Frühstück bei Hotel-Storno zahlen?

10. Mai 2010 Thema abonnieren
 Von 
HappyMel
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)
Frühstück bei Hotel-Storno zahlen?

Wir haben 4 Nächte in einem Hotel gebucht, mussten allerdings schon nach 3 Nächten abreisen. Die 4. Nacht wurde wegen der Stornobedingungen in Rechnung gestellt, was ich ja verstehe. Jedoch wurde auch das Frühstück berechnet. Ist das ok? Durch die neue Regelung wird das Frühstück ja einzeln aufgeführt und könnte ja rausgerechnet werden.

Gelten hier nicht die Regelungen wie z.B. bei einer Flugreisen-Stornierung? Hier wird nur der reine Flugpreis storniert, die Gebühren (Flughafengebühr) und Nebenleistungen (Gepäck) bekommt man wieder erstattet.

Hat das Frühstück mit der Reise direkt zu tun und wird beim Storno berücksichtigt oder ist es außen vor, weil man diese Leistung ja nicht in Anspruch genommen hat?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

bei einer Stornierung muss der Hotelier eingesparte Aufwendungen bei der Berechnung der Gebuehren beruecksichtigen. Eingesparte Aufwendungen sind z.B. Zimmerreinigung, nicht verbrauchte Energie, nicht eingenommene Mahlzeiten.

Es hat sich deswegen durchgesetzt, dass bei einer Stornierung ca. 80 - 90 % des vereinbarten Preises zu leisten sind. Der Hotelier kann 100 % berechnen, dann muss er allerdings die Kosten spezifizieren.


Viele Gruesse
bernardoselva

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"Touristiker"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
HappyMel
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen Dank, sowas in der Art hab ich mir schon gedacht. Nur wer weiß, ob der Hotelier sich darauf einläßt. Aber ich versuch mal mein Glück.

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12312.05.2010 10:28:41
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 17x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
AntoniaW
Status:
Schüler
(400 Beiträge, 248x hilfreich)

Es spielt allerdings auch der Zeitpunkt der Stornierung eine Rolle. Wenn die reise sechs Monate voab von 4 auf 3 Nächte reduziert ist dies etwas anderes, als wenn es am Vorabend der letzten Nacht Abschied nehmen heisst.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

@AntoniaW

Hat der Hotelier in seinen AGB eine Gebuehrenstaffelung stehen, dann ist das kurzfristige Storno natuerlich teurer.

Aber - bei Hotelbuchungen direkt beim Hotelier ist das Mietrecht und nicht das Reiserecht anwendbar. Und das Mietrecht sieht bei einem Vertragsbruch (Storno) durch den Mieter vor, dass der Mieter fuer den geschlossenen Vertrag einzustehen hat. Also kann der Hotelier bei einem Storno 6 Monate vor Reiseantritt ebenfalls den vollen vereinbarten Zimmerpreis, aber immer abzueglich eingesparter Aufwendungen, verlangen. Ob das gemacht wird steht natuerlich auf einem anderen Blatt, aber rein rechtlich waere es moeglich.


Viele Gruesse
bernardoselva

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"Touristiker"

-- Editiert am 11.05.2010 10:20

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12312.05.2010 10:28:41
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 17x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

quote:
.....Der Hotelier hat natürlich auch eine Schadenminderungspflicht und muss sich bemühen, das Zimmer neu zu vermieten......

Diese Pflicht hat er, nur der Reisende muss beweisen, dass das ZImmer anderweitig vermietet wurde und das ist naturgemaess schwer, eigentlich fast unmoeglich, ausser, man bekommt vom Hotelier auf eine gezielte schriftliche Anfrage schriftlich die Antwort, dass das Hotel ausgebucht ist. Das wird aber nur zu selten der Fall sein.


Viele Gruesse
bernardoselva

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"Touristiker"

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
AntoniaW
Status:
Schüler
(400 Beiträge, 248x hilfreich)

@bernardoselva
Ach genau. Ich gehe immer erst vom "Reiserecht" aus - dass muss ich mir abgewöhnen. Klar, bei einer direkten Buchung beim Hotel wäre es Mietrecht.

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