Flugverspätung von >23 Stunden

2. November 2022 Thema abonnieren
 Von 
mAco22
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Flugverspätung von >23 Stunden

Hallo,

folgender Sachverhalt:
Wir hatten ursprünglich eine Reise von Bali (DPS) nach Frankfurt am Main (FRA) gebucht. Ursprünglicher Reiseplan:
-29.10. 12:25 Uhr von DPS nach KUL (mit Batik Air)
-29.10. 21:35 Uhr von KUL nach MCT (mit Oman Air)
-30.10. 02:45 Uhr von MCT nach FRA (mit Oman Air)

Am 29.10. um 09:36 Uhr (also nichtmal drei Stunden vor Abflug) wurden wir durch Batik Air benachrichtigt, dass der Flug von DPS nach KUL auf den 30.10. 07:50 Uhr verlegt wurde. Als Grund wurden "Operational Requirements" angegeben. Die Anschlussflüge haben wir somit verpasst.

Der Ersatzflug wurde dann noch auf 09:25 Uhr und schließlich auf 10:25 Uhr verschoben.

Nachdem der Ersatzflug mit einer Stunde Verspätung am 30.10. in KUL gelandet ist, wurde uns mitgeteilt, dass der Anschlussflug erst am 31.10. nach 21 Uhr fliegt (es wurden keine genauen Uhrzeiten genannt, auch wurden keine Informationen für die weitere Reise nach DE genannt). Weiterhin haben wir erfahren, dass es nicht sicher ist, dass alle Passagiere überhaupt einen Platz im Flieger bekommen.

Dies haben wir abgelehnt und selbst Flüge nach FRA mit einer anderen Airline gebucht.

Auch haben wir durch andere Passagiere erfahren, dass diese erst am 02.11. in DE angekommen sind.

Nun ist meine Frage, ob man hier nicht nur zur Verspätung Entschädigungsansprüche hat oder auch auf eine Rückerstattung der selbst gebuchten Ersatzflüge (die Ersatzflüge von Batik Air / Oman Air wurden ab KUL ja auch nicht in Anspruch genommen). Immerhin wären wir ohne die selbst gebuchten Flüge anstatt 24 Stunden zu spät ganze 72 Stunden später erst in DE angekommen.





-- Editiert von User am 2. November 2022 11:51

-- Editiert von User am 2. November 2022 11:54

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Nach Deutschem und EU-Recht existiert hier weder ein Entschädigungs- noch Erstattungsanspruch.

Zitat:
Dies haben wir abgelehnt und selbst Flüge nach FRA mit einer anderen Airline gebucht.


Das war eine schlechte Idee. Solche Sachen würde ich nur bei Vorhandensein eines Gerichtsstandes in Deutschland durchziehen wollen.

Zitat:
-29.10. 12:25 Uhr von DPS nach KUL (mit Batik Air)
-29.10. 21:35 Uhr von KUL nach MCT (mit Oman Air)
-30.10. 02:45 Uhr von MCT nach FRA (mit Oman Air)


Wer billig bucht, zahlt am Ende doppelt.

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#2
 Von 
mAco22
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Das war eine schlechte Idee. Solche Sachen würde ich nur bei Vorhandensein eines Gerichtsstandes in Deutschland durchziehen wollen.


Wir hatten keine Wahl. Durch Verpflichtungen in DE (Arbeit, Haustiere) war eine Verspätung von über 24 Std nicht hinnehmbar.

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#3
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Durch Verpflichtungen in DE (Arbeit, Haustiere) war eine Verspätung von über 24 Std nicht hinnehmbar.


Tja, das ist ihr persönliches Pech.
Sie haben eine Verbindung mit zweimaligen Umstieg (+ 2 unterschiedliches Airlines) außerhalb der EU gebucht. Dass es da in der heutigen Zeit vermehrt zu Annullierungen und Flugzeitenänderungen kommen kann, ist hinreichend bekannt.

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#4
 Von 
mAco22
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Tja, das ist ihr persönliches Pech.
Sie haben eine Verbindung mit zweimaligen Umstieg (+ 2 unterschiedliches Airlines) außerhalb der EU gebucht. Dass es da in der heutigen Zeit vermehrt zu Annullierungen und Flugzeitenänderungen kommen kann, ist hinreichend bekannt.


Ich denke nicht, dass eine Verspätung von 72 Stunden akzetabel ist. Aber gut.

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#5
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Ich denke nicht, dass eine Verspätung von 72 Stunden akzetabel ist. Aber gut.


Natürlich nicht!

Aber für diese Verspätung haftet die Airline eben nicht. Das ist ihr Problem.

Die EU-Fluggastrechteverordnung gilt eben nur bei Abflug ab EU bzw. mit einer EU-Airline.
Das ist hier leider nicht gegeben.

In der Gegenrichtung Frankfurt-Muskat-Kuala Lumpur-Denpasar hätte Oman Air für die Annullierung/Verspätung von Batik gehaftet.

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#6
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Nun ist meine Frage, ob man hier nicht nur zur Verspätung Entschädigungsansprüche hat oder auch auf eine Rückerstattung der selbst gebuchten Ersatzflüge (die Ersatzflüge von Batik Air / Oman Air wurden ab KUL ja auch nicht in Anspruch genommen).


Meine Empfehlung: Nach dem Deutschen und EU-Recht haben Sie keine durchsetzbaren Ansprüche gegen die beiden Fluggesellschaften.

Sie dürfen aber gerne in Rechtsforen, die über die Fluggastrechte in Oman, Malaysia oder Indonesien diskutieren, gerne weiteren Rat einholen.

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