Gebuchter Flug bei TURKISH AIRLINES wurde eiskalt

7. September 2013 Thema abonnieren
 Von 
fb372255-88
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gebuchter Flug bei TURKISH AIRLINES wurde eiskalt

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage ob das so rechtens ist und was wir tun können.

Meine Eltern haben für 3 Personen Flüge über lastminute.de gekauft von Köln --> Istanbul --> Mardin und zurück.

Auf den Hinflug mussten die in Istanbul ca. 19 Stunden auf den Anschlussflug warten.
Der Rückflug sollte Mardin --> Ankara --> Istanbul --> Köln sein. Meine Eltern wollten nicht auch auf der Rückreise solange auf den Anschlussflug warten, daher sind die 3 Tage vorher direkt mit dem Auto nach Istanbul gereist und wollten von dort aus nach Köln reisen, die Tickets waren ja gebucht für 3 Personen 1400€... Als sie dort ankamen hieß es, wir haben mit Ihnen nicht mehr gerechnet und der Flug ist voll, sie müssen neue Tickets kaufen.

Sicherlich haben das meine Eltern dann auch getan um dort wegzukommen. Die mussten nun neue Tickets kaufen in Höhe von 1300€.... Ist das rechtens dieses vorgehen oder sollten wir einen Anwalt einschalten gegen lastminute.de und Turkish Airlines?

Gruß


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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

nach deutschem Recht ist das nicht statthaft, dass man als Fluggesellschaft den Hauptflug storniert wenn Teilstrecken nicht geflogen werden.

Da es sich aber um eine tuerkische Airline handelt waere tuerkisches Recht anzuwenden, und damit wird sich hier im Forum wahrscheinlich keiner so richtig auskennen.


Viele Gruesse
bernardoselva

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"Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!"

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#3
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Naja, das letzte BGH Urteil sagt eindeutig, dass wenn eine Airline einen Full Flex anbietet (Hier YIF), auf diesen umgepriced werden darf.
Ich glaube auch nicht, dass die Airline sagen wird, dass man deine Eltern nicht einsteigen läßt, sondern dass es billiger ist, nun ein neues Ticket zu kaufen, anstelle das alte in YIF umzubuchen.

YIF kostet 2447.62€ pro Person von Köln über Istanbul nach Mardin.

D.h. Deine Eltern hätten die Differenz von 4895€ zum alten Flugpreis zahlen müßen, um das alte Ticket weiter zu nutzen.
Da ist es doch kulant, dass man den Now Show nicht so wertet, dass das ganze Ticket umgebucht wird, sondern dass man den Eltern das günstigste OneWay verkauft, und die Nachberechnung beim Hinflug vergisst.

Ich habe bisher noch nicht erlebt, dass eine Airline eine Nachberechnung nicht angetretener Segmente einklagt. Riskieren würde ich dies aber nicht.

Summa Summarum:
wenn man sowas macht, ins Reisebüro gehen. Die hätten das alles so eingebucht, wie es geflogen werden soll. Dass hätte ca 200€ mehr gekostet, aber dann den Ärger erspart.

-- Editiert Lifeguard am 07.09.2013 13:31

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#4
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

quote:
.....Naja, das letzte BGH Urteil sagt eindeutig, dass wenn eine Airline einen Full Flex anbietet (Hier YIF), auf diesen umgepriced werden darf.....

Und was hat das Urteil mit innertuerkischen Fluegen und mit einer tuerkischen Airline zu tun??

Hier wird tuerkisches Recht anzuwenden sein, oder wollen Sie das etwa anzweifeln? Also Vorsicht mit irgendwelchen Aussagen. Der TE ist gut beraten wenn er sich an einen Anwalt wendet, der sich im tuerkischen Recht auskennt.


Viele Gruesse
bernardoselva

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#5
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

quote:
daher sind die 3 Tage vorher direkt mit dem Auto nach Istanbul gereist und wollten von dort aus nach Köln reisen, die Tickets waren ja gebucht für 3 Personen 1400€...


Sie haben ein Ticket Koeln - Mardin - Koeln gekauft (nicht Koeln - Mardin ; Istanbul - Koeln).
Koeln - Mardin ; Istanbul - Koeln ist teurer als Koeln - Mardin - Koeln. Probieren sie es mal aus.

Es ist doch logisch, dass die Fluggesellschaft das nicht erlaubt.


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#6
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Das Ticket ist in D verkauft worden.
Ausgangspunkt der Reise D.

-> Ticket deutsches Recht.

Ok, neues Ticket dann in Türkei verkauft.
Aber wie gesagt, war das noch nett, anstelle das ganze Ticket auf YIF zu stellen, wie dies die AGBs vorsehen.

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