Gebühr für Vorabend Checkin

25. August 2012 Thema abonnieren
 Von 
JessieR
Status:
Beginner
(120 Beiträge, 80x hilfreich)
Gebühr für Vorabend Checkin

Wir haben beim gleichen Reiseveranstalter A. schon seit einigen Jahren ähnliche Reisen gebucht.

Bisher konnten wir bei frühem Abflug immer schon am Vorabend kostenlos bei der Fluggesellschaft C. einchecken. Diesmal wurden wir aber zur Zahlung von 5,00 EUR pro Person aufgefordert.

Können wir diese Gebühr vom Reiseveranstalter A. zurück verlangen?

Wie üblich hat uns der Reiseveranstalter wenige Tage vor Abflug noch einmal extra auf die Möglichkeit des Vorabend Checkin hingewiesen. Von nun anfallenden Kosten war keine Rede.

Wir haben doch nur mit dem Reiseveranstalter A. einen Vertrag. Wenn die Fluggesellschaft C. zusätzliche Gebühren erhebt, dann muss die doch der Reiseveranstalter tragen.

Da der Vorabend Checkin seit Jahren kostenlos war, konnten wir doch insbesondere darauf vertrauen, dass dieser Service kostenlos ist, da es keinen Hinweis auf die Gebühren gab.

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Was sagt denn der Reiseveranstalter dazu?

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#2
 Von 
JessieR
Status:
Beginner
(120 Beiträge, 80x hilfreich)

Der Reiseveranstalter sagt dazu, dass er im Preisteil eine Übersicht über den Vorabend Checkin an den Flughäfen gibt (da ist von Gebühren nicht die Rede) und dass sie sich Änderungen nach Drucklegung vorbehalten. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass sich die Reisenden vor Abflug bei der gebuchten Fluggesellschaft nochmals erkundigen sollten.

Der Hinweis findet sich auf Seite 15 eines 127 seitigen Dokuments.

Auf dieser Seite werden tabellarisch rund 30 Flughäfen aufgelistet. Folgende Spalten werden geführt:

Name des Flughafens
bis zu welchem Abflugtermin ein Vorabend Checkin möglich ist
ab wann dies möglich ist
bis wann dies möglich ist
Terminal und Checkin Schalter der Fluggesellschaft C.

Die restlichen Spalten betreffen andere Fluggesellschaften.

In der rechten oberen Ecke ist ein kleiner Vermerk angebracht, dass Änderungen vorbehalten sind und man sich vor Abflug bei der gebuchten Fluggesellschaft informieren soll. Der normale Leser wird vermuten, dass dies die Öffnungszeiten und Schalternummern betrifft. Dass sich dies auch auf mögliche zusätzliche Gebühren beziehen könnte, ist nicht erkennbar.

-- Editiert JessieR am 25.08.2012 20:51

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#4
 Von 
JessieR
Status:
Beginner
(120 Beiträge, 80x hilfreich)

Erst mal vielen Dank für deine Einschätzung.

quote:
... denn Vorabendcheckin ist eine Leistung der Airline und die ist dafür auch der direkte Vertragspartner.


Also der Flug ist auch eine Leistung der Airline. Und trotzdem ist sie nicht mein direkter Vertragspartner, sondern der Reiseveranstalter, der dafür auch haftet.

Die Tatsache, dass der Vorabend Checkin eben jahrelang kostenfrei mit geleistet wurde und ausdrücklich vom Reiseveranstalter darauf verwiesen wird, lässt es für mich schlüssig erscheinen, dass diese Leistung in der gebuchten Reise enthalten ist.

Übrigens: wenn das alles so klar wäre wie du schreibst, dann verstehe ich nicht, warum der Reiseveranstalter das nicht einfach geltend macht, sondern sich auf eine derartig windige Argumentation einlässt.

Irgendwie scheint mir die Sachlage dann doch nicht ganz so einfach zu sein ... Trotzdem Danke für dein Argument. Ich will mich ja vorbereiten ... und dazu gehört, dass ich eine Ahnung davon habe, was die Gegenseite vorbringen könnte.


-- Editiert JessieR am 25.08.2012 22:04

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#6
 Von 
JessieR
Status:
Beginner
(120 Beiträge, 80x hilfreich)

Danke noch mal für deine Argumente. So komme ich dann doch dazu meine Gedanken zu ordnen:

quote:
Und da im Preisteil auch so schon nirgendssteht "Vorabendcheckin Airline X = 0€"


Genau das steht doch aber im Preisteil drin! Bei den anderen Fluggesellschaften sind nämlich teilweise Gebühren aufgeführt. Nicht aber bei der Fluggesellschaft C. Und damit ist m.E. die Leistung zugesichert und kostenfrei.

Deshalb beruft sich der Veranstalter doch auch gerade auf den Vermerk, dass Änderungen vorbehalten sind. Jetzt verstehe ich das!

Ob damit das nachträgliche Erheben von Zusatzgebühren für zugesicherte Leistungen abgedeckt ist, da hab ich allerdings Zweifel.

Außerdem bezieht ein normaler Leser diesen Hinweis an dieser Stelle doch nur auf Änderungen der aufgelisteten Daten, wie Öffnungzeiten und die Nummern der Schalter.

Wenn wirklich Zusatzkosten vorbehalten sein sollen, dann muss das doch klar und deutlich gesagt werden. Und nicht in einem unscheinbaren und schwammigen Vermerk auf Seite 15 von 127.

Also vielen Dank noch mal für deine Anregungen. Es bringt nämlich mehr, sich mit einem "advocatus diaboli" zu unterhalten, als wenn einem Leute nach dem Maul reden! Die Entscheidung fällt ja nicht hier im Forum, sondern vor Gericht. Und da muss die Argumentkette dann stehen.

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#7
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Wenn der Veranstalter dort wirklich die Gebühren mit 0 EUR angegeben hat, dann haftet er da meines Erachtens nach auch für. Da kann er sich auch nicht mehr rausreden mit "Änderungen vorbehalten".

Darauf solltest du dich nochmals berufen.

"In den letzten Jahren hat das nichts gekostet" ist allerdings kein Argument.

Sei dir aber auch im Klaren, dass für 5 EUR pP ein Rechtsstreit nicht unbedingt lohnt (es sei denn du hast eine RSV ohne Selbstbeteiligung, die dir eine Deckungszusage gibt).

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#8
 Von 
JessieR
Status:
Beginner
(120 Beiträge, 80x hilfreich)

Auch an dich ein Dankeschön für's Mitdenken.

Klar, dass es keinen Sinn machen würde, wegen 5 Euro pro Nase zu klagen. Wegen der fehlenden Wasserversorgung (s. mein anderer Thread) wird es aber vermutlich ohnehin zu einer Klage kommen, bei der dann schon eine paar Euronen zu Buche stehen. Und dann werde ich die Sache mit der Gebühr für den Vorabend Checkin eben mit geltend machen.


-- Editiert JessieR am 26.08.2012 13:58

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#10
 Von 
JessieR
Status:
Beginner
(120 Beiträge, 80x hilfreich)

Super, da habt ihr mir jetzt gleich ein ganzes Stück weitergeholfen.

Klar, die Parkgebühren kann ich nicht verlangen, denn davon ist ja weder im Preisteil noch sonst irgendwo die Rede.

Ich verstehe, dass es darauf ankommt nachzuweisen, dass die Leistung "kostenloser Vorabend Checkin" vertraglich vereinbart war. Und dass es dabei keine Rolle spielt, dass die Sache seit Jahren so durchgeführt wurde. Problematisch ist es daher, dass der Vorabend Checkin nicht explizit im Reisevertrag aufgeführt ist.

Tatsächlich sind aber im Preisteil eine ganze Reihe von Leistungen zugesichert, die allesamt NICHT im Reisevertrag stehen, z.B. die (ausdrücklich) kostenlose Sitzplatzreservierung im Flieger, sowie der Transfer vom Flughafen zum Club und wieder zurück! Und genau zwischen diesen beiden Punkten steht im Preisteil die Sache mit dem Vorabend Checkin.

Der Preisteil erläutert also wie die Vereinbarungen im Reisevertrag konkludent zu interpretieren sind. Wenn ich mich nicht auf Angaben im Preisteil verlassen kann, welche Sinn sollte denn das Dokument sonst überhaupt haben?

Na, mit jedem Posting lerne ich etwas dazu! Man muss sich mit der Materie eben befassen!

-- Editiert JessieR am 26.08.2012 15:01

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#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39737x hilfreich)

Das du eh wegen einer anderen Sache den RV verklagen willst, geht das mit der Gebühr in einem.


Der Richter wird sich sicherlich das Dokument ansehen und sich ein Bild machen, wie ein Verbraucher das verstehen müsste.



quote:
Tatsächlich sind aber im Preisteil eine ganze Reihe von Leistungen zugesichert, die allesamt NICHT im Reisevertrag stehen,

Da müsste man das Dokument mal 'juristisch' lesen, ob das tatsächlich Zusicherungen wären oder doch nur unverbindliche Zusagen.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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