Flugzeitänderung bei Langfristbuchung

3. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
BEKS
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 6x hilfreich)
Flugzeitänderung bei Langfristbuchung

Hallo,

auf meine Frage zum Thema Flugzeitänderung konnte ich durch die bereits im Forum vorhandenen Beiträge leider keine Antwort finden. Daher dieser neue Beitrag.

Ich habe Flüge gebucht:

Buchungsdatum: 28.07.17
Abreisetermin: 02.11.17
Abflugzeit: 16:05 Uhr
Abflugort: Frankfurt
Ziel: Bangkok

Als ich am Airport angekommen bin, 2 Stunden vor der angegebenen Abflugzeit, wurde mir mitgeteilt, dass der Flug bereits um 15:10 Uhr startet. Es sei eine Mitteilung an mein buchendes Reisebüro bereits am 27.08.17 verschickt worden. Das Reisebüro hätte mich informieren müssen.

Nun teilt mir das Reisebüro mit, dass Flugzeitangaben immer unter "vorbehalt" gültig sind. Das Reisebüro sei zwar beauftrag mich zu informieren, jedoch hätte ich "als Reisender" die Pflicht mit kurzfristig über Änderungen zu informieren. Auf Grund meiner "Fahrlässigkeit" sei es dazu gekommen, dass ich den Flug verpasst habe. Daher lehnt das RB sämtliche Forderungen ab.

Ich hatte durch diese Änderung Kosten für die Umbuchung von über 700€ zzgl. Hotelübernachtung 79€.

Kann mir jemand behilflich sein?

Vielen Dank im Voraus und beste Grüße

BEKS

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

Sie haben gegenueber der Fluggesellschaft einen Anspruch auf Ausgleichszahlung in Hoehe von Euro 600,-- und einen Anspruch auf Betreuungsleistungen (Mahlzeiten, Getraenke, Hotel) gemaess Artikel 7 und 9 EU-Fluggast-VO 261/2004. Nach Artikel 8 hat man Ihnen den anteiligen Flugpreis zusaetzlich zu erstatten.

Die Fluggesellschaft war Ihr Vertragspartner. Es war deren Aufgabe Sie zu informieren, dass eine, wenn auch, geringe Flugzeitaenderung erfolgte. Zwar hat die Fluggesellschaft die Aenderung kommuniziert, aber nicht an Sie, sondern an den Vermittler. Der ist im Sinne der Gesetzgebung Erfuellungsgehilfe fuer die Fluggesellschaft, diese haftet also fuer alles, was dieser Ihnen mitteilt oder verschlampt mitzuteilen.

Nach Artikel 13 der VO kann die Fluggesellschaft den Vermittler in Regress nehmen, das ist aber fuer Sie nebensaechlich. Alles, was der Vermittler Ihnen mitteilte, ist von vorne bis hinten totaler Bloedsinn. Sie sind zu nichts verpflichtet. Finden Aenderungen statt, dann hat man Sie zu informieren, nicht Sie haben sich zu informieren, das ist purer Quark, den man Ihnen erzaehlt.

Sie sollten nunmehr die Fluggesellschaft nachweislich (!!) anschreiben mit einer grosszuegigen Fristsetzung (2 - 3 Wochen) und auffordern ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen. Haelt man die Frist nicht ein, muessen Sie wohl oder uebel einen Rechtsanwalt beauftragen, mit allerdings besten Aussichten!

In letzter Zeit hat sich in der Rechtsprechung durchgesetzt das Fluggesellschaften nicht fuer den Bockmist von Reiseveranstaltern einzutreten haben. Ich unterstelle, dass Sie Ihre Buchung ueber ein Reisebuero und nicht ueber einen Reiseveranstalter taetigten.

Sind die Kosten hoeher als die Entschaedigungen, die Ihnen nach der Fluggast-VO zustehen, waeren die durchsetzbar, allerdings muessten diese Kosten lueckenlos belegt werden.

Das wird ein kompliziertes und langwieriges Verfahren. Darauf sollten Sie sich einrichten. Die Fluggesellschaft wird sich drehen und winden. Also suchen Sie sich einen auf Fluggastrechte spezialisierten Anwalt.


Viele Gruesse
bernardoselva

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Das Reisebüro hat damit nichts zu tun.
Die Fluggesellschaft schuldet Ihnen EUR 600 pro Person als Ausgleichszahlung + die Kosten für das neue Ticket.

Sollte es sich um eine Nicht-EU Fluggesellschaft handeln -> keine Sorge! i.d.R. ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Flughafen Frankfurt liegt, zuständig.

0x Hilfreiche Antwort

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