Frage zu Fluggastrechten (Annullierung/Downgrade/Gepäck)

14. Oktober 2022 Thema abonnieren
 Von 
StephanSchwarz
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Frage zu Fluggastrechten (Annullierung/Downgrade/Gepäck)

Hallo,

ich habe folgenden Fall erlebt und hoffe, dass mir jemand bei der Einschätzung helfen kann, ob sich hieraus Ansprüche auf Entschädigung ableiten lassen und wie hoch diese sein könnten:

Wir haben im Juli folgende Flüge über die KLM Webseite gebucht (Uhrzeitangaben in Ortszeit):
Hinflug
27.09. 6:00 Uhr Stuttgart -> Amsterdam (Ankunft: 07:25 Uhr)
27.09. 10:40 Uhr Amsterdam -> San Francisco (Ankunft: 12:35 Uhr)

Rückflug
12.10. 16:05 Uhr Las Vegas -> Amsterdam (Ankunft xx:xx Uhr)
13.10. 12:25 Uhr Amsterdam -> Stuttgart (Ankunft: 13:40 Uhr)

Im Nachgang haben wir noch zusätzliche Optionen gebucht (Sitzplätze mit mehr Beinfreiheit für Kurzstrecke, Premium Economy bzw. Economy Comfort für die Langstreckenflüge, 1 Aufgabegepäckstück pro Person, CO2 Kompensation).

Am 26.09. um 23:07 Uhr erreicht uns eine SMS, dass unser Flug nach Amsterdam (Abflug 6:00 Uhr morgens) gestrichen wurde und das nach einer Lösung gesucht wird. Um 01:24 Uhr erhielten wir per E-Mail die Information, dass wir auf einen Flug mit Lufthansa umgebucht wurden: STR -> FRA -> SFO mit Abflug 8:25 Uhr in Stuttgart und Ankunft 12:45 Uhr in San Francisco.

Wir sind dann zum Flughafen und haben entsprechend eingecheckt (bei Lufthansa) nachdem uns die Dame am KLM Schalter wenig weiterhelfen konnte und nur sagte "Da können Sie die [KLM] fragen warum das so kurzfristig gemacht wird...". Bei Lufthansa wurden wir dann in Economy (statt "KLM Economy Comfort") gebucht, da die Premium Economy überbucht war (und man uns zusätzlich sagte, dass wir automatische eh direkt auf Economy umgebucht worden wären (?)).

Wie es so kommen sollte, war dann unser Gepäck aufgrund der kurzen Transferzeit in Frankfurt (1:20h) dort hängengeblieben und wurde erst am Ende des 2. Urlaubstages nachgeliefert. Wir deckten uns also in San Francisco mit Unterwäsche und T-Shirts von H&M, sowie Duschgel, Shampoo und Deo etc. aus der Drogerie ein.

Mit meinem derzeitigen Kenntnisstand gehe ich davon aus, dass:
1) Ich die Ersatzeinkäufe vor Ort (Kleidung, Hygieneartikel) im Wert von knapp 120€ direkt bei Lufthansa einfordere, da diese ja für die Beförderung unseres Gepäcks zuständig waren
2) Wir unter Umständen Anspruch auf eine Entschädigung seitens KLM haben (wegen Umbuchung/Annulierung - evtl. anteilig weil keine wesentliche Verspätung) oder aber zumindest die nicht genutzten Zusatzoptionen (Economy Comfort, CO2 Kompensation, Gepäck?) zurückerstattet bekommen können.

Ich würde mich über Hilfe sehr freuen :)

Viele Grüße
Stephan

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

In meinen Augen schuldet Ihnen KLM die Erstattung des Economy Comfort Aufpreises + EUR 300 Ausgleichsleistung pro Fluggast wg. der Annullierung.

Es handelt sich um die Annullierung des Frühflugs Stuttgart-Amsterdam. Da ist es egal, warum Amsterdam-Stuttgart in der Nacht davor ausgefallen ist.

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#2
 Von 
StephanSchwarz
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für ihre Antwort! :)

Zur Klarstellung - es wurden beide Flüge (Stuttgart nach Amsterdam und Amsterdam nach San Francisco) mit weniger als 8h Vorlauf storniert. Nach was bemessen sich die Pauschalen? Dem innereuropäischen Flug oder dem interkontinentalen?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Die Höhe der Ausgleichsleistung bemisst sich an der Gesamtstrecke Stuttgart-San Francisco. Die Länge der einzelnen Segmente ist egal.

Da Sie mit dem Ersatzflug weniger als 3h verspätetet in San Francisco angekommen ist, reduziert sich die Ausgleichsleistung um 50% (also EUR 300 statt EUR 600).

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