Flugzeitenänderung Entschädigung bei genau 14 Tage vor der Reise

23. Juni 2020 Thema abonnieren
 Von 
siscop
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Flugzeitenänderung Entschädigung bei genau 14 Tage vor der Reise

Hallo,

ich wollte mit sun express am 07.07.2020 nach Antalya fliegen um 11:35.
Heute, also genau 14 Tage vorher, habe ich eine Email von sunexpress erhalten dass meine Reisedaten geändert wurden und ich jetzt ganze 7 Stunden später fliegen soll. Ich komme um 23 Uhr dort an statt um 16 Uhr.
Ich wollte fragen ob ich ein Anrecht auf die 400 Euro pro Person habe da es unter „7-14 Tage… somit 400 Euro pro Person" fällt oder unter „min. 14 Tage…somit nix". Sind genau 14 Tage irgendwo geregelt? Wenn ja wie? Wir sind 5 Personen und da kommt schon einiges zusammen.
btw. Expedia steht noch der alte Flug drinne.

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
RrKOrtmann
Status:
Lehrling
(1531 Beiträge, 672x hilfreich)

Zitat (von siscop):
geplanter Abflug 11:35 .... Sind genau 14 Tage irgendwo geregelt?


"... werden den betroffenen Fluggästen ... ein Anspruch auf Ausgleichsleistungen ... eingeräumt, es sei denn ... sie werden ... mindestens zwei Wochen vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet."

Wann genau muß die Unterrichtung spätestens erfolgt sein?

Die Regelungen der §§ 187, 188 BGB zur Fristberechnung passen nicht genau. Ein bestimmtes Ereignis oder ein fester Zeitpunkt können danach nur ANFANG einer Frist sein, und eine in Tagen ( Wochen, Monaten, Jahren ) bemessene Frist kann nur um 0:00 enden.

Wenn man die Vorankündigungsfrist vom geplanten Abflugzeitpunkt in die Vergangenheit denkt, dann "beginnt" die Vorankündigungsfrist mit dem Abflugereignis:

§ 187 Absatz 1 BGB
"Ist für den Anfang einer Frist ein Ereignis oder ein in den Lauf eines Tages fallender Zeitpunkt maßgebend ( = geplanter Abflug am 7.7. um 11:35), so wird bei der Berechnung der Frist der Tag nicht mitgerechnet, in welchen das Ereignis oder der Zeitpunkt fällt."

Wann "endet" die in die Vergangenheit gedachte Vorankündigungsfrist?

§ 188 Absatz 1 BGB
"Eine nach Tagen bestimmte Frist endigt mit dem Ablauf [ hier also: mit dem Beginn ] des letzten [ hier: des ersten i.S.v. "frühesten" ) Tages der Frist."

D.h.: für die Berechnung der 14-tägigen Vorankündigungsfrist wird Dienstag, der 7.7. nicht mitgerechnet. "Beginnt" man in die Vergangenheit gerechnet mit Montag dem 6.7. als "erstem" Tag der rückwärtsgerechneten Frist, so endigt die Vorankündigungsfrist am "letzten" Tag der Frist, hier also am Dienstag, dem 23. Juni.

Allerdings "endigt" in Analogie zu § 188 Absatz 1 BGB die in zeitlicher Richtung umgekehrt gedachte Frist nicht mit ABLAUF des 23.6., sondern eben mit seinem ANFANG.

Ergebnis: Nur wenn bis Montag, 22.6. um 23:59 über die Annullierung unterrichtet worden war, ist die Mindestfrist von zwei Wochen vor der planmäßigen Abflugzeit eingehalten worden.

RK

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
RrKOrtmann
Status:
Lehrling
(1531 Beiträge, 672x hilfreich)

Zitat (von RrKOrtmann):
Die Regelungen der §§ 187, 188 BGB zur Fristberechnung passen nicht genau.


Siehe auch hier:
Die Berechnung von Rückwärtsfristen
http://www.juraexamen.info/die-zivilkomputation-von-rueckwaertsfristen/

RK

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

... wobei sich Sun Express mit Coronavirus herausreden wird.

Wie heisst die Fluggesellschaft genau?
Ich frage deshalb, weil die SunExpress Deutschland GmbH geschlossen wird.

-- Editiert von vundaal76 am 23.06.2020 18:18

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#4
 Von 
siscop
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Gerade mit denen telefoniert. SunExpress Deutschland gibt es nicht mehr und auch deren Flüge nicht mehr. SunExpress Türkei haben die schlechten Zeiten und sie würden mich „kostenfrei" dahin umbuchen. Kompensation gibt es nicht nur Option zur Stornierung oder Umbuchung zu einem anderen Tag oder halt 7h später.

Habe ich überhaupt eine Chance meine Ansprüche an SunExpress Türkei geltend zu machen - also die 400,- pro Person wegen Verspätung bzw Umbuchung?
Expedia hat von der ganzen Sache nichts mitbekommen und dort sind noch die alten Daten.

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#5
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Noch einmal meine Frage:
Welche Fluggesellschaft sollte den Flug ursprünglich durchführen?

Falls SunExpress Deutschland GmbH -> dann sehe ich gute Chancen, die EUR 400 auch durchzusetzen, denn die freiwillige Schließung einer Fluggesellschaft ist kein außergewöhnlicher Umstand.

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#6
 Von 
siscop
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Überall steht nur SunExpress - nie SunExpress Deutschland. Am Telefon jedoch meinte man dass alle SunExpress Deutschland Flüge gestrichen werden und von SunExpress umgebucht werden. Da mein Flug gestrichen wurde gehe ich davon aus dass es SunExpress Deutschland ist jedoch ohne jegliche visuelle Bestätigung.
Bin eigentlich davon ausgegangen dass eine Gesellschaft die schließt man keine Ansprüche mehr hat. SunExpress Deutschland war an EU-Richtlinien gebunden aber ob es auch für SunExpress Türkei gilt?

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#7
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Das wäre natürlich schön, wenn sich alle Forderung auflösen, wenn eine Firma geschlossen wird.

So ist das aber nicht. Sie können sehr wohl noch Forderung gegen Sun Express Deutschland GmbH durchsetzen.

Fragen Sie bitte bei Ihrem Vermittler Expedia nach, wer die ausführende Fluggesellschaft für den Flug sein sollte. Ersatzweise könnten Sie direkt beim Abflugflughafen eine Anfrage stellen. Die müssen es wissen, da der Abflugflughafen ja Gebühren für die Abfertigung des Fluges verlangt.

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#8
 Von 
siscop
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Laut Mitarbeiter am Telefon sind Flüge mit "XG xxx" SunExpress Deutschland und "XQ xxx" SunExpress Türkei.
Bei mir wurde von XQ auf XQ verschoben. Somit beides SunExpress Türkei.
Kann man SunExpress Türkei nach EU-Recht belangen?

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#9
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Ja klar! Klageort ist der deutsche Abflughafen.

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#10
 Von 
siscop
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Besten Dank euch beiden. Schnelle und kompetente Antworten. :respekt:

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