Flugverspätung/Flugüberbuchung

21. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
Katharina Schnellen
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Flugverspätung/Flugüberbuchung

ich bin am 22.12.05 mit der berühmten spanischen Airline von Düsseldorf nach Madrid geflogen. Von dort aus sollte ich einen Anschlußflug nach Santiago de Chile nehmen. Der Flieger hatte in Madrid 9 Stunden, auf Grund eines technischen Schadens, Verspätung. Soweit ich weiß, stehen mir nach dem Warschauer Abkommen die Erstattung eines neuen Flugtickets zu. Kann die Airline diese Forderung verweigern oder handelt es sich hier um Mindestforderungen, die die Airline erstatten muss? Mein Rückflug von Santiago nach Düsseldorf war auf den 4.1.06 datiert, da der Flieger überbucht war konnte ich einen Rückflug zu einem mir genehmen Datum aussuchen. Die Airline sagte, dass mir auf Grund der Überbuchung eine Entschädigung von 150 Euro zustehen würde. Ich denke, dass dieser Betrag nicht angemessen ist, da andere Airlines in solchen Fällen neue Flugtickets erstatten bzw. eine angemessene Geldsumme von ca. 600 Euro zahlen. Kann die Airline mich mit solch einer Summe abspeisen oder ist sie verpflichtet eine höhere Summe zu erstatten? Ich sollte nun am 6.1.05 zurück nach Frankfurt fliegen. Der Flieger hatte wieder einen technischen Schaden und wir wurden in einem Hotel untergebracht. Die Maschine startete mit einer Verspätung von 27 Stunden. Können hier die selben Asprüche geltend gemacht werden wie bei EU-Recht?

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"Kathi"

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
tompetti
Status:
Praktikant
(784 Beiträge, 157x hilfreich)

Abflug ankunft von einem Deutschen Flughafen und Eine Airline, die an die EU Verordnung gebunden ist, sind bei Ihnen ausschlaggebend. Beides ist scheinbar gegeben. Die Richtlinien der EU finden also Anwendung.

Verspätung über 5 Stunden: vollständige Erstattung der Flugscheinkosten für nicht zurückgelegte Reiseabschnitte und für zurückgelegte Streckenabschnitte, wenn diese zwecklos geworden sind. Rückflug zum Ausgangsflughafen. GGf. Übernachtung.

Das hätten Sie bekommen müssen.

Aus der Annullierung haben Sie ein Anrecht auf 600,- Euro. Weitere Ansprüche aus der Verspätung bis auf die Hotelkosten sind nicht möglich.

Das müssten Sie gerichtlich geltend machen.

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