Gebuchter und bezahlter Flug existierte nicht

23. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
shirinh
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gebuchter und bezahlter Flug existierte nicht

Hallo alle zusammen,
bei meinem Fall handelt es sich um folgendes:

vor bereits 2 Wochen wollten wir unseren Rückflug von Marrakech nach Frankfurt über Madrid antreten. Auf unseren E-ticket, sowie aus unserer Rechnung hieß es, dass beide Flüge am 9.6 gehen sollen. Auf unserem Boarding Pass stand jedoch, dass unser Anschlussflug zurück nach hause ein Tag vorher geht, also am 8.6. Dies habe ich sofort dem Reiseportal gemeldet mit welchem wir die Flüge gebucht hatten. Nach 4 Stunden Warten haben wir dann Ersatzflüge für den nächsten Tag bekommen, obwohl wir mehrmals betonten, dass wir an dem Tag fliegen möchten wofür wir schließlich auch bereits bezahlt haben. Dies war jedoch nicht möglich, weshalb *********** für eine Unterkunft aufkam und zusätzlich 100€ für Abendessen, Frühstück und Transportkosten.

Alles schön und gut, nur jetzt wollen sie mir nur 60€ wieder geben, da das Hotel scheinbar einen kostenlosen Shuttle hatte und somit keine Transportkosten aufgekommen sein sollten. Doch meiner Meinung nach ist es nicht meine Aufgabe, dass ich nach 4 Stunden Wartezeit für neue Flüge und zusätzlich 1,5 Stunden Wartezeit für Informationen über meine Unterkunft (Hotel und Adresse) nicht meine Aufgabe mich darum zu kümmern ob das Hotel einen kostenfreien Shuttleservice hat.

Was kann ich in diesem Fall tun und sind möglicher Weise mehr als nur 100€ drin, da sie ihren eignen Fehler nicht einmal bemerkt haben und uns dann weniger Geld geben wollen, nur weil sie uns nicht genügend informiert haben?

Ich hoffe mir kann hier jemand weiterhelfen.
Danke schon einmal!


-- Editiert von Moderator am 23.06.2018 20:50

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120077 Beiträge, 39828x hilfreich)

Diese Portale sind oft ja nur Vermittler.
Man müsste also schauen, ob das nur der Vermittler war, dann ob der Fehler beim Vermittler oder bei der Fluggesellschaft passiert ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

das Buchungsportal ist lediglich Vermittler - Sie haetten sich an die beteiligten Fluggesellschaften zu wenden gehabt.

Mit welchen Fluggesellschaften waren die Teilstrecken gebucht? Bitte Teilstrecken, Flugnummern und Zeiten benennen.

Wann ist Ihnen erstmals aufgefallen, dass die Boardingpaesse zeitlich nicht uebereinstimmten. Was steht auf der urspruenglichen Flugbestaetigung??

Da man Ihnen die Unterbringung und weitere Betreuungskosten zahlte, laesst darauf schliessen, das hier tatsaechlich ein Buchungsfehler der Fluggesellschaft vorliegt.


Viele Gruesse
bernardoselva

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

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