Flugzeitänderung Pauschalreise Hotelkosten

29. Januar 2022 Thema abonnieren
 Von 
bluemaster25
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Flugzeitänderung Pauschalreise Hotelkosten

Hallo zusammen.
Wir haben als Familie (2 Erwachsene, 2 Kinder) eine 24 tägige Pauschalreise nach Mauritius gebucht, die in etwa 5 Monaten stattfindet. Diese wurde über CHECK24 gebucht. Nun wurde uns (seitens CHECK24) mitgeteilt, dass sich die Flugzeit unseres Rückflugs um fast exakt 24 Stunden nach hinten verschoben hat und wir dieses bitte bestätigen sollen. Prinzipiell haben wir da nichts gegen, da sich unser Urlaub ja somit um einen ganzen Tag verlängern würde. Aber haben wir dann auch Anspruch auf einen weiteren Tag im von uns im Zuge der Pauschalreise gebuchten Hotel?? Oder haben wir Anspruch auf ein anderes Hotel für 24 Stunden, oder auf generelle Erstattung von Hotelkosten für 24 Stunden?? Es geht ja nicht, dass wir dann 24 Stunden am Flughafen auf unseren verspäteten Rückflug warten müssen. Schonmal vorab vielen Dank für die Antwort!!

-- Editiert von bluemaster25 am 29.01.2022 13:13

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

CHECK24 fungiert hier nur als Vermittler.
5 Monate ist noch extrem weit hin. Da wird es noch andere Flugzeitenänderungen geben.
Da würde ich mich jetzt nicht wild machen.
2 Wochen vor Abflug finalisieren sich i.d.R. die Flugpläne.

Welche Airline sollte denn den Flug ab MRU durchführen?

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#2
 Von 
bluemaster25
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Rückflug geht mit Air France nach Paris und der weiterführende Flug dann nach Frankfurt. Der Reiseveranstalter ist Alltours. Meine Sorge ist hier nur, dass wir jetzt diesen Rückflug über den Vermittler check24 bestätigen und wir am Ende der Reise dann 24 Stunden ohne Hotel da stehen werden, falls sich dann nichts mehr ändert. Bei der Bestätigung der einen Tag später liegenden Rückflugzeit gehen wir ja das Risiko ein auf den Rückflugsänderung schriftlich eingegangen zu sein und aber nach wie vor den selben Hotelzeitraum gebucht zu haben, der ja weder vom Vermittler noch vom Veranstalter angesprochen geschweige denn angepasst wurde…

-- Editiert von bluemaster25 am 29.01.2022 14:57

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119585 Beiträge, 39745x hilfreich)

Zitat (von bluemaster25):
Bei der Bestätigung der einen Tag später liegenden Rückflugzeit gehen wir ja das Risiko ein auf den Rückflugsänderung schriftlich eingegangen zu sein und aber nach wie vor den selben Hotelzeitraum gebucht zu haben,

Ich würde da mal den Vertragspartner kontaktieren und Antwort fordern.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

1. Air France wird bis zum Sommer bestimmt noch öfters die Flugpläne umwerfen;, d.h. Ruhig Blut;
2. Ich würde die Änderung jetzt zunächst nicht akzeptieren und einfach schweigen;
3. Es gut möglich, dass Air France den gestrichenen MRU-Flug an dem Tag wieder ins Programm nimmt, d.h. wenn Ihr die jetzige Flugplanänderung akzeptiert, dann verbaut Ihr Euch das Recht, wieder auf den ursprünglich gebuchten Flug zu kommen;

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#5
 Von 
bluemaster25
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Rückmeldungen!
Wir haben jetzt check24 kontaktiert. Die haben uns schriftlich bestätigt, dass sie bei Alltours bzgl. unseres Problems anfragen und uns im Anschluss informieren werden.

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#6
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2294 Beiträge, 360x hilfreich)

Zitat (von bluemaster25):
Wir haben jetzt check24 kontaktiert.

Da fragt man nach Rat, bekommt einen Rat und tut dann trotzdem genau das Gegenteil vom erteilten Rat...

Es wurde geraten sich mit dem Vertragspartner in Verbindung zu setzen und nicht mit dem Vermittler...in der Konstellation ist eine Komponente mehr in der Kommunikationskette, die relevante Informationen (bewusst oder unbewusst) verfälschen oder unterschlagen kann...

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119585 Beiträge, 39745x hilfreich)

Zitat (von Kalanndok):
die relevante Informationen (bewusst oder unbewusst) verfälschen oder unterschlagen kann...

Oder er macht einfach gar nichts, weil er seine Job vollständig erledigt hat.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 177x hilfreich)

Vor allem würde ich mich trotzdem noch einmal mit Air France telefonieren und fragen ob das stimmt mit dem gestrichenen Flug. Denn auf etwas, was in 5 Monaten passiert schnell eine Antwort zu verlangen, ist schon verdächtig. Außerdem glaube ich nicht, dass wenn - wie Vundaal schon sagte - dass das die letzte Verschiebung ist.
Auch wenns weit her gegriffen ist: Möglicherweise wurden die 4 Plätze an dem tag für jemand anderen benötigt?
Aber wie auch immer: Eure Zustimmung habt ihr schon gegeben. Auch wenns jetzt heißt: Letzt Nacht müsst ihr selber buchen!

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