Sehr geehrte Damen und Herren, liebes Forum
Ich sollte am 10.9 um 6:00 in den Urlaub starten. Heute wurde die Abflugzeit auf 23:55 (selber Tag) verlegt. Da ich Halbpension gebucht habe entgeht mir das Abendessen, und eine erholsame Nacht. Also ist auch mein erster Urlaubstag flöten.
Ich habe freundlich beim Veranstalter nachgefragt. Der teilte mir mit, der 10.9 sei mein Anreisetag. Ist das rechtens ? (obwohl er nur 5 min. dauert und ich für die Nacht im Hotel bezahlt habe, die ich nicht nutzen kann?)
Ich habe dazu folgendes gefunden:
„Die Grenze des Zumutbaren wird erst überschritten, wenn die Urlauber so spät im Hotel ankommen, dass sie auf die Nachtruhe verzichten müssen, hat das Amtsgericht Duisburg entschieden (Az.: 45 XC 367 05).“ (gefunden bei Focus)
Wir müssen auf die Nachtruhe unseres ersten Urlaubstages, den 11.9 komplett verzichten!
„2. Die Verlegung des Abflugs um 13 Stunden ist unerheblich, solange der Charakter des Anreisetages unverändert bleibt.
AG KLEVE, 10. Mai 2001 - 35 C 71/01
Quelle: RRa 2001, 144-145 (red. Leitsatz und Gründe)“
In unserem Fall wird der Charakter des Anreisetages komplett verändert, da unser Anreisetag nur 5 min lang ist. Dies entspricht nach meinem Alltagsverständnis auf keinen Fall einem Anreisetag.
Was kann ich tun?
Flugzeitenänderung
Reise mit Hindernissen?
Reise mit Hindernissen?
Wie dein Anreisetag ist nur 5 Minuten lang?
Wenn der nur 5 Minuten wäre, bräuchtest du ja nicht fliegen.
Grundsätzlich sind bei Pauschalreisen (jedenfalls bei allen VAs die ich kenne) die Flugzeiten unverbindlich.
Wann kommst du denn letzlich im Hotel an?
Wenn du um Mitternacht landest und noch 4-5 Stunden Transfer hast, kann meiner Meinung nach von fehlender Nachtruhe die Rede sein.
Als Anreisetag wird der 10.9. bezeichnet. Ich starte um 23.55 am 10.9 und lande am 11.9 um 6:30 Ortszeit. Dann brauche ich noch ca. ne Stunde zum Hotel. Mit Gepäckausgabe bin ich dann frühestens um 8 Uhr im Hotel. Da steh ich normalerweise auf.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Hallo,
in der Tat, eine solche Verschiebung der Flugzeiten ist gravierend. Wurde ein Grund genannt, warum die Zeiten derart verschoben wurden?
Und was ist mit dem Rueckflug. Wurde der auch zeitlich derart nach hinten verlegt? Dann wuerde sich die Verschiebung ja ausgleichen und kein Nachteil vorhanden sein.
Viele Gruesse
bernardoselva
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"Touristiker"
Am Rückflug und am Preis hat sich nichts geändert. Leider.
Es wurde lediglich mitgeteilt, dass sich die Flugzeiten verschoben habe. Ein Grund wurde nicht genannt.
Hallo,
es duerfte sich um einen erheblichen Mangel handeln. Wenn sich die Zeiten um mehr als 4 Stunden nach hinten verschieben, sieht die Frankfurter Tabelle 5 % des anteiligen Reisepreises fuer einen Tag fuer jede weitere Stunde vor. Voraussetzung ist, dass es sich um eine Pauschalreise handelt.
Ob entsprechend der EU-Fluggastverordnung ein Anspruch gegen die Fluggesellschaft besteht, sehe ich eher nicht.
Viele Gruesse
bernardoselva
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"Touristiker"
Ja, es ist eine Pauschalreise.
Da die Nachtruhe nicht stattfinden kann, müsste es 100% auf den ersten Tag geben. Was mach ich nun, wenn der Reiseveranstalter mein Geld nicht mehr rausrückt?
Lastschrift rückbuchen und einen geringeren Betrag überweisen?
Angenommen für den ersten Tag würde eine Minderung von 100% zustehen. Was genau bedeutet das? Heißt das, dass man den Reisepreis pro Tag rechnet? (Also wenn die Gesamtreise 10 Tage dauert und 1000 Euro kostet kostet ein Tag 100 Euro?) Oder wird das irgendwie anders gerechnet??? (Ohne Flug oder so.)
Wuerde der Reiseveranstalter den Tag vergueten,
wird er entsprechend der Verlaengerungswoche, also 1/7tel der Verlaengerungswoche, vergueten, da der Flug ja in Anspruch genommen wird.
Vor Gericht wird der Gesamtpreis beruecksichtigt. Also bei einer Verlegung der Abflugzeit von 18 Stunden rechnet man lt. Frankfurter Tabelle, dass 4 Stunden zumutbar, also 14 Stunden zu beruecksichtigen sind - mal 5% je Stunde = 70% des anteiligen Reisepreises (lt. Suziehs Beispiel 100,--).
Unterm Strich duerfte das in der einen oder anderen Form in etwa gleich sein, was verguetet wird.
bernardoselva
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"Touristiker"
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