Flugverspätung mit mehr als 9 Stunden

21. August 2006 Thema abonnieren
 Von 
Reks
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 9x hilfreich)
Flugverspätung mit mehr als 9 Stunden

Hallo ...

meine Mutter und Schwester wollten letzten Mittwoch um 13:15 Uhr von Amsterdam nach Vancouver fliegen (Martinair). Jetzt hatte die Maschiene aber vorher Probleme gemacht und sie sind erst um 23:20 geflugen, ergo mehr als 9 Stunden Verspätung. Dadurch haben Sie natürlich in Vancouver sich ein Hotel nehmen müssen und erst am nächsten Tag die Fahrt nach Vancouver Island weiter angetreten.

Da es sich ja nicht um einen Flug innerhalb der EU handelt, gilt ja nicht diese EU Verordnung bzgl. Schadenersatz! Ist hier nicht die Fluggesellschaft verpflichtet eine Ersatzmaschine bereitzustellen? Oder was kann ich jetzt machen bzw. wie kann ich hier nun weiterverfahren?

Kann man Schadenersatz aufgrund irgendwelchen Richtlinien stellen?

Vielen Dank vorab
Kai

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6 Antworten
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#1
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

Was sagen die AGBs der Fluglinie dazu??

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Reks
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 9x hilfreich)

Also ich sehe im Artikel 11 eine Tabelle mit Entschädigungssummen, ABER mit sehr vielen Ausnahmefällen, die ich nicht "deuten" kann. Ich bin zum Beispiel anderer Ansicht wie ein Kollege von mir. Ich denke dass hier eine Entschädigung von 600 Euro zutreffen würde, oder ...

Wie gesagt von Amsterdam nach Vancouver mit knapp 9 Stunden Verspätung...

Hier ist der Link zum Artikel 11 von Martinair:

http://www.martinair.de/prod/web/index.nsf/41c057b7cd206cedc125677f004e769e/93be1f8e08d450bbc1257103004dbcfd?OpenDocument

Können Sie mir hier weiterhelfen?

Vielen Dank
Kai

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Reks
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 9x hilfreich)

Die Hotline von Martinair will max. die Essensgutscheine bezahlen, die meine Mutter und Schwester bekommen haben. Alles andere wäre ein "Normalfall" und somit Pech!!!

Ist das so??? Selbst von dem Hotel in Vancouver, welches sie aufgrund der fast 10 Stunden Verspätung nehmen mußten, wollen sie nichts wissen!

Danke Kai

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

Da Ihr Fall weder unter den § 2.2 (a) noch (b) fallen, haben Sie m.E. Anrecht auf den Satz (c), welcher besagt:

um vier Stunden oder mehr bei allen nicht unter die Absatz 2.2 (a) oder (b) fallenden Flügen
bietet Martinair seinen Fluggästen Folgendes an:

(1) die in Absatz 2.1. (2) beschriebenen Leistungen sowie

(2) bei Verzögerungen um mindestens fünf Stunden der in Absatz 2.1 (1) (a) beschriebenen Leistungen.

Das heißt: Ich würde mit rechtl. Schritten drohen, sollte die Entschädigung nicht gezahlt werden

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Reks
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo Murgab,

mal wieder vielen Dank für die prompten Tipps! Jetzt stellt sich für mich die Frage, was mit den resultierenden Entschädigung aus der Tabelle abgegolten wird? Ist das "nur" eine Entschädigung für die Umstände, oder auch beispielsweise für Ausgaben wie das Hotel, was in Vancouver gebucht wurde? Oder ist das ein weiterer Punkt den ich versuchen kann in Rechnung zu stellen?

Vielen Dank
Kai

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

Der nachfolgende Pkt. ist für Sie maßgeblich

(2) bei Verzögerungen um mindestens fünf Stunden der in Absatz 2.1 (1) (a) beschriebenen Leistungen.



Laienmeinung

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