Flugverspätung - eigene Umbuchung

24. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
Sunlit
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Flugverspätung - eigene Umbuchung

Hallo,
ich war erst im Urlaub und musste einen Tag später los zu einer Dienstreise. Der Rückflug vom Urlaub verzögerte sich, sodass wir bis zum nächsten Tag in Hotels untergebracht wurden. Nachdem dann klar wurde, dass sich der Flug um über 24 Stunden verzögert, habe ich mir einen Alternativflug gebucht, sodass ich statt nach Hause direkt zu meinem Umsteigeflughafen der Dienstreise geflogen bin, um dort noch rechtzeitig den Anschlussflug zu bekommen. Leider war dies nicht mit Flügen der gleichen Fluglinie möglich, sodass sie mich nicht umbuchen konnten. Die Fluggesellschaft ist jetzt der Meinung, dass ich keine Ausgleichszahlung bekomme, weil ich ja nicht verspätet am Ankunftsort angekommen bin. Ist das richtig?
Ich bin für jede Hilfe dankbar!
Viele Grüße
S.H.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2420x hilfreich)

Eine Verzögerung um 24h entspricht einer Stornierung.
Da diese wohl weniger als 2 Wochen vor dem geplanten Abflug stattfand, sollte dann eigentlich die UE-Richtlinie greifen.
Wenn sie denn überhaupt greift: Von Wo nach Wo gingen denn die Flüge, welche Informationen zum Rückflug hast du wann bekommen?

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#2
 Von 
Sunlit
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die schnelle Antwort!

Der Flug ging von Johannesburg über London nach Berlin.

Flugplan und Änderungen:
- geplanter Abflug Freitag 21:50
bis ca. 2:00 Abwarten am Flughafen, bis zur Durchsage, dass der Fehler nicht sofort behoben werden kann und wir in Hotels untergebracht werden
- Samstag 9:30 Info per Mail Abflug am Samstagabend um 21:00
- Samstag 9:50 Info per Mail Abflug am Samstagabend um 23:00
- Sonntag 0:20 Info per Mail Abflug am Sonntagabend um 22:15 (da war ich aber schon mit meinem anderen Flug unterwegs)

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#3
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2420x hilfreich)

Ah, sowas habe ich befürchtet.

Welche Airline?

Welche Ausgleichszahlungen willst du haben und was bietet die Airline? Mindestens müssten sie dir ja die Kosten deines ursprünglich gekauften Tickets erstatten.
Weitere Ansprüche sind vom Heimatstaat abhängig.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

sollte der Flug von JNB nach LHR mit der SAA erfolgen??? Dann greift die EU-Fluggast-VO 261/2004 nicht. Sollte der Flug mit BA erfolgen, dann schon.

Zitat (von Sunlit):
......dass der Fehler nicht sofort behoben werden kann......

Welcher Fehler?

Zitat (von Sunlit):
.......dass ich keine Ausgleichszahlung bekomme, weil ich ja nicht verspätet am Ankunftsort angekommen bin. Ist das richtig?......

Das verstehe ich nicht......

Viele gruesse
bernardoselva

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Sunlit
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Flug war mit BA und sie haben mir den Ticketpreis schon zurück überwiesen.

Mir ging es um die 600€ Ausgleichszahlung, von der ich das neue Ticket zahlen wollte, dass auf Grund der kurzfristigen Buchung teurer war, als der ursprüngliche Flug.

Zitat (von bernardoselva):
Zitat (von Sunlit):
......dass der Fehler nicht sofort behoben werden kann......

Welcher Fehler?


Es lag ein technischer Defekt in der Luftversorgung vor. BA hat im Mailverkehr schon eingeräumt, dass der Flug normaler Weise unter die EU Verordnung fällt, aber für mich nicht gilt, weil ich selber einen neuen Flug gebucht habe. Ich vermute, dass sie sich auf die Formulierung beziehen (Nr. 261/2004, Artikel 7,2) "... nach der planmäßigen Ankunftszeit des ursprünglich gebuchten Fluges liegt...". Allerdings konnte mir BA ja keinen Flug anbieten, der mich noch rechtzeitig zurück gebracht hätte. Dadurch bin ich an dem Flughafen gar nicht und somit auch nicht verspätet angekommen. So würde ich deren Argumentation verstehen.
Deshalb würde ich gerne wissen, ob ich tatsächlich durch die eigene Umbuchung den Anspruch auf Ausgleichszahlung verloren habe.
Was den Fall vielleicht komplizierter macht, ist, dass ich nicht nach Berlin zurück geflogen bin, sondern dann nach Norwegen musste.

Viele Grüße
S.H.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12328.11.2022 15:56:08
Status:
Schüler
(381 Beiträge, 163x hilfreich)

Man sollte Kommunikation per E-Mail einstellen und die Forderung wirksam schriftlich einreichen.

Man sollte nur mitteilen dass man aufgrund der großen Verspätung/Annullierung des ursprünglichen Fluges gemäß Artikel 6 Abs. 1c iii in Verbindung mit Artikel 8 Abs. 1 a erste Alternative der EU-VO 261/2004 geltend gemacht hat und dieser Anspruch bereits durch die Erstattung des Flugpreises beglichen wurde.

Gleichzeitig wird die Forderung nach der Ausgleichzahlung erhoben da aufgrund der großen Verspätung/Anullierung der Zielort nicht erreicht werden konnte, da die geplante Ankunft des geänderten Fluges XStunden und XMinuten betragen hätte (hier einfach die Verspätung aus den Daten der geplanten und tatsächlichen Ankunftszeit errechnen).

Der genaue Reiseverlauf wird gegenüber BA einfach nicht erwähnt die haben auch keinen Anspruch darauf diesen zu erfahren denn es kann egal sein was der Fluggast außerhalb des ursprünglichen Vertrages macht.

Das ganze am besten die erste Forderung per Fax und Brief unter Fristsetzung von zwei Wochen einreichen ist die Frist dann abgelaufen eine formelle Mahnung unter Fristsetzung mit Zustellnachweis versenden.

Sollte das auch erfolglos sein so stehen mehrere Möglichkeiten der weiteren Verfahrensweise zur Verfügung.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2420x hilfreich)

Wenn der Flug mit BA stattfindrn sollte und aufgrund technischer (also von BA zu verantwortender) Mängel gecancelt/erhrblich verschoben eurde, dann besteht Anspruch auf Stornierung und Ausgleichszahlung.
Ich würde da auch empfehlen, die Emailkommunikation einzustellen: eine gerichtsfeste Aufforderung zur Zahlung mit Fristsetzung sollte jetzt genügen.
Nach Ablauf det Frist: Rechtsanwalt nehmen und dem das übergeben.

Ich bin nur etwas verwundert, BA hatte ich relativ unkompliziert erlebt bei Verspätung - allerdings auf Kurzstrecke. Vielleicht hatte ich einfach nur Glück.

0x Hilfreiche Antwort

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