Frage bzgl. Versicherungsklausel (verspäteter Reiseantritt)

4. April 2015 Thema abonnieren
 Von 
markus4444
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 5x hilfreich)
Frage bzgl. Versicherungsklausel (verspäteter Reiseantritt)

Hallo

Ich habe eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen, die auch einen verspätetem Reiseantritt umfasst.
Aufgrund einer akuten Erkrankung muss ich die Hinreise um 3 Tage verschieben. Allerdings kostet der neue Flug wesentlich mehr als der ursprüngliche Flug.

Konkret hat die ursprüngliche Hinreise 200€ gekostet (gerundeter Betrag), die neue, spätere Hinreise kostet 400€ (gerundeter Betrag), also 200€ mehr.
Die ursprüngliche Hinreise habe ich storniert, es wurden jedoch lediglich die Steuern rückerstattet, somit blieben Kosten i.H.v. 176€
Mit dem Mehrpreis der neuen Hinreise entsteht dadurch für mich ein Schaden in Höhe von 376€

Die diesbezügliche Versicherungsklausel ist aber nicht ganz eindeutig:

§ 3 Verspäteter Reiseantritt
Der Versicherer erstattet bei verspätetem Reiseantritt
die nachgewiesenen Mehrkosten der Hinreise entsprechend
der ursprünglich gebuchten Art und Qualität;
die nicht genutzten Reiseleistungen abzüglich der
Hinreisekosten.
Voraussetzung hierfür ist, dass die versicherte Person
im Fall der Reisestornierung gemäß § 2 Anspruch auf
Versicherungsleistung gehabt hätte.



Wie ist die Rechtslage?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

versichert sind die Mehrkosten, die Ihnen durch die Umbuchung auf einen Flug drei Tage spaeter entstanden sind, wenn die Krankheit ploetzlich und unerwartet auftrat. Ich gehe davon aus, dass da in den AGB eine aehnlich formulierte Klausel vorhanden ist.

Was sagt § 2 der AGB?

Wie Sie auf Kosten von 376,-- Euro kommen, das allerdings ist mir unklar, wenn der neue Flug nur rd. 200,-- Euro teurer ist.

Rechtslage? - da sollten Sie einen Rechtsanwalt aufsuchen. Dies hier ist ein Laienforum, deshalb sind die Antworten immer persoenliche Einschaetzungen und Erfahrungswerte.


Viele Gruesse
bernardoselva

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
markus4444
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo,

vielen Dank für die Antwort.
Die 376€ ergeben sich aus folgendem:
Stornokosten des aufgrund der Krankheit verpassten Hinflugs: 176€
Mehrkosten des neuen Hinflugs: 200€ (=Differenz zu den ursprünglich gebuchten eigentlichen Hinreisekosten)

-- Editiert von markus4444 am 05.04.2015 15:20

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Ach so, Sie haben den ersten Flug komplett storniert und nicht umgebucht.

Das koennte fuer die Versicherungsgesellschaft ein Aufhaenger sein nicht komplett zu zahlen, weil man koennte fragen, warum Sie nicht den Weg der kostenguenstigeren Umbuchung gewaehlt haben, wenn eine Umbuchung aufgrund der Tarifstruktur zulaessig gewesen waere.

Da Sie sich nicht zur ausloesenden Krankheit aeusserten, wuerde ich als Versicherungsgesellschaft Bedenken aeussern, ob diese ploetzlich, akut und so schwerwiegend war um den Versicherungsfall auszuloesen. Denn nach drei Tagen wieder reisefaehig zu sein, das erscheint eher etwas leichtes gewesen zu sein.

Viele Versicherer verlangen das man sie parallel beim Schadenseintritt informiert. Das waere auch zu beachten.

Ansonsten sehe ich keinen Hinderungsgrund, dass eine Uebernahme der Kosten verweigert werden koennte.


Viele Gruesse
bernardoselva

Signatur:

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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
markus4444
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 5x hilfreich)

Flug war nicht umbuchbar. "No Show" war die billigste Option.
Zu der Erkrankung möchte ich mich hier nicht näher äußern, aber es war akut genug dass ich ins Krankenhaus musste und Reisefähigkeit frühestens nach 3 Tagen gegeben/erwartet wurde.
Versicherung wurde natürlich umgehend informiert aber bezüglich der "Erstattungsprognose" bekam ich keine eindeutigen Auskünfte, vermutlich verstehen die CallCenter-Mitarbeiter die AVB selbst nicht so ganz.

Für mich ist das aber wichtig zu wissen, da es sich hierbei schließlich um erhebliche Mehrkosten handelt!

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12330.07.2016 09:52:01
Status:
Schüler
(171 Beiträge, 50x hilfreich)

@bernardoselva
<<<Ansonsten sehe ich keinen Hinderungsgrund, dass eine Uebernahme der Kosten verweigert werden koennte.<<
also die V wird nicht leisten...

oder wollten Sie sagen <<Ansonsten sehe ich keinen Grund, dass eine Uebernahme der Kosten verweigert werden koennte.<<< ?
also die V wird leisten..

-- Editiert von nouvaleur am 05.04.2015 18:21

2x Hilfreiche Antwort

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