keiner eine Entschädigung gefordert.
Mal ganz langsam.
Nach aktueller Rechtsprechung ist eine Verspätung, egal wie lang, immer noch eine Verspätung und KEINE Annullierung.
Folge: Nur die Ansprüche auf Betreuungsleistungen, KEINE Ausgleichszahlung.
Zu den Betreuungsleistungen gehört insbesondere das Hotel (bezahlt) und die Verpflegung, soweit nicht erfolgt (ersatzfähig).
Weiterer Schadensersatz nur nach allgemeinem Schuldrecht, sprich: Vorsatz und Fahrlässigkeit.
Hinweis: Es lohnt sich, die Presse zu verfolgen. Der BGH hat eine Voranfrage an den EuGH gestellt, um herauszufinden, ob eine sehr lange Verspätung womöglich doch eine Annullierung sein könnte. Sollte (eher unwahrscheinlich) der EuGH entsprechend entscheiden, wäre ggf. auch die Ausgleichszahlung in Höhe v. 600,00 drin, da technische Defekte in aller Regel kein Verweigerungsgrund sind.
Alles nachzulesen hier: http://www.ra-live.de/index.php?option=com_content&view=article&id=65:ihre-ansprueche-gegenueber-luftfahrtunternehmen&catid=40:ratgeber&Itemid=70
-- Editiert am 11.07.2009 14:12
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