Flugzeitänderung - wer hilft?

28. Mai 2015 Thema abonnieren
 Von 
Celtic1102
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 6x hilfreich)
Flugzeitänderung - wer hilft?

Guten Tag,

ich habe für den 10.6 eine 14-tägige Pauschalreise bei holidaycheck.de gebucht. Der Reiseveranstalter ist 1-2 Fly.
Nun ist für den Rückflug die Abflugzeit von 20:10 Uhr auf 11:05 Uhr geändert worden. Dabei geht mehr als ein halber Urlaubstag verloren und ich hätte die Reise so wohl niemals gebucht.
Jetzt habe ich mich ein wenig schlau gemacht und gelesen, dass voraussichtliche Abflugzeiten nicht einfach Grundlos und wenn dann nur in einem bestimmten Rahmen geändert werden dürfen.(Der zumutbare Zeitrahmen dürfte hier ja wohl überschritten sein) Liege ich da richtig?
Nun habe ich zunächst mal den Reiseveranstalter 1-2 Fly kontaktiert und diese schieben die Schuld erstmal auf das Online-Reisebüro holidaycheck.de. Diesen habe ich dann auch angeschrieben und bekam dort folgende Antwort:
"Natürlich wünschen auch wir uns für Sie ideale Flugzeiten, damit Sie Ihren Urlaub möglichst lange genießen können.
Auf die Flugzeiten haben wir - wie alle anderen Reisebüros - jedoch leider keinen Einfluss. Diese werden allein von den Veranstaltern und Fluggesellschaften bestimmt. Fl***erschiebungen haben unterschiedliche Gründe wie z.B. Änderungen der Landegenehmigungen und Überflugrechte oder variierende Passagierzahlen.

Aus diesem Grund können wir Ihnen bei Pauschalreisen leider keine Flugzeiten vertraglich zusichern und zeigen Ihnen daher bei der Buchung die voraussichtlichen Flugdaten mit dem Hinweis auf Unverbindlichkeit an. Auch Ihre Fluggesellschaft wird vom Veranstalter gewählt und kann aus denselben Gründen wie die Flugzeiten nicht von uns garantiert werden."

Gibt es nun noch eine Möglichkeit irgendwie an die geplante Flugzeit oder stattdessen an eine Minderung des Reisepreises zu kommen? An wen muss ich mich da wenden? Was wäre der nächste Schritt?

Vielen Dank für die Hilfe!

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16 Antworten
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#1
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

die Frage die sich stellt ist, welche Flugzeiten waren auf der Reisebestaetigung notiert? (Flugzeiten und Flugnummern).

Es ist richtig, dass hoechstrichterlich ein Urteil vorliegt, dass einmal bestaetigte Flugzeiten nicht mehr geaendert werden duerfen. In der Urteilsbegruendung gibt es allerdings ein Hintertuerchen, naemlich, dass in Ausnahmefaellen Aenderungen zulaessig sind. Da das Urteil ziemlich jung ist, hat sich bis jetzt in der Rechtsprechung kein Trend durchgesetzt, was ist zulaessig und was nicht.

Mit was begruendet der Reiseveranstalter also die Aenderung? Das Abwaelzen der Verantwortung auf den Vermittler duerfte nicht ausreichend sein.


Viele Gruesse
bernardoselva

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#2
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Der Reisende kann sich in diesem Fall eigentlich nur an die Fluggesellschaft wenden.
Die EU Fluggastverordnung gilt, falls der Rückflug an einem EU Flughafen startet oder die Fluggesellschaft in der EU Ihren Sitz hat.

Falls eine Bestätigung mit Flugzeiten vorliegt, dann muss die Fluggesellschaft den Fluggast auf die nächstmögliche Verbindung kostenfrei umbuchen. Falls die Fluggesellschaft sich weigert, macht sie sich schadensersatzpflichtig.
Es ist höchstrichterlich noch nicht geklärt, ob die Fluggesellschaft den Reisenden auch auf eine andere Airline umbuchen muss.

Zitat:
Nun ist für den Rückflug die Abflugzeit von 20:10 Uhr auf 11:05 Uhr geändert worden.


Insofern ist es doch mal hilfreich, auf der Webseite der Fluggesellschaft zu prüfen, ob ein Flug überhaupt noch um 20:10 stattfindet.

Zitat:
Fl***erschiebungen haben unterschiedliche Gründe wie z.B. Änderungen der Landegenehmigungen und Überflugrechte oder variierende Passagierzahlen.


Für die EU Fluggastverordnung spielen die Gründe für die Fl***erschiebung/Annulierung keine Rolle. Eine Entschädigungszahlung wird es nicht geben, da der Rückflug erst in mehr als 14 Tagen stattfinden wird.

Desweiteren kommt es doch relativ selten vor, dass Flüge so lange im voraus wg. Landegenehmigungen/Überflugrechte annulliert werden. Ich gehe mal davon aus, dass die Fluggesellschaft eine betriebswirtschaftliche Entscheidung (Buchungszahlen, Yield Management) getroffen hat, die zur Annulierung des Flugs geführt hat. In diesem ist die Fluggesellschaft aber - unter bestimmten Bedingungen - verpflichtet dem Reisende, eine zeitnahe Ersatzverbindung (ggf. mit Umsteigen) anzubieten.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat:
.....Die EU Fluggastverordnung gilt, falls der Rückflug an einem EU Flughafen startet oder die Fluggesellschaft in der EU Ihren Sitz hat......

Das ist so fuer diesen Fall nicht relevant. Die EU-Fluggastverordnung 261/2004 duerfte nur dann Anwendung finden, wenn die Aenderungen ab zwei Wochen oder weniger vor Antritt des Fluges vorgenommen werden. Das ist hier jedoch nicht der Fall.

In diesem Fall ist eindeutig Pauschalreise-Recht anzuwenden, da es sich ja um eine Pauschalreise handelt. Und in diesem Zusammenhang ist das BGH-Urteil Az. X ZR 1/14 von Bedeutung mit seinem Hintertuerchen.

Viele Gruesse
bernardoselva

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#4
 Von 
Celtic1102
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 6x hilfreich)

In meiner Buchungsbestätigung von Holidaycheck habe ich eine Flug-Nr und die Abfluguhrzeit von 20:10Uhr.
Bei Holidaycheck.de gibt es die Möglichkeit seine Reise und die Buchungsinfos nochmal nachzuschauen und dort habe ich nun gesehen, dass die voraussichtliche Abflugzeit einfach auf 11:05Uhr geändert wurde. Dies geschah jedoch definitiv nach meiner Beschwerde. Zum Glück habe ich noch eine pdf, einen Ausdruck und einen Screenshot mit den ursprünglichen Abflugszeiten! Das riecht irgendwie nach Vertuschung!

Nun ist ja die Frage, bei wem ich mich beschweren muss um an mein Recht zu kommen.
1-2Fly schireb nach meiner Mail folgendes:
Auch wenn es der Name vermuten lässt: Wir sind ein Internet-Reisebüro und
nicht der gleichnamige Reiseveranstalter. Die Datenschutzbestimmungen von
TUI sehen vor, dass wir ausschließlich Zugriff auf unsere eigenen
Buchungen haben.

Das heißt, dass wir Ihre Buchung weder ansehen, noch bearbeiten oder Ihnen
eine Auskunft zu Ihrer Reise erteilen können.

Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an die Mitarbeiter Ihres
(Online-) Reisebüros. Die Kollegen können Ihnen sicherlich schnell
weiterhelfen. Falls nicht, kann Ihr (Online-) Reisebüro den
Reisebüroservice der TUI anrufen und dort um Unterstützung bitten.

Vielen Dank für die Tipps und weitere Hilfe!

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat:
....Auch wenn es der Name vermuten lässt: Wir sind ein Internet-Reisebüro und
nicht der gleichnamige Reiseveranstalter.....

Wer ist denn der Reiseveranstalter???? Holidaycheck duerfte auch nur ein Vermittler sein. Von dort haben Sie lediglich eine Buchungseingangsbestaetigung erhalten. Das ist aber keine Reisebestaetigung, die erhalten Sie immer vom Reiseveranstalter. Sie koennen auch den Reiseveranstalter auf dem Ihnen ausgehaendigten Reisepreis-Sicherungsschein erkennen.

Nur der Veranstalter ist Ihr Vertragspartner bei bestaetigten Reisen. Vermittler sind nur Erfuellungsgehilfen, mit dem Sie einen so genannten Geschaeftsbesorgungsvertrag abgeschlossen haben. Das bedeutet, der Vermittler ist nur dafuer verantwortlich, dass er Ihren Buchungswunsch korrekt an den Reiseveranstalter uebermittelt.

Buchen Sie Ihre Reisen ganz einfach in Ihrem stationaeren Reisebuero Ihres Vertrauens. Dann vermeiden so ein Hickhack und Kompetenzengerangel. Im Reisebuero sagt man Ihnen direkt was Sache ist.


Viele Gruesse
bernardoselva

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#6
 Von 
Celtic1102
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 6x hilfreich)

Tut mir leid, aber was ein Reisepreissicherungsschein ist weiß ich nicht.
Laut Holidaycheck ist der Reiseveranstalter 1-2Fly. Auf der Rechnung steht auch 1-2Fly, die ja wohl auch zu TUI Deutschland gehört. So wie ich es verstehe, kann 1.2Fly meine Daten nicht einsehen, weil ich nicht über die gebucht habe und deswegen soll mein Reisebüro (Holidaycheck) sich an TUI direkt wenden. Nur scheint Holidaycheck sich nicht bewegen zu wollen und tut ja so, als ob ich das hinnehmen muss.
Muss ich mich dann an TUI direkt wenden?

Ich verstehe den Hinweis mit dem stationärem Reisebüro, hilft mir aber in dem konkreten Fall leider nicht. ;)

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#7
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Das ist so fuer diesen Fall nicht relevant. Die EU-Fluggastverordnung 261/2004 duerfte nur dann Anwendung finden, wenn die Aenderungen ab zwei Wochen oder weniger vor Antritt des Fluges vorgenommen werden. Das ist hier jedoch nicht der Fall.


Wollen Sie mich auf den Arm nehmen?
Natürlich gilt die EU-Fluggastverordnung auch bei Annulierungen, die mehr als 2 Wochen vor dem Flug geschehen. Insb. gilt die Regelungen, wonach die Fluggesellschaft den Reisenden auf den nächstmöglichen Flug umbuchen muss.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Wenn kein Reisepreissicherungsschein ausgehändigt wurde, dann gibt es auch keine wirksame Reisebuchung.

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#9
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat:
.....Wollen Sie mich auf den Arm nehmen?......

Nein, habe ich nicht vor. Aber nennen Sie mir ein Argument, dass fuer den Reisenden von Vorteil ist, wenn er mehr als zwei Wochen vor Reiseantritt von einer Annullierung, oder hier Flugzeitenverschiebung, informiert wird und sich auf den Annullierungsartikel beruft.?

Zitat:
....Insb. gilt die Regelungen, wonach die Fluggesellschaft den Reisenden auf den nächstmöglichen Flug umbuchen muss.....

Sie glauben doch wohl nicht allen Ernstes, dass da noch eine weitere Maschine der Fluggesellschaft um 19:00 h (oder so) fliegt. Also wird der Flug um 11:00 h die einzige Alternative sein.

Ich hoffe Ihnen ist bekannt, dass die Fluggesellschaft sich nicht nach Fluegen anderer Fluggesellschaften umsehen muss. Dazu ist sie nicht verpflichtet.

Zitat:
.....Wenn kein Reisepreissicherungsschein ausgehändigt wurde, dann gibt es auch keine wirksame Reisebuchung.....

Das sehe ich auch so.

Zitat:
.....So wie ich es verstehe, kann 1.2Fly meine Daten nicht einsehen, weil ich nicht über die gebucht habe und deswegen soll mein Reisebüro (Holidaycheck) sich an TUI direkt wenden.....

Sorry, das ist Bloedsinn. Lesen Sie mal § 651 a ff BGB . Da ist nirgendwo vom Vermittler, sondern immer vom Reiseveranstalter, als Vertragspartner, die Rede. Der Reiseveranstalter erstellt nicht nur die Reisebestätigung, sondern auch die Reisedokumente. Und da will man Ihnen erzaehlen, dass man keine Daten einsehen kann, sorry, nochmals, das ist voelliger Bloedsinn.

Einmal mehr versuchen hier Online-Anbieter den Kunden in ein Kompetenzengerangel zu ziehen, ich fuer meinen Teil bleibe dabei, man ist dumm, wenn man Online bucht. Im stationaeren Reisebuero hat man seinen Ansprechpartner, dort erhaelt man Hilfe und man bekommt die gleichen Preise wie Online (zumindest bei der TUI und anderen serioesen Reiseveranstaltern).


Viele Gruesse
bernardoselva

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#10
 Von 
Celtic1102
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 6x hilfreich)

Sooo.. in der PDF, die von 1-2Fly ist gibt es in der letzten Seite einen Reisesicherungsschein. Ich wusste nur nicht was dies ist und wo ich danach zu suchen habe.
An dem Tag geht kein anderer Flug von TUIfly (meine Fluggesellschaft an diesem Tag). Eine Woche früher und eine Woche später gehen die Flüge übrigens um 20:10Uhr. Da scheint es nur für diese Woche eine Änderung gegeben zu haben.

Ich probiere es nun also nochmal bei 1-2Fly, da diese (auch ihrer Meinung?) hier dann wohl zu reagieren haben.

Wenn wir meine Dummheit, Online gebucht zu haben, jetzt mal außer Acht lassen: Denken Sie ich habe hier noch irgendwie eine Möglichkeit an mein Recht zu kommen? Sprich späterer Flug oder, was mir eigentlich genauso Recht wäre, eine Ausgleichszahlung. Müsste ich dafür wirklich juristische Hilfe holen oder gibt es die Hoffnung, dass sich auch ohne Anwalt was bewegt?

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat:
.....Sprich späterer Flug oder, was mir eigentlich genauso Recht wäre, eine Ausgleichszahlung.....

Ausgleichszahlung nach der EU-Fluggastverordnung? Das koennen Sie sich wohl von der Backe wischen.

Wie Sie schreiben ist die Flugzeitenaenderung nur an diesem einen Flugtag so vorgesehen. Da wuerde ich ganz vorsichtig tippen, dass hier moeglicherweise ein Ausnahmegrund vorliegt, denn keine linearen Zeitverschiebungen fuer den gesamten Umlauf duerften darauf hinweisen. Hier sollten Sie sich den tatsaechlichen Grunde nennen lassen, dazu ist man verpflichtet.

Zitat:
.....Müsste ich dafür wirklich juristische Hilfe holen oder gibt es die Hoffnung, dass sich auch ohne Anwalt was bewegt?......

Da wird wohl auch kein Anwalt viel bewegen. Das BGH-Urteil ist viel zu jung, da gibt es noch keinen Trend wie Richter mit dem Hintertuerchen, also die beruehmten Ausnahmen die Flugzeitaenderungen zulassen, umgehen.

Sie haben eine 15taegige Reise gebucht. Ich schaetze mal, dass Sie fuer den veraenderten Flugplan 1/15tel des totalen Reisepreises pro Person einfordern koennen. Sie werden aber auch kostenlos von der Buchung zuruecktreten koennen. Anschliessend koennen Sie die identische Reise bei einem anderen Reiseveranstalter buchen, evtl. Mehrkosten hat der urspruengliche Veranstalter zu tragen.(§ 651c , 3 BGB ).


Viele Gruesse
bernardoselva


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Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

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#12
 Von 
Celtic1102
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 6x hilfreich)

OK.. Das ist ja nicht allzu erbauend. Ich werde noch ein wenig bei den verschiedenen Stellen rasseln und auf etwas Kulanz hoffen und es sonst einfach hinnehmen.
Ich finde es einfach ärgerlich, dass ich im Endeffekt akzeptieren muss, wenn sich Flugzeiten so dramatisch ändern. Alternativen wie 1/14 zurückzubekommen oder die Reise neu zu buchen sind wohl kaum attraktive Angebote. Mir ist schon bewusst, dass es wahrscheinlich einen Grund dafür gibt, dass die Flugzeit sich geändert hat, jedoch wurde ich auch mit dieser attraktiven Flugzeit geworben. Schade, dass es dort noch keine Eindeutige Regelung gibt.
Da hätte mir wohl auch kein stationäres Reisebüro helfen können...
Danke für die Zeit und die Diskussion..

1x Hilfreiche Antwort


#14
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat:
....Das ist ja nicht allzu erbauend.....

Ja was wollen Sie denn??? Das man Ihnen die Urlaube der naechsten drei Jahre finanziert???

Zitat:
.....dass ich im Endeffekt akzeptieren muss, wenn sich Flugzeiten so dramatisch ändern....

Ganz sicher wird weder der Reiseveranstalter noch die Airline einen Learjet fuer Sie einsetzen.

Jeder will heute preiswert reisen. Das kann man nur erreichen wenn z.B. die Flieger gut ausgelastet sind. Also kann es aus wirtschaftlicher Sicht nicht ausbleiben, dass da auch mal Fluege zusammengelegt werden und Flugzeitenaenderungen vorkommen.

Ich kann Ihnen sagen was passieren wird, wenn die Reiseveranstalter durch dieses BGH-Urteil allzu sehr bluten muessen. Diese Kosten werden dann demnaechst mit einkalkuliert und schwupp die wupp werden sich die Reisepreise massiv nach oben veraendern. Ob das im Sinne der Reisenden liegt bleibt abzuwarten...... Aber zunaechst einmal gilt - nach mir die Sintflut!

Zitat:
.....Alternativen wie 1/14.....

Nein, nicht 1/14tel, sondern 1/15tel. Sie fliegen an einem Mittwoch und kommen zwei Wochen spaeter, ebenfalls an einem Mittwoch, zurueck. Von Mittwoch bis Mittwoch, das sind 15 Tage, An- und Abreisetag mit eingerechnet. Ansonsten muessten Sie Dienstags zurueck fliegen, dann waeren es 14 Tage.

Zitat:
.....Da hätte mir wohl auch kein stationäres Reisebüro helfen können....

Das ist richtig, da waere auch das stationaere Reisebuero machtlos gewesen. Aber man haette dort sofort nachschauen koennen, ob Alternativen bestehen, man haette mit den zustaendigen Stellen korrespondiert und haette Sie auch umfassend ueber Ihre Rechte informiert und ueberall dort geholfen, wo es notwendig war.

Internet ist nur etwas fuer den schnellen Abverkauf. Service - was ist das denn?? Da sollen sich Andere mit rumschlagen, das interessiert im Internet keine Sau.


Viele Gruesse
bernardoselva

-- Editiert von bernardoselva am 30.05.2015 11:52

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

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#15
 Von 
Celtic1102
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 6x hilfreich)

Mal schön locker bleiben! Ich verstehe überhaupt nicht was die Aufegung soll.. Ich habe mich hier angemeldet um mich zu informieren und darf da ja wohl am Ende meine Meinung als Verbraucher äußern.
Auch immernoch finde ich es nicht richtig, dass man solche Änderungen akzeptieren muss, hier geht es nicht um 30 Minuten..
Und da kann mir auch die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens egal sein, wenn die sich verkalkulieren, dann sollte das normalerweise nicht mein Problem sein. Aus anderen Wirtschaftszweigen kennt man dies auch so.
Aber so kann ja jeder seiner Meinung vertreten und ich weiß dann erstmal mehr als ich vorher wusste..
Dass Sie ein Fan von stationären Reisebüros sind habe ich verstanden. Ich bin es nicht. Auch in zukunft werde ich Reisen Online buchen, weil ich dort insgesamt bessere Erfahrungen gesammelt habe

2x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat:
....Ich verstehe überhaupt nicht was die Aufegung soll.....

Welche Aufregung? Wie soll man denn Ihre Aeusserungen wie Das ist ja nicht allzu erbauend werten? Der Versuch sich die naechsten Urlaube vorfinanzieren zu lassen, ist ja legitim, wird nur fehlschlagen. Ich hatte lediglich versucht Ihnen so etwas wie Verhaeltnismaessigkeit zu vermitteln, das schlug offensichtlich fehl.

Unterstellen wir mal Ihr Flieger hat am Hinflugtag 7 Stunden Verspaetung. Dann wird Ihnen das zustaendige Gericht wohl ab der 5. Stunde je Stunde der Verspaetung 5 % des anteiligen Tagesreisepreises als Entschaedigung zusprechen. Bis 4 Stunden sind als Unannehmlichkeit hinzunehmen im Pauschalreiserecht, ich lass hier mal die EU-Fluggastverordnung 261/2004 aussen vor. Koennen Sie gerne in der 'Frankfurter Tabelle' nachlesen.

Zitat:
.....Auch immernoch finde ich es nicht richtig, dass man solche Änderungen akzeptieren muss.....

Muessen Sie ja nicht. Die Moeglichkeiten, die Ihnen bleiben, habe ich doch weiter oben naeher erklaert. Lesen muessen Sie schon, das kann Ihnen hier keiner abnehmen.

Zitat:
.....Dass Sie ein Fan von stationären Reisebüros sind habe ich verstanden.....

Bin ich ueberhaupt nicht. Vor 30 Jahren habe ich Reisebueros verflucht, da die dem Kunden nur Mist erzaehlt haben. In meinem Job habe ich das oft genug bitter zu spueren bekommen.

Dann setzte ein Reisebuerosterben ein, eben durch die Konkurrenz Internet, und uebrig blieben nur die qualifizierten Reisebueros. Dort sind die Mitarbeiter in der Regel excellent ausgebildet, das habe ich zwischenzeitlich gelernt. Wenn man Service zu schaetzen weiss, dann geht man zum Fachmann ins Reisebuero.

Zitat:
....Auch in zukunft werde ich Reisen Online buchen, weil ich dort insgesamt bessere Erfahrungen gesammelt habe......

Na, dann freu ich mich schon auf Ihr naechstes Problem und hoffe hier auf Ihren Bericht. Gerne werde ich und auch die uebrigen Mitschreiber Tipps geben, auch wenn sie manchmal hart erscheinen, man lernt staendig auf allen Ebenen.


Viele Gruesse
bernardoselva

Signatur:

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